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EANS-Hauptversammlung: S&T AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 28-05-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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S&T AG

Linz, FN 190272 m
ISIN AT0000A0E9W5,Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ

Einberufung
der 16. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 16.
ordentlichen Haupt­versammlung der S&T AG am Donnerstag, dem 25. Juni
2015, um 10.00Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232
Hagenberg im Mühlkreis, Hauptstraße 90.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht zum 31. Dezember 2014, des Konzernabschlusses samt
Kon­zernlagebericht zum 31. Dezember 2014 und des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2014
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Ge­schäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Ge­schäftsjahr 2014
5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2015
6. Beschlussfassung über
a) den Widerruf der Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, das
Grundkapital bis zum 03.07.2019 um bis zu EUR 19.668.729,00 durch Ausgabe
von bis zu 19.668.729 Stück neuen, auf Inhaber lautende stimmberechtigte
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in einer oder mehreren
Tranchen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und zwar im nicht
ausgenützten Ausmaß von EUR 15.214.984,00, sodass der Vorstand gemäß § 169
AktG berechtigt ist, das Grundkapital bis zum 03.07.2019 um bis zu EUR
520.000,00 durch Ausgabe von bis zu 520.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautende stimmberechtigte Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, in
einer oder mehreren Tranchen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu
erhöhen (,,Genehmigtes Kapital I"), unter gleichzeitiger
b) Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG, innerhalb von fünf Jahren
nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital um bis zu EUR 18.115.600,00
durch Ausgabe von bis zu 18.115.600 Stück neuen, auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen, allenfalls
in mehreren Tranchen mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen, und
den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen (,,Genehmigtes Kapital II") sowie
c) die entsprechenden Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Absatz
(5) und durch Einfügen eines neuen Absatzes (6).
7. Beschlussfassungen über eine bedingte Kapitalerhöhung im Ausmaß von bis zu
EUR 420.000,00 durch Ausgabe von bis zu 420.000 neuen, auf Inhaber lautende
stimmberechtigte Stückaktien gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur Bedienung von
Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 an Arbeitnehmer,
leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft oder
eines mit ihr verbundenen Unternehmens und die entsprechenden Änderungen
der Satzung § 5 (Grundkapital) durch Einfügung eines neuen Absatzes (7).
8. Beschlussfassungen über eine bedingte Kapitalerhöhung im Ausmaß von bis zu
EUR 2.580.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.580.000 neuen, auf Inhaber
lautende stimmberechtigte Stückaktien gemäß § 159 Abs 2 Z 3 AktG zur
Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und die
entsprechenden Änderungen der Satzung § 5 (Grundkapital) durch Einfügung
eines neuen Absatzes (8).


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 3. Juni 2015auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at zugänglich:


· Jahresabschluss mit Lagebericht

· Corporate-Governance-Bericht

· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht

· Vorschlag für die Gewinnverwendung

* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
Jeweils für das Geschäftsjahr 2014

* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, * Bericht des
Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 * Bericht des Vorstands und
Aufsichtsrats zu Tagesordnungspunkt 7 und 8 * Formular für die
Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 4. Juni 2015
(Feiertag) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4021
Linz, Industriezeile 35, zH Frau Sandra Grünwald oder per E-Mail,
jedoch ausschließlich mit qualifizierter elektronischer Signatur
gemäß § 4 Abs 1 SignaturG an Sandra.Gruenwald@snt.at zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungs­punkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigen­schaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforde­rungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­gründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 16. Juni 2015 der Gesellschaft entweder an
der Adresse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter der
Telefax- Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an
Sandra.Gruenwald@snt.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter
Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif) anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post
an die Ad­resse 4021 Linz, Industriezeile 35, oder per Telefax unter
der Telefax-Nummer +43/1/367 8088 1099 oder per E-Mail an
Sandra.Gruenwald@snt.at übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset­zung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.snt.at zu­gänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 15. Juni 2015 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft spätestens am
22. Juni 2015 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:

per Post oder S&T AG
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die

Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen
ist. oder per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type
MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im
Text angeben).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ, *
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich
die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich
auf den oben genannten Nachweisstichtag 15. Juni 2015 bezie­hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen
Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform
erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt wer­den
können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine
der nachgenannten Adres­sen zugehen:

per Post oder S&T AG
Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 DW 54
per E-Mail: anmeldung.snt@hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt
bei Aktien ISIN AT0000A0E9W5 bzw. WKN A0X9EJ im Text angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.snt.at abrufbar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 24. Juni 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Ge­sellschaft EUR
43.271.204 und ist eingeteilt in 43.271.204 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversamm­lung einzufinden und sich
beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestäti­gung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalaus­weis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Linz, im Mai 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
ir@snt.at; +431801911125;

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S&T AG
Industriezeile 35
A-4021 Linz
Telefon: +43 664 6119214
FAX: +43 1 80191 1290
Email: ir@snt.at
WWW: www.snt.at
Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000A0E9W5, DE000A1HJLL6
Indizes:
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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