Dr. Klein gibt Tipps zum optimalen Haftpflichtschutz für Eigenheimbesitzer und Vermieter
Geschrieben am 18-05-2015 |
Lübeck (ots) - Eigentum verpflichtet - Wer eine Immobilie besitzt,
ist für die Sicherheit auf seinem Grundstück sowie rund um das Haus
verantwortlich. Kommt er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach
und es ereignet sich ein Schaden, kann es teuer werden. Eine
Haftpflichtversicherung ist deshalb für Immobilieneigentümer
unerlässlich. Aber welcher Schutz ist für wen der richtige?
"Zu einem Unfall kann es schnell kommen: Ein Fußgänger bricht sich
bei Glatteis vor dem Haus ein Bein, ein Besucher rutscht auf dem
frisch gewienerten Küchenboden aus oder ein vom Sturm
heruntergewehter Dachziegel trifft auf ein Auto - oder gar einen
Menschen", warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher beim
Finanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG. Schadenersatzansprüche aus
solch einem Unfall können Geschädigte beim Immobilieneigentümer
geltend machen. Doch gerade bei Personenschäden können die
finanziellen Folgen enorm sein - umso wichtiger ist der Abschluss
einer Haftpflichtversicherung. "Eigenheimbesitzer, die ihr Haus
selbst bewohnen und solche, die vermieten, brauchen dabei
unterschiedliche Absicherungen", erklärt Gawarecki.
Für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen, reicht
eine private Haftpflichtversicherung aus. Sie prüft, ob der Anspruch
des Geschädigten gerechtfertigt ist und übernimmt dann die
Regulierung des Schadens und die Zahlung der Schadensersatzansprüche.
Wichtig ist, beim Versicherungsabschluss eine ausreichend hohe
Deckung zu vereinbaren, da der Hauseigentümer für Sach- und
Personenschäden unbegrenzt haftet. Empfehlenswert ist deshalb eine
Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro.
Wer vermietet, braucht eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Für Haus- und Grundstückseigentümer, die ihre Immobilie vermieten,
greift dagegen die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie
brauchen einen speziellen Haftpflichtschutz. Denn auch sie haften für
Schäden mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb sollte jeder Vermieter -
egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Einfamilien- oder
Mehrfamilienhaus handelt oder ob lediglich ein Grundstück verpachtet
wird - eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
abschließen. "Vorsicht übrigens auch, wenn eine Einliegerwohnung in
einer sonst selbstgenutzten Immobilie vermietet wird," so Gawarecki.
Da dieser Teil des Hauses dann nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken
genutzt wird, zahlen private Haftpflichtversicherungen hier nicht
immer. Somit ist ein genauer Blick in die Versicherungs-bedingungen
obligatorisch - oder eben eine zusätzliche Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die
gleichen Aufgaben und Leistungen wie die private
Haftpflichtversicherung, ist dabei aber speziell auf Vermieter
abgestimmt. Trotzdem kann es sein, dass bestimmte Schadensfälle, wie
beispielsweise Umweltschäden durch Öltanks, ausgeschlossen werden.
Nicht nur hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen bzw.
die Beratung durch einen Versicherungsspezialisten. Ebenso sollte
wieder auf eine ausreichende Deckungssumme von mindestens fünf
Millionen Euro geachtet werden.
Weitere Informationen zum Thema Privathaftpflichtversicherung
finden Sie auf www.drklein.de/privathaftpflicht.html.
Hier finden Sie die Pressemitteilung: www.bit.ly/1LcSisw
Über Dr. Klein
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für Privatkunden und Unternehmen. Privatkunden finden bei Dr. Klein
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650 Spezialisten anbieterunabhängig und ganzheitlich zu den Themen
Immobilienfinanzierung, Versicherungen und Vorsorge.
Schon seit 1954 ist die Dr. Klein & Co. AG wichtiger
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von gewerblichen Immobilieninvestoren. Dr. Klein unterstützt seine
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maßgeschneiderten Konzepten im Finanzierungsmanagement, in der
Portfoliosteuerung und zu gewerblichen Versicherungen. Die
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einfachsten Zugang zu den besten Finanzdienstleistungen. Dafür wurde
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ausgezeichnet. Dr. Klein ist eine 100%ige Tochter des an der
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