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EANS-Hauptversammlung: S IMMO AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 06-05-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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S IMMO AG

Wien, FN 58358 x

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

26. ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 3. Juni 2015, um 10.30 Uhr
im Hotel Courtyard by Marriott Wien Messe/Prater, 1020 Wien, Trabrennstraße 4

mit folgender

T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und

Corporate- Governance-Bericht zum 31. Dezember 2014, des
Konzernabschlusses samt Kon­zernlagebericht zum 31. Dezember 2014,
des Vorschlages für die Gewinnverwen­dung, des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2014 und Be­richt des
Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit eigenen Ak­tien

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im
Jahresabschluss 2014 ausgewiese­nen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Ge­schäftsjahr 2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2014

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2015

6. Wahlen in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 8 (Der

Aufsichtsrat) Abs (5) sowie § 11 (Hauptversammlung) Abs (9)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 13. Mai 2015 zur Einsicht der Aktionäre
in den Ge­schäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien,
Friedrichstraße 10, auf:

· Jahresabschluss mit Lagebericht,


· Corporate Governance-Bericht,

· Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
· Vorschlag für die Gewinnverwendung,
· Bericht des Aufsichtsrats,
· Geschäftsbericht
jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
· Beschlussvorschläge,
· Lebensläufe und Erklärungen gem. § 87 Abs 2 AktG der vom

Aufsichtsrat für die Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Personen zu Tagesordnungspunkt 6., ·
Satzungsgegenüberstellung zu Tagesordnungspunkt 7.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind
ab 13. Mai 2015 außerdem im Internet unter www.simmoag.at zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Ergänzung_der_Tagesordnung_durch_Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit min­destens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 13. Mai 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1010 Wien,
Friedrich­straße 10, Abteilung Investor Relations zugeht. Zum
Nachweis der Aktionärseigen­schaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktio­näre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Ge­sellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausfüh­rungen zur Teilnahmeberechtigung
verwie­sen.

Beschlussvorschläge_von_Aktionären_zu_der_Tagesordnung Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung über­mit­teln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätes­tens am 22. Mai 2015
der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 50 100 9-27556 oder
an 1010 Wien, Friedrichstraße 10, Abteilung Investor Relations, oder
per E-Mail an andreas.feuerstein@simmoag.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigen­schaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestäti­gung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.

Anträge_in_der_Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Vorausset­zung
hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Informationen_auf_der_Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.simmoag.at
zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversamm­lung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 24. Mai 2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die der Gesellschaft
spätestens am 29. Mai 2015 aus­schließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:

per Post: S IMMO AG
Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien

oder

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85

oder

per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at
(Depotbestätigung im PDF-Format dem E-Mail angefügt)
oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt
ISIN AT0000652250 angeben).

Depotbestätigunggem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller:
Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), · Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000652250,

· Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den Nachweis­stichtag (Ende des 24. Mai 2015) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegen­genommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, 2. Juni
2015, 10.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

per Post: S IMMO AG
Abteilung Investor Relations
Friedrichstraße 10
1010 Wien

oder

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 85

oder

per E-Mail: anmeldung.simmoag@hauptversammlung.at
(Vollmacht im PDF-Format dem E-Mail angefügt)
oder

per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; im Text unbedingt
ISIN AT0000652250 angeben).

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind ab 13. Mai 2015 auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.simmoag.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger (kurz ,,IVA"), 1130 Wien,
Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechts­vertreter für
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Seitens IVA ist vorgesehen, dass Herr Florian Beckermann
bei der Haupt­versammlung diese Aktionäre ver­treten wird. Für die
Bevollmächtigung von Herrn Florian Beckermann ist auf der
Internetseite der Gesell­schaft unter www.simmoag.at ein spezielles
Vollmachtsformular abruf­bar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktauf­nahme mit Herrn Florian
Beckermann vom IVA unter Tel. +43 (0)1 876 33 43-30, Telefax +43 (0)1
876 33 43-39, oder e-mail florian.beckermann@iva.or.at

Der Aktionär hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Florian Beckermann
bevollmächtigter Subvertreter) das Stimm­recht auszuüben hat. Herr
Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der
Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisun­gen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten
Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen,
zur Erhe­bung von Widersprü­chen gegen Hauptversamm­lungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Ge­sellschaft EUR 243.143.569,90 und ist eingeteilt
in 66.917.179 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 125.500 Stück eigene Aktien. Daraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt dem­zufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
66.791.679 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.

Wien, im Mai 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Phone: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
E-mail: andreas.feuerstein@simmoag.at
www.simmoag.at

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
E-mail: bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50100-27550
FAX: +43(0)050100-927559
Email: office@simmoag.at
WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
Indizes: ATX Prime, IATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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