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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 30-04-2015

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft
Walfischgasse 14, 1015 Wien
FN 83203 h/ ISIN AT0000767306

EINLADUNG
zur 26. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 1. Juni 2015, um
10:00 Uhr, im Raum "Sky Hall", wolke 19, ARES TOWER, Donau City
Straße 11, 1220 Wien stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der
Rath Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2014 2. Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014 5. Beschlussfassung über die Vergütung für
den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 6. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015 7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands für
einen Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis
1.12.2017, eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG zu erwerben,
sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten
Gegenwert der zu erwerbenden Aktien. Ermächtigung des Vorstands zur
Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs
1b iVm §§ 169 bis 171 AktienG mit Zustimmung des Aufsichtsrats und
ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der
Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu
veräußern oder zu verwenden und hierbei auch die allgemeine
Kaufmöglichkeit der Aktionäre auszuschließen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 11.Mai
2015 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor
Relations, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht, -
Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2014; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 11.Mai 2015
außerdem in Internet (www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11.Mai 2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 20.Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015
Wien, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail
[ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2)
AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 22.Mai 2015 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 27.Mai 2015 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss. Per Post: Rath
Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14 A-1015 Wien
per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87 per E-Mail: RathHV2015@nhp.at per
SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
in Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die
international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, - Depotnummer bzw.
eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 22.Mai 2015 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen: Per
Post: Rath Aktiengesellschaft Investor Relations Walfischgasse 14
A-1015 Wien Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87 Per E-Mail:
RathHV2015@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306 in Text angeben)
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten
gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch
mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung 1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im April 2015 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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