(Registrieren)

Steuererklärung: Pflicht oder nicht? (FOTO)

Geschrieben am 14-04-2015

Neustadt a. d. W. (ots) -

"In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die
folgenschwersten Irrtümer", sagt Christina Georgiadis,
Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Viele Menschen wüssten beispielsweise
nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine
Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Die VLH präsentiert die
häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.

Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat,
zahlt Einkommensteuer und muss eine Steuererklärung abgeben. Diese
Pflicht betrifft viele Arbeitnehmer, Eheleute und eingetragene
Lebenspartner. Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung
einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der
Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt. Verluste,
Sanktionen, Strafen

Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen
keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die
entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel.
Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre
rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.

Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch,
Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13
Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. "So viele
Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig",
sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es,
wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte
Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen
und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen. Pflicht oder nicht: Die
fünf häufigsten Irrtümer

Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen halten viele Bürgern
für normal, sagt Christina Georgiadis. "In Wahrheit ist das aber die
Ausnahme." Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine
Übersicht:

1. Irrtum: "Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung
abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun."

Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, dass Sie keine
Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann Sie schlicht
vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass Sie nicht wieder in den
Fokus der Steuerbeamten rücken. Oft ist es schlichte Überlastung, die
das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. "Aber in Zeiten
der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass
die Maschen im Netz enger werden", sagt VLH-Sprecherin Christina
Georgiadis.

2. Irrtum: "Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe,
muss ich das auch in Zukunft nicht tun."

Falsch. Auch wenn Sie in der Vergangenheit keine Steuererklärung
abgeben mussten, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür
können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine
veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue
Tätigkeit oder Scheidung.

3. Irrtum: "Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen."

Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für
Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer
mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre
Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und
gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln,
welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten
nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.

4. Irrtum: "Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts
gewinnen."

Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt
mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch
etwas zu holen ist.

5. Irrtum: "Das passiert doch heute alles automatisch."

Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die
Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits
in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, Banken und viele
Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den
Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene
Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt
ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.

VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt

"Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das
Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus
welchen Quellen bezieht", sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.
Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine
Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.

Der elektronische Datenverkehr soll alles einfacher machen für die
Steuerzahlenden. Aber er helfe eben auch den Finanzämtern, so
Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische
Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was
derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in
kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden
reifen. "Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige
Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem
Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht."

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH. Gegründet 1972, erstellt die VLH für ihre
Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

564915

weitere Artikel:
  • Seien Sie über die neuesten Ereignisse auf dem Laufenden - Exklusive Untersuchung über XING AG, Die PSI Gruppe, Celesio AG, Pfeiffer Vacuum und Sartorius Frankfurt am Main (ots) - FRANKFURT, Deutschland, April 14, 2015 /PRNewswire/ -- An die Redaktion: Weitere Informationen über diese Mitteilung finden Sie beim Herunterscrollen. Heute veröffentlichte Performance Financial seine Research-Berichte über die XING AG (ISIN: DE000XNG8888, WKN: XNG888, O1BC), The PSI Group (ISIN: DE000A0Z1JH9, WKN: A0Z1JH, PSAN), Celesio AG (ISIN: DE000CLS1001, WKN: CLS100, CLS1), Pfeiffer Vacuum (ISIN: DE0006916604, WKN: 691660, PFV), und Sartorius (ISIN: DE0007165607, WKN: 716560, SRT). mehr...

  • Bevorstehende Jahreshauptversammlung & Finanzprognose 2015 - Kostenlose Untersuchungsberichte über die RTL Group S.A. Frankfurt am Main (ots) - FRANKFURT, Deutschland, April 14, 2015 /PRNewswire/ -- An die Redaktion: Weitere Informationen über diese Mitteilung finden Sie beim Herunterscrollen. Heute veröffentlichte Performance Financial seinen kostenlosen Research-Bericht über die RTL Group (ISIN LU0061462528, WKN 861149, RRTL). Um einen detaillierteren Bericht über das Unternehmen zu lesen, clicken Sie bitte hier: http://register.performancefinancial .de/de/?c=RTL%20Group&d=14-Apr-2015&s=LU0061462528 Die Analysten bei Performance mehr...

  • Der Weg vor uns - Exklusive Untersuchung über Manz AG, Dräger, CompuGroup Medical AG, Kabel Deutschland und MAN SE St Frankfurt am Main (ots) - FRANKFURT, Deutschland, April 14, 2015 /PRNewswire/ -- An die Redaktion: Weitere Informationen über diese Mitteilung finden Sie beim Herunterscrollen. Heute veröffentlichte Performance Financial seine Research-Berichte über die Manz AG (ISIN: DE000A0JQ5U3, WKN: A0JQ5U, M5Z), Dräger (ISIN: DE0005550636, WKN: 555063, DRW3), CompuGroup Medical AG (ISIN: DE0005437305, WKN: 543730, COP), Kabel Deutschland (ISIN: DE000KD88880, WKN: KD8888, KD8N), und MAN SE St (ISIN: DE0005937007, WKN: 593700, MAN). mehr...

  • Euler Hermes Rating bewertet die Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG mit BB Hamburg (ots) - Euler Hermes Rating bewertet die geplante Emission einer Wandelanleihe der SeniVita Social Estate AG mit BB (Emissionsrating). Ausschlaggebend für das Rating ist der nach Meinung der Ratingagentur angemessene Gläubigerschutz in den Emissionsbedingungen sowie das moderate Verlustrisiko für die Gläubiger aus der erwarteten Rückführungsquote. In den Emissionsbedingungen bewertet Euler Hermes Rating insbesondere die Mittelverwendungskontrolle durch einen Treuhänder und die begrenzten Ausschüttungsmöglichkeiten positiv. mehr...

  • HUK-COBURG wächst überdurchschnittlich München (ots) - - Beitragseinnahmen über sechs Mrd. Euro - 10,3 Millionen Fahrzeuge im Bestand - Erstmals über 11 Millionen Kunden mit 34 Mio. Verträgen - Erneut Rekordneugeschäft in der Autoversicherung - Mitarbeiterzahl über der 10.000er-Marke Mit überdurchschnittlichem Wachstum in fast allen Bereichen kann die HUK-COBURG Versicherungsgruppe das Jahr 2014 sehr erfolgreich abschließen. "Ein starker Anstieg der Beitragseinnahmen um über fünf Prozent bringt uns deutlich über die Sechs-Milliarden-Euro-Marke", mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht