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Verbrauchertäuschung mit Medikamenten-Siegel

Geschrieben am 29-03-2015

Hamburg (ots) - Bei der Vergabe des Preises "Medikament des
Jahres" werden dubiose Praktiken angewandt. Das zeigen Recherchen des
NDR Wirtschafts- und Verbrauchermagazins "Markt". Die Auszeichnung
wird vom Bundesverband Deutscher Apotheker vergeben und ist nach
Auffassung der Wettbewerbszentrale wettbewerbswidrig.

Jedes Jahr prämiert der Bundesverband Deutscher Apotheker in
zahlreichen Kategorien die "Medikamente des Jahres". Den Titel und
das goldene Siegel nutzen zahlreiche Pharmahersteller für die
Werbung. So schmückte sich "Wick MediNait" in der Fernsehwerbung mit
dem Titel "Erkältungsmedikament des Jahres 2014", andere freuen sich
im Internet über den "Pharma-Oscar". In diesem Jahr wirbt unter
anderem das Schlankheitsmittel "formoline L112" mit dem Hinweis
"Schlankheitsmittel des Jahres 2015".

Rechtsanwältin Christiane Köber von der Wettbewerbszentrale in Bad
Homburg: "Nach unserer Auffassung ist dieses Siegel
wettbewerbswidrig. Denn der Verbraucher enthält keine Informationen
darüber, wie dieses Siegel zustande gekommen ist. Für ihn ist nicht
zu erkennen, was geprüft wurde". Die Wettbewerbszentrale kritisiert,
dass bei den Verbrauchern der Eindruck erweckt werde, der
Apothekerverband habe das wirkungsvollste Mittel ausgezeichnet.
Tatsächlich werden Wirksamkeit und Zusammensetzung der prämierten
Produkte im Zusammenhang mit der Preisverleihung jedoch nicht noch
einmal geprüft. Grundlage ist hier nach Angaben des BVDA eine Umfrage
unter Apothekern, bei der abgefragt wird, wie häufig sie ein
bestimmtes Medikament im kommenden Jahr empfehlen werden.

Nach Auffassung des Arzneimittelexperten Prof. Gerd Glaeske von
der Universität Bremen sind unter den Preisträgern viele Produkte,
deren Wirksamkeit und Zusammensetzung nicht ausreichend belegt sei:
"Wir haben hier Produkte dabei, die erhebliche Kritik auf sich
gezogen haben in der letzten Zeit. Sie sind vielleicht ökonomisch
interessant, fallen aber in der Selbstmedikation für mich durch.
Insofern ist das aus meiner Sicht alles wenig geeignet, um eine
Kompetenz der Apotheker darzustellen."

Die Wettbewerbszentrale sieht in der Verwendung des Siegels in der
Werbung zudem einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Dieses
untersagt es, mit der Empfehlung von Apothekern für Arzneimittel zu
werben. Mit dieser Begründung urteilte auch das Oberlandesgericht
Frankfurt am 12. Februar 2015, dass Procter & Gamble sein Präparat
"Wick MediNait" nicht länger als "Erkältungsmittel des Jahres 2014"
bewerben darf.

Obwohl der Name es für den Verbraucher vielleicht so klingen
lässt: Der Bundesverband Deutscher Apotheker ist nicht die
Spitzenorganisation der Apothekerschaft in Deutschland, das ist die
ABDA, die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Für die ABDA
ist die Preisverleihung zum "Medikament des Jahres" ein Ärgernis:
"Die ABDA distanziert sich von derartigen Maßnahmen und würde sie
selbst auch nicht durchführen."

Der Bundesverband Deutscher Apotheker war bisher zu keiner
Stellungnahme gegenüber dem NDR bereit.

Mehr zum Thema in der Sendung "Markt" am Montag, 30. März, 20.15
Uhr im NDR Fernsehen und auf www.ndr.de/markt.

29. März 2015



Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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