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Schweizer Franken steigt - deutscher Fiskus verdient (FOTO)

Geschrieben am 25-03-2015

Neustadt a. d. W. (ots) -

Viele Arbeitnehmende pendeln über die Grenze in die Schweiz und
zählen damit zu den sogenannten Grenzgängern. Für Grenzgänger gelten
nicht nur spezielle Steuerregeln. Sie müssen auch mit
Währungseffekten umgehen. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wie die in Deutschland zu zahlende
Einkommensteuer mit dem Kurs des Schweizer Franken steigt.

Besonderheiten der Grenzgänger in die Schweiz

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, ist im
steuerlichen Sinne ein Grenzgänger. Das gilt auch andersherum: Wer in
der Schweiz wohnt und regelmäßig über die Grenze in die
Bundesrepublik pendelt, ist ebenfalls ein Grenzgänger.

Normalerweise zahlen Arbeitnehmer ihre Einkommensteuer da, wo sie
ihr Einkommen erzielen. Anders ist das bei Grenzgängern. Weil mit der
Schweiz ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen besteht, muss auch
in beiden Ländern Einkommensteuer gezahlt werden. Der Schweizer
Fiskus zieht entsprechend der Regelung 4,5 Prozent des Einkommens als
Steuer ein, die sogenannte Quellensteuer. Die in der Schweiz gezahlte
Quellensteuer wird dann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet.

Währungseffekt steigert Steuer in Deutschland

Für die Festsetzung der deutschen Einkommensteuer rechnet das
Finanzamt den Verdienst und auch die Quellensteuer in Euro um. Dabei
wird von den Finanzämtern der durchschnittliche Wechselkurs
angenommen, der in dem Jahr galt, als das Einkommen erzielt wurde.
Der Wechselkurs von Euro zu Franken hat sich in den letzten Jahren
jedoch stark verändert: Der Franken ist gestiegen.

Im Jahr 2009 zahlte man für 100 Franken noch 66 Euro. Bis 2015
stieg der Wert auf 94 Euro. Geht man von einem üblichen
schweizerischen Jahreseinkommen von 100.000 Franken aus, waren
deutsche Grenzgänger 2009 mit 66.000 Euro für deutsche Verhältnisse
Gutverdiener. 2015 liegt das in Euro umgerechnete Schweizer Einkommen
bei satten 94.000 Euro. Der gestiegene Wechselkurs wirkt wie eine
jährliche Gehaltserhöhung, die es tatsächlich gar nicht gegeben hat.

Mit dem Einkommen steigt in Deutschland auch die Einkommensteuer -
und zwar progressiv. Das bedeutet: Je mehr Euro in die Lohntüte
wandern, desto höher klettert der Steuersatz. Wer nur knapp über dem
Grundfreibetrag verdient, hat einen niedrigen Steuersatz von 14
Prozent. Mit dem Einkommen steigt dieser Anteil auf bis zu 47,48
Prozent - dem sogenannten Spitzensteuersatz.

Beispielrechnung: Plötzlich Top-Verdiener und Top-Steuerzahler

In der Tabelle (siehe Bild) ist der Wechselkurs des Schweizer
Franken zum Euro dargestellt. Zudem ist zu sehen, wie die
Einkommensteuer steigt. Das Beispiel geht von der Annahme aus, dass
der oder die Steuerzahlende ein unverheirateter Single ohne Kinder
ist. Der abgebildete Effekt auf die Einkommensteuer ist enorm.
Während der Franken zwischen 2009 und 2015 um 42 Prozent an Wert
zulegte, stieg die Einkommensteuer um 63 Prozent in der
Modellrechnung.

VLH: Individuelle Beratung schützt vor Überraschungen

"An sich ist so eine Gehaltserhöhung per Wechselkurs natürlich
eine feine Sache", sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin der
VLH. Aber viele Steuerzahlende seien durch die steigenden Kurse
verunsichert, wie viel Steuern zu zahlen sind. Die Verunsicherung
werde noch verstärkt, weil die Einkommensteuer in Deutschland bei
Grenzgängern nicht automatisch mit dem Gehalt eingezogen wird.
Stattdessen müssen sie die Steuer im Voraus entrichten. Diese
Vorauszahlungen werden vorläufig festgesetzt und je nach
tatsächlichem Währungskurs angepasst. Es drohen Nachzahlungen, wenn
die Vorauszahlungen zu gering waren.

"Bei aller Verunsicherung gilt natürlich trotzdem der Grundsatz:
Wer viel Steuern zahlt, kann auch viel zurückbekommen", so
VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Eine individuelle steuerliche
Beratung lohne sich also doppelt. Im Grenzgebiet zur Schweiz haben
sich zudem mehrere VLH-Beratungsstellen auf die Grenzgänger
spezialisiert und betreuen insgesamt mehrere Tausend Mitglieder. Böse
Überraschungen wie enorme Nachzahlungen am Jahresende blieben für
VLH-Mitglieder aus, was ohne professionelle Beratung bei der
Steuererklärung durchaus vorkommen könne, so Christina Georgiadis.
"Auch Grenzgänger können sich darauf verlassen, dass sich unsere
VLH-Berater bestens auskennen."

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem
die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei
zertifizierten Beratungsstellen aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH. Gegründet 1972, erstellt die VLH für ihre
Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presseatvlh.de
Web: www.vlh.de/presse


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