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BLB-Verwaltungsrat genehmigt 146 Mio. Euro für Justizzentrum Bochum / Kostenrahmen um 6 Mio. Euro erweitert. Umplanungen und Vergabebeschwerden sind Hauptgründe für Zeitverzug und Mehrkosten.

Geschrieben am 25-03-2015

Bochum/Düsseldorf (ots) - In seiner turnusmäßigen Sitzung am
Dienstag, den 24. März, hat der Verwaltungsrat dem Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) für den Bau des Justizzentrums
Bochums ein Gesamtbudget von 145,8 Millionen Euro genehmigt. Darin
enthalten sind 13,7 Millionen Euro Bauzeitzinsen, 10,7 Millionen Euro
Risikovorsorge und 121,4 Millionen Euro Baukosten.

Der erste Verwaltungsratsbeschluss zu dem Bauprojekt stammt aus
dem März 2010, das war rund zweieinhalb Jahre vor Baubeginn. Damals
wurde eine Kostenschätzung von 107,4 Millionen Euro (davon 7,3
Millionen Euro Bauzeitzinsen) plus eine Kostenunsicherheit von 30
Prozent genehmigt, insgesamt also Kosten von bis zu 140 Millionen
Euro. Insoweit liegt das nun genehmigte Gesamtbudget - auch aufgrund
von Verzögerungen durch Vergabebeschwerden - um rund sechs Millionen
Euro höher als im ursprünglichen Investitionsantrag von 2010. 2,5
Millionen Euro davon sind auf zusätzliche Mietereinbauten
zurückzuführen, die der BLB NRW allerdings aus Mitteln des Mieters
refinanziert.

Eine anspruchsvolle Baustelle mit vielen "Baustellen"

Am Montag wurde am Justizzentrum Richtfest gefeiert. Diese
Gelegenheit nutze nicht nur BLB-Geschäftsführer Dr. Martin Chaumet,
sondern auch Justizminister Thomas Kutschaty, um den BLB-Kolleginnen
und Kollegen aus der Niederlassung Dortmund für ihren Einsatz und das
bisherige Resultat auf dieser anspruchsvollen Baustelle zu danken.

Chaumet sprach dabei auch die vielen kleinen Probleme an, die zu
einem Zeitverzug und der Kostensteigerung geführt haben. "Wir hatten
hier den hoch unwahrscheinlichen Fall von bisher fünf
Vergabebeschwerden in einem Projekt. Es freut uns zwar, dass alle
diese Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen wurden und der BLB
NRW in seiner Vergabepraxis bestätigt wurde. Aber der Zeitverlust,
den das Bauprojekt erlitten hat, wird dadurch natürlich nicht
kompensiert", so Chaumet. Neben den Vergabebeschwerden, bei denen
allein das Beschwerdeverfahren Fensterbau zehn Monate in Anspruch
genommen hat, waren auch notwendige Umplanungen vor Baubeginn für die
Zeit- und Kostenentwicklung mitverantwortlich.

Fertigstellung für Ende 2016 geplant

"Ich hoffe sehr, dass hier nicht noch mehr solcher Verzögerungen
eintreten werden, auf die der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
keinen Einfluss nehmen kann", sagte der BLB-Geschäftsführer. Dann
könnte das Justizzentrum Ende 2016 an die drei Gerichtsbarkeiten, die
Staatsanwaltschaft und die Sozialen Dienste, die hier einziehen,
übergeben werden.

Ausführliche Darstellung auf der BLB-Website

Weitere Hintergründe zu dem Bauprojekt und der Kostenentwicklung
finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.blb.nrw.de/BLB_Haup
tauftritt/Organisation/Dortmund/Justizzentrum_Bochum/index.php

Hintergrundwissen: Das Verfahren Vergabebeschwerde

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) schreibt seine
Aufträge gemäß dem Vergaberecht öffentlich aus. Dieses Verfahren
birgt zwangsweise beachtliche zeitliche Risiken. Denn jedem Bieter,
der einen Verstoß des Auftraggebers gegen vergaberechtliche
Vorschriften vermutet, steht es frei, eine Vergabebeschwerde
einzulegen. Dazu sind in der Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen (VOB) Schwellenwerte festgelegt, die die Zuständigkeit
für das Verfahren festlegen.

Unterhalb des Schwellenwertes zeichnet die zuständige
Aufsichtsbehörde für den Vorgang verantwortlich. Dann prüft also das
Justiziariat in der Zentrale des BLB NRW die Vergabe durch die
Niederlassung. Oberhalb der Schwellenwerte können die Bieter eine
Vergabebeschwerde bei der zuständigen Vergabekammer einlegen und
dadurch ein Nachprüfungsverfahren beantragen, während dessen das
Vergabeverfahren gestoppt wird. Im Anschluss an das Nachprüfverfahren
steht den Bietern als nächste Instanz noch der Rechtsweg der
sofortigen Beschwerde beim Vergabesenat des Oberlandesgerichts offen.
Der öffentliche Auftraggeber, in dem Fall der BLB NRW, darf dem
ausgewählten Bieter bis zum Abschluss der o.g. Verfahren keinen
Zuschlag erteilen. Ein in dieser Zeit aufgesetzter Vertrag wäre
nichtig. Die unausweichliche Folge sind Verzögerungen im Baubetrieb.



Pressekontakt:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

Niederlassung Dortmund
Jörg Fallmeier
Telefon +49 231 99535-250
E-Mail: Joerg.Fallmeier@blb.nrw.de

Zentrale
Thomas Tintelot
Telefon: +49 211 61700-186
E-Mail: Thomas.Tintelot@blb.nrw.de

www.blb.nrw.de


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