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Geld zurück für die teure Restschuldversicherung

Geschrieben am 09-03-2015

Berlin (ots) - Wer einen Kredit aufnimmt, bekommt oft eine
Restschuldversicherung angedreht. Sie soll einspringen, wenn der
Kreditnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit die Raten
einmal nicht zahlen kann. Häufig gehen Versicherte aber leer aus,
warnt das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip, denn es
gibt umfangreiche Ausschlusskriterien. Außerdem sind die Prämien
hoch. Die Finanztip-Experten empfehlen daher, bei einem Ratenkredit
keine Restschuldversicherung abzuschließen. Wer schon einen Vertrag
hat, kann kündigen und Geld zurückholen.

"Eine Restschuldversicherung muss nicht sein und ist in den
meisten Fällen auch nicht sinnvoll", sagt Britta Beate Schön,
Rechtsexpertin von Finanztip. Die Preise sind nicht transparent und
oft überteuert. Finanztip hat für einen Beispielfall Angebote bei
vier Banken eingeholt. Die Prämien lagen zwischen rund 13 und 17
Prozent der benötigten Kreditsumme. Das Landgericht Nürnberg hatte
2014 in einem Urteil (Az. 6 O 754/14) die Prämie einer
Restschuldversicherung in Höhe von 15,6 Prozent des
Auszahlungsbetrags als bedenklich hoch bewertet.

"Wenn ein Kreditnehmer die Restschuldversicherung dann aber mal
wirklich braucht, zahlt sie oft nicht", erklärt Schön. "Denn viele
Fälle schließt der Versicherer im Voraus aus, zum Beispiel wenn man
durch eine Krebserkrankung arbeitsunfähig wird. Die hohen Kosten
stehen daher in keinem Verhältnis zu den Leistungen."

Restschuldversicherung nicht abschließen oder kündigen

Wer einen Ratenkredit aufnimmt, sollte laut Finanztip also am
besten keine Restschuldversicherung dazu abschließen. Wer schon einen
Vertrag hat, kann die Versicherung kündigen. "Wenn man ein Darlehen
umschuldet oder vorzeitig tilgt, entsteht ein sofortiges
Sonderkündigungsrecht, weil der Versicherungszweck entfällt",
erläutert Finanztip-Expertin Schön. Der Kunde sollte von seiner
Versicherung verlangen, dass sie die anteiligen Prämien zurückzahlt.
Besteht der Darlehensvertrag noch, müssen Versicherte die
Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag stehen - üblicherweise
sind es zwei Wochen zum Monatsende. "Auch bei einer ordentlichen
Kündigung muss die Versicherung einen Teil der Prämie erstatten. Die
Abschlussprovision wird allerdings nicht zurückgezahlt", sagt Schön.

Bei fehlerhafter Belehrung Widerruf erklären und Prämien
zurückholen

Wenige Kreditkunden wissen, dass sie einen bestehenden Vertrag
widerrufen können, wenn die Widerrufsbelehrung darin fehlerhaft war.
"Mehr als 80 Prozent aller Kreditverträge mit Restschuldversicherung,
die vor Mitte 2010 geschlossen wurden, enthalten unzureichende
Widerrufsbelehrungen", erklärt Juristin Britta Beate Schön vom
Verbrauchermagazin Finanztip. Mit diesem Kniff kann man noch heute
einen alten Darlehensvertrag und die Restschuldversicherung
loswerden, selbst wenn die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist oder
das Darlehen sogar schon getilgt wurde. Der Kunde kommt also aus dem
Versicherungsvertrag wieder heraus, und die Bank muss die
Versicherungsprämien zumindest teilweise erstatten. Ein weiterer
Vorteil: Lag der damalige Zinssatz für das Darlehen über dem damals
marktüblichen Zinssatz, muss der Verbraucher nur diesen zahlen. Die
Differenz muss die Bank erstatten.

Weitere Informationen zur Restschuldversicherung bei Ratenkrediten
unter: http://www.finanztip.de/verbundene-restschuldversicherung/

Mehr zu fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Baufinanzierungen
finden Sie hier: http://ots.de/1Vzhm

Über Finanztip

Finanztip ist ein gemeinnütziges Online-Verbrauchermagazin. Die
Experten unterstützen Konsumenten dabei, ihre täglichen
Finanzentscheidungen richtig zu treffen, Fehler zu vermeiden und Geld
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Pressekontakt:
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin

Frederike Roser
Telefon: 030 / 80 933 15 80

presse@finanztip.de
http://www.finanztip.de/presse/


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