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BVDH: Langfristig bindende Finanzprodukte nur mit Honorarberater

Geschrieben am 04-03-2015

Berlin (ots) -

- Gefahr der übereilten Hausfinanzierung durch neutralen Rat
begegnen
- Kunden- statt Provisionsinteressen in den Vordergrund stellen
- BVDH: langfristige Finanzanlagen nur mit Honorarberater tätigen

Die niedrigen Zinsen sind derzeit das Argument vieler Bankberater,
Kunden zum Abschluss von Kreditverträgen zu bewegen. Gerade bei der
Hausfinanzierung können übereilt abgeschlossene Verträge durch
steigende Zinsen jedoch zum Bumerang werden. Das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz will die Baufinanzierung deshalb
verstärkt in die Hand von Honorarberatern legen. Dies wurde am Rande
des Honorarberaterkongresses am 3. März in Hanau vom für
Verbraucherschutz zuständigen Abteilungsleiter Christian Grugel
erneut bestätigt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die
Beratung objektiv und unabhängig von Provisionsinteressen erfolgt.
Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) begrüßt das und
fordert gleichzeitig, dass sämtliche langfristig bindenden
Finanzanlagen, wie etwa Baufinanzierung oder Altersvorsorge, nur nach
dem Prinzip der unabhängigen Honorarberatung abgeschlossen werden
dürfen.

Einführung "Honorar-Immobilienkreditberater" geplant

Mit einem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
soll der "Honorar-Immobilienkreditberater" neu geschaffen werden. Das
sieht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vor. Denn nur bei der Honorarberatung sei
gewährleistet, dass die Beratung objektiv ist und sich die Empfehlung
nicht nach Provisionsinteressen richtet. Das Ministerium wörtlich:
"Wer in Zukunft diese Berufsbezeichnung trägt, darf keine Provisionen
von Kreditgebern für die Beratung annehmen. Verbraucher wissen so,
dass die Beratung objektiv erfolgt.".

Langfristige Geldanlagen nur durch Honorarberatung

"Dass das Bundesjustizministerium die Baufinanzierung besonders
schützen will, ist sinnvoll", sagt Karl Matthäus Schmidt,
Vorsitzender des BVDH. "Baufinanzierungen binden Verbraucher sehr
lange und sind während der Laufzeit nur sehr schwer zu ändern." Dies
gilt allerdings auch für viele andere Finanzprodukte. "Das
Bundesjustizministerium sieht eine objektive Beratung in erster Linie
durch Honorarberater gegeben. Bei langfristigen
Finanzierungsgeschäften, wie bei der Baufinanzierung, ist eine
neutrale Beratung besonders wichtig, da die Qualität der Beratung
sich erste viele Jahre später zeigt. Aber auch alle anderen
langfristig bindenden Produkte sollten künftig nur über
Honorarberatung abgeschlossen werden dürfen."

Dazu zählen etwa alle Anlagen, die einen Anlagehorizont von
mindestens 10 Jahren haben oder mit dem Ziel einer Ruhestandsvorsorge
getätigt werden. "Hier erfahren Verbraucher oft erst nach 30 Jahren,
ob sie das 'richtige' Produkt verkauft bekommen haben, oder ob der
damalige Berater eher für seine Bank oder den Produktanbieter
erfolgreich war", so Schmidt. Aber auch Fonds- oder Aktiensparpläne,
die etwa für die Ausbildung der Kinder oder für die Absicherung der
Pflegebedürftigkeit der Eltern abgeschlossen werden, sollten in jedem
Fall objektiv, also durch eine Honorarberatung, geprüft sein.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Gründungs- und Vorstandsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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