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GCG gibt Erklärung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus

Geschrieben am 03-03-2015

Lake Success, New York (ots/PRNewswire) - Die folgende Erklärung
wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit RMBS
herausgegeben.

Datum: 30.01.2015

ERKLÄRUNG HINSICHTLICH DER EINLEITUNG EINES GERICHTSVERFAHRENS IN
VERBINDUNG MIT DER ANNAHME DES VERGLEICHSVERTRAGS VOM 07. APRIL 2014
IN DER GEÄNDERTEN FASSUNG ("VERGLEICHSVERTRAG") DER CITIGROUP INC.
UND IHRER DIREKTEN UND INDIREKTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN
("CITIGROUP").

DIE ERKLÄRUNG ERFOLGT DURCH:

Deutsche Bank National Trust Company HSBC Bank USA, National
Association Law Debenture Trust Company of New York U.S. Bank
National Association

VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHÄNDER, FÜR
WERTPAPIERE BESTELLTER TREUHÄNDER, SEPARATER TREUHÄNDER UND/ODER
NACHFOLGETREUHÄNDER DER EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTE (NACHFOLGEND DEFINIERT) (GEMEINSAM DIE "RMBS
TREUHÄNDER" UND JEWEILS EIN "RMBS TREUHÄNDER") DIE INHABER VON
ZERTIFIKATEN, SCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER ANDEREN WERTPAPIEREN (DIE
"ZERTIFIKATSINHABER") VON RESIDENTIAL MORTGAGE-BACKED SECURITIZATION
TRUSTS UND KREDITINSTITUTEN, DIE IN DER ANHÄNGIGEN ANLAGE A
GEKENNZEICHNET SIND (DIE "ANNEHMENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTE," DIE ZUDEM DURCH CUSIP-NUMMERN AUF DER RMBS
TREUHÄNDER-WEBSITE GEKENNZEICHNET SIND)(1) SOWIE WEITERE PERSONEN
BENACHRICHTIGT, DIE MÖGLICHERWEISE AN DEN ANNEHMENDEN TRUSTS UND
KREDITGRUPPEN INTERESSIERT SIND.

DIE ANNAHME DES VERGLEICHSVERTRAGS KÖNNTE SICH MASSGEBLICH AUF DIE
INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN. DIE ZERTIFIKATSINHABER
SOWIE ANDERE EMPFÄNGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE
BENACHRICHTIGUNG UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFÄLTIG IN
ABSPRACHE MIT IHREN JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN.

DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR DIE
ZERTIFIKATSINHABER UND SONSTIGE PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES
INTERESSE AN DEN RMBS TRUSTS HABEN. ALLE
WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN UND ANDERE MITTLER, FALLS
ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT,
DIE RÜCKÜBERTRAGUNG DIESER BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER
RECHTZEITIG ZU FORCIEREN.

Diese Benachrichtigung erhalten Sie von den RMBS Treuhändern im
Rahmen gewisser geltender Pooling- und Dienstleistungsvereinbarungen
oder ähnlicher Vereinbarungen, die für die empfangenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute gelten (die "geltenden
Verträge"). In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung
großgeschriebene und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die
ihnen im Vergleichsvertrag zugeschriebene Bedeutung.

ANNAHME DES VERGLEICHSVERTRAGS

In Benachrichtigungen vom 19.12.2014 und 31.12.2014 (die
"Benachrichtigungen") informierten die RMBS Treuhänder die
Zertifikatsinhaber darüber, dass sie ihrerseits die Citigroup
benachrichtigt hatten, dass jeder einzelne der RMBS Treuhänder den
Vergleichsvertrag in Bezug auf die Annehmenden Treuhandgesellschaften
und Kreditgruppen innerhalb dieser Treuhandgesellschaften
vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung des Vergleichs gemäß
Abschnitt 2.03(c) des Vergleichsvertrags nach einem
Bewertungsprozess, in dessen Rahmen die RMBS Treuhänder unter anderem
Bewertungsgutachten geprüft hatten, akzeptiert hat. Die Annahme des
Vergleichsvertrags durch die RMBS Treuhänder führte zu einer
Verlängerung der Unterbrechungsfrist für die Annehmenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute gemäß Abschnitt 2.04 des
Vergleichsvertrags.

Die Ausfertigungsfassung des Vergleichsvertrags wird auf der RMBS
Treuhänder-Website unter der Registerkarte "Certain Relevant
Documents" bereitgestellt (verfügbar unter: http://www.citigrouprmbss
ettlement.com/pdflib/Citigroup_RMBSTrust_Settlement_Agreement_EXECUTI
ON_VER.pdf [http://www.citigrouprmbssettlement.com/pdflib/Citigroup_R
MBSTrust_Settlement_Agreement_EXECUTION_VER.pdf]). Kopien der
Benachrichtigungen sind auch auf der RMBS Treuhänder-Website unter
der Registerkarte "Notices" eingestellt (verfügbar unter
http://www.citigrouprmbssettlement.com/notice.php
[http://www.citigrouprmbssettlement.com/notice.php]).

ARTIKEL 77 VERFAHREN UND DESSEN AUSWIRKUNGEN AUF DAS
WIRKSAMKEITSDATUM DES VERGLEICHSVERTRAGS

Die RMBS Treuhänder haben ein gerichtliches Verfahren gemäß CPLR §
7701, In the Matter of the Application of U.S. Bank National
Association, et al., (Index No. 653902/2014) ("Verfahren gemäß
Artikel 77") vor dem Supreme Court des US-Bundesstaates New York,
County of New York (das "Gericht") angestrengt. Im Verfahren gemäß
Artikel 77 beantragen die RMBS Treuhänder ein Gerichtsurteil, nach
dem (i) die Annahme des Vergleichsvertrags durch die RMBS Treuhänder
im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute
im Rahmen der geltenden Verträge nach Recht und Glauben erfolgte und
(ii) die Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Auswertung durch die
RMBS Treuhänder und deren Annahme des Vergleichsvertrags und der
Implementierung desselben keine Ansprüche gegen die empfangenden
Treuhänder geltend machen können. Der Erlass eines solchen Urteils
würde - nachdem es rechtsgültig und unanfechtbar ist (einschließlich
des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des
Gerichts liegenden Überprüfung) - die "endgültige gerichtliche
Genehmigung" darstellen, wie sie im Vergleichsvertrag definiert ist.

Am 28.01.2015 erließ das Gericht nach Abwägung der Gründe eine
Verfügung (verfügbar unter http://www.citigrouprmbssettlement.com/pdf
lib/41_Order_to_Show_Cause.pdf [http://www.citigrouprmbssettlement.co
m/pdflib/41_Order_to_Show_Cause.pdf]) über die Bekanntmachung und
ordnete u. a. Folgendes an:


-- eine Anhörung ("Anhörung gemäß Artikel 77"), die am 19.05.2015 um
10:00 Uhr im (obersten Gerichtshof des US-Bundesstaates New York)
Supreme Court of the State of New York, County of New York, 60 Centre
Street, New York, New York 10007 stattfinden wird;
-- alle Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden Treuhändern und
Kreditgruppen möglicherweise interessierte Personen können durch
schriftliche Mitteilung vor der Anhörung gemäß Artikel 77 gegen die
Bestimmungen des Vergleichsvertrags Einspruch erheben oder sie
unterstützen, sowie einen Antrag auf Anhörung in der vom Gericht
vorgesehenen Form stellen;
-- Einsprüche gegen oder Stellungnahmen für den Vergleichsvertrag müssen
bei Gericht eingereicht werden und bis zum 17.04.2015 beim RMBS Trustees
Counsel eingegangen sein;
-- alle Einsprüche gegen oder Stellungnahmen für den Vergleichsvertrag
müssen bis zum 04.05.2015 eingereicht und zugestellt werden;
-- die Unterlassung eines Einspruchs durch einen Zertifikatsinhaber in der
vom Gericht vorgesehenen Form ist als Verzicht auf das Einspruchsrecht
zu erachten (einschließlich etwaiger Berufungsrechte), und hieraus
entsteht ein dauerhafter Ausschluss der Erhebung solcher Einsprüche vor
dem Gericht oder bei anderen Gerichtsverfahren, sofern das Gericht
nichts anderes anordnet, und
-- das Gericht behält die ausschließliche Zuständigkeit über die RMBS
Treuhänder, die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute
sowie alle Zertifikatsinhaber (sowie ihre Rechtsnachfolger oder
Abtretungsempfänger) in allen Angelegenheiten des Vergleichsvertrags
und des Verfahrens gemäß Artikel 77.


Im Anschluss an die Anhörung gemäß Artikel 77 bestimmt das Gericht
u. a., ob die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt werden
soll, und berücksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des
Vergleichsvertrags. Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung
gewährt und das Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist
(einschließlich des Ablaufs einer Frist für die Beantragung einer im
Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und die anderen
Bedingungen für das Inkrafttreten des Vergleichsvertrags erfüllt
sind, (i) wird der Vergleichsvertrag wirksam und (ii) werden alle
Zertifikatsinhaber an den abgeänderten Vorschlag des
Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der Anhörung gemäß
Artikel 77 erschienen sind oder Einsprüche gegen den
Vergleichsvertrag erhoben haben. Ab diesem Datum tritt der
Vergleichsvertrag mit Wirkung auf die Rechte und Interessen aller
Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger oder
Abtretungsempfänger an den empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstituten in Kraft, einschließlich des Verzichts auf Ansprüche
gegen die Citigroup im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften
und Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs- und
Gewährleistungsansprüche. Eine vollständige Beschreibung der hierin
vorgesehenen Freistellungen befindet sich im Vergleichsvertrag.

Alle sonstigen in das amtliche Register für die Anhörung gemäß
Artikel 77 aufgenommenen Unterlagen wurden auf der RMBS
Treuhänder-Website unter der Registerkarte "Court Documents - New
York State Court Proceeding" bereitgestellt (verfügbar unter
http://www.citigrouprmbssettlement.com/NYcourt.php
[http://www.citigrouprmbssettlement.com/NYcourt.php]), die unter
Berücksichtigung neuer Eingaben regelmäßig aktualisiert werden.
Außerdem sollten Sie alle bei Gericht eingereichten Dokumente auf der
Website des Gerichts erhalten, indem Sie die Registerkarte "e-Courts"
aufrufen (unter: http://www.nycourts.gov/
[http://www.nycourts.gov/]).

Zertifikatsinhaber dürfen Anfragen NICHT an das Gericht oder
Justizangestellte richten. Fragen werden unter Tel. (855) 382-6442
aus den USA oder unter (614) 779-0359 aus anderen Ländern oder per
E-Mail entgegengenommen: Questions@citigrouprmbstrusteesettlement.com
[mailto:Questions@citigrouprmbstrusteesettlement.com].

SONSTIGES

Diese Benachrichtigung bezieht sich lediglich auf einige
Bestimmungen des Vergleichsvertrags und des Verfahrens gemäß Artikel
77 und fasst diese zusammen; sie stellt jedoch keine vollständige
Beschreibung davon dar. Zertifikatsinhaber und andere potenziell
interessierte Personen sollten den Vergleichsvertrag und seine
rechtlichen Aspekte eingehend prüfen, u. a. die Freistellung von
Zusicherungs- und Gewährleistungsansprüchen.

Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten interessierte Personen
sollten sich nicht auf die RMBS Treuhänder, deren Anwälte, Experten
oder sonstige Berater der RMBS Treuhänder als einzige
Informationsquelle verlassen. Zertifikatsinhaber und sonstige
potenziell interessierte Personen sollten sich von ihren eigenen
Rechts- und Finanzberatern beraten lassen.

Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-,
Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige
Beratung durch die RMBS Treuhänder oder deren Direktoren, leitende
Angestellte, Teilhaber, Vertreter, Anwälte oder Mitarbeiter gedacht
ist. Jede natürliche oder juristische Person, die diese
Benachrichtigung erhält, sollte bezüglich der hier beschriebenen
Angelegenheiten den Rat ihrer eigenen Berater einholen.

Beachten Sie bitte auch, dass sich jeder der RMBS Treuhänder
sämtliche Rechte, Befugnisse, Ansprüche und Rechtsmittel vorbehält,
die ihm gemäß den geltenden Verträgen und gesetzlichen Bestimmungen
zustehen. Übt ein RMBS Treuhänder ein Recht oder ein Rechtsmittel
aufgrund eines Kündigungsereignisses oder einer anderen Verletzung
einer Bestimmung der geltenden Verträge, sonstiger einschlägiger
Dokumente oder gemäß geltenden Rechts verzögert oder nicht aus, so
stellt dies keine Beeinträchtigung und keinen Verzicht auf dieses
Recht oder ein stillschweigendes Einverständnis dar.

Jeder der RMBS Treuhänder behält sich ausdrücklich sämtliche
Rechte in Bezug auf jeden geltenden Vertrag vor, einschließlich ohne
Einschränkung sein Recht auf vollständige Einforderung seiner
Gebühren und Kosten (einschließlich ohne Einschränkung der Gebühren
und Kosten, die dem RMBS Treuhänder bei der Erfüllung seiner
Pflichten entstehen, Entschädigungen, die dem RMBS Treuhänder für
seinen Zeitaufwand zustehen, sowie die Zahlung von Gebühren und
Kosten für Rechtsberatungen und sonstige Vertreter, die er im Rahmen
der Erfüllung seiner Pflichten oder Geltendmachung von Rechtsmitteln
beschäftigt) sowie seine Rechte vor Ausübung der Rechte oder
Befugnisse im Zusammenhang mit den geltenden Verträgen auf Wunsch
oder Anforderung eines Zertifikatsinhabers, um eine
Sicherheitsleistung oder eine Freistellung von allen Kosten, Ausgaben
und Verpflichtungen zu erhalten, die bei der Einhaltung der Verträge
entstehen könnten, sowie sämtliche Rechte, die ihm von Rechts wegen
oder anderweitig zustehen.

Deutsche Bank National Trust Company HSBC Bank USA, National
Association Law Debenture Trust Company of New York U.S. Bank
National Association jede in ihrer Eigenschaft als Treuhänder,
Trennungstreuhänder, Nachfolgetreuhänder oder in anderen ähnlichen
Funktionen der RMBS Treuhandgesellschaften handelnd

ANLAGE A Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute Akzeptiert unter der Voraussetzung einer endgültigen
Genehmigung des modifizierten, vorgeschlagenen Vergleichsvertrags
nach einem gerichtlichen Verfahren gemäß Abschnitt 2.03(c)

U.S. Bank National Association, as Trustee CMLTI 2005-1 Group I
CMLTI 2005-1 Group II-1 CMLTI 2005-1 Group II-2 CMLTI 2005-1 Group
III CMLTI 2005-10 Group I-1 CMLTI 2005-10 Group I-2 CMLTI 2005-10
Group I-3 CMLTI 2005-10 Group I-4 CMLTI 2005-10 Group I-5 CMLTI
2005-10 Group II CMLTI 2005-11 Group I CMLTI 2005-11 Group II
CMLTI 2005-11 Group III CMLTI 2005-2 Group I-1 CMLTI 2005-2 Group
I-2 CMLTI 2005-2 Group I-3 CMLTI 2005-2 Group I-4 CMLTI 2005-2
Group I-5 CMLTI 2005-2 Group II-1 CMLTI 2005-2 Group II-2 CMLTI
2005-3 Group I CMLTI 2005-3 Group II-1 CMLTI 2005-3 Group II-2
CMLTI 2005-3 Group II-3 CMLTI 2005-3 Group II-4 CMLTI 2005-3 Group
III CMLTI 2005-4 Total Pool CMLTI 2005-5 Group I-1 CMLTI 2005-5
Group I-2 CMLTI 2005-5 Group I-3 CMLTI 2005-5 Group I-4 CMLTI
2005-5 Group I-5 CMLTI 2005-5 Group II-1 CMLTI 2005-5 Group II-2
CMLTI 2005-5 Group II-3 CMLTI 2005-5 Group III-1 CMLTI 2005-5 Group
III-2 CMLTI 2005-5 Group III-3 CMLTI 2005-5 Group III-4 CMLTI
2005-5 Group III-5 CMLTI 2005-6 Group I CMLTI 2005-6 Group II
CMLTI 2005-6 Group III CMLTI 2005-7 Group 1-1 CMLTI 2005-7 Group
1-2 CMLTI 2005-7 Group 1-3 CMLTI 2005-7 Group 1-4 CMLTI 2005-7
Group II-1 CMLTI 2005-7 Group II-2 CMLTI 2005-7 Group II-3 CMLTI
2005-7 Group II-4 CMLTI 2005-7 Group II-5 CMLTI 2005-8 Group I-1
CMLTI 2005-8 Group I-2 CMLTI 2005-8 Group I-3 CMLTI 2005-8 Group
I-4 CMLTI 2005-8 Group II CMLTI 2005-8 Group III CMLTI 2005-9
Group I CMLTI 2005-9 Group II-1 CMLTI 2005-9 Group II-2 CMLTI
2005-9 Group II-3 CMLTI 2005-HE1 Group I CMLTI 2005-HE1 Group II
CMLTI 2005-HE1 Group III CMLTI 2005-HE3 Group I CMLTI 2005-HE3
Group II CMLTI 2005-HE4 Group I CMLTI 2005-HE4 Group II CMLTI
2005-WF1 Total Pool CMLTI 2005-WF2 Group I CMLTI 2005-WF2 Group II
CMLTI 2006-4 Group II CMLTI 2006-4 Group I CMLTI 2006-AMC1 Group I
CMLTI 2006-AMC1 Group II CMLTI 2006-AR1 Group I CMLTI 2006-AR1
Group II CMLTI 2006-AR1 Group III CMLTI 2006-AR2 Group I-1 CMLTI
2006-AR2 Group I-2 CMLTI 2006-AR2 Group II CMLTI 2006-AR3 Group 1-1
CMLTI 2006-AR3 Group 1-2 CMLTI 2006-AR3 Group 2-1 CMLTI 2006-AR3
Group 2-2 CMLTI 2006-AR3 Group 2-3 CMLTI 2006-AR3 Group 2-4 CMLTI
2006-AR5 Group 1-1 CMLTI 2006-AR5 Group 1-2 CMLTI 2006-AR5 Group
1-3 CMLTI 2006-AR5 Group 1-4 CMLTI 2006-AR5 Group 1-5 CMLTI
2006-AR5 Group 1-6 CMLTI 2006-AR5 Group 1-7 CMLTI 2006-AR5 Group
2-1 CMLTI 2006-AR5 Group 2-2 CMLTI 2006-AR5 Group 2-3 CMLTI
2006-AR5 Group 2-4 CMLTI 2006-AR5 Group 2-5 CMLTI 2006-AR5 Group
2-6 CMLTI 2006-AR5 Group 2-7 CMLTI 2006-AR6 Group 1 CMLTI 2006-AR6
Group 2 CMLTI 2006-AR7 Group 1-1 CMLTI 2006-AR7 Group 1-2 CMLTI
2006-AR7 Group 1-3 CMLTI 2006-AR7 Group 1-4 CMLTI 2006-AR7 Group
2-1 CMLTI 2006-AR7 Group 2-2 CMLTI 2006-AR7 Group 2-3 CMLTI
2006-AR7 Group 2-4 CMLTI 2006-AR9 Group 1 CMLTI 2006-AR9 Group 2
CMLTI 2006-FX1 Total Pool CMLTI 2006-HE1 Total Pool CMLTI 2006-HE2
Group I CMLTI 2006-HE2 Group II CMLTI 2006-HE3 Group I CMLTI
2006-HE3 Group II CMLTI 2006-NC1 Group I CMLTI 2006-NC1 Group II
CMLTI 2006-NC2 Group I CMLTI 2006-NC2 Group II CMLTI 2006-NCB1
Group I CMLTI 2006-NCB1 Group II CMLTI 2006-WF1 Group I CMLTI
2006-WF1 Group II CMLTI 2006-WF2 Group I CMLTI 2006-WF2 Group II
CMLTI 2006-WFH1 Total Pool CMLTI 2006-WFH2 Total Pool CMLTI
2006-WFH3 Total Pool CMLTI 2006-WFH4 Total Pool CMLTI 2006-WMC1
Group I CMLTI 2006-WMC1 Group II CMLTI 2007-10 Group 1 CMLTI
2007-10 Group 2-1 CMLTI 2007-10 Group 2-2 CMLTI 2007-10 Group 2-3
CMLTI 2007-10 Group 2-4 CMLTI 2007-10 Group 2-5 CMLTI 2007-10 Group
3-1 CMLTI 2007-10 Group 3-2 CMLTI 2007-10 Group 3-3 CMLTI 2007-2
Group 1 CMLTI 2007-2 Group 2 CMLTI 2007-6 Group 1-1 CMLTI 2007-6
Group 1-2 CMLTI 2007-6 Group 1-3 CMLTI 2007-6 Group 1-4 CMLTI
2007-6 Group 2 CMLTI 2007-AHL1 Group I CMLTI 2007-AHL1 Group II
CMLTI 2007-AHL2 Group II CMLTI 2007-AHL3 Group I CMLTI 2007-AHL3
Group II CMLTI 2007-AHL3 Group III CMLTI 2007-AMC1 Group I CMLTI
2007-AMC1 Group II CMLTI 2007-AMC2 Group II CMLTI 2007-AMC2 Group
III CMLTI 2007-AMC3 Group I CMLTI 2007-AMC4 Group I CMLTI
2007-AMC4 Group II CMLTI 2007-AR1 Total Pool CMLTI 2007-AR4 Group 1
CMLTI 2007-AR4 Group 2-1 CMLTI 2007-AR4 Group 2-2 CMLTI 2007-AR4
Group 2-3 CMLTI 2007-AR5 Group 1-1 CMLTI 2007-AR5 Group 1-2 CMLTI
2007-AR5 Group 1-3 CMLTI 2007-AR5 Group 2-1 CMLTI 2007-AR5 Group
2-2 CMLTI 2007-AR7 Group 1 CMLTI 2007-AR7 Group 5 CMLTI 2007-AR8
Group 1-1 CMLTI 2007-AR8 Group 1-2 CMLTI 2007-AR8 Group 1-3 CMLTI
2007-AR8 Group 2 CMLTI 2007-FS1 Group I CMLTI 2007-FS1 Group II
CMLTI 2007-OPX1 Total Pool CMLTI 2007-WFH1 Total Pool CMLTI
2007-WFH2 Total Pool CMLTI 2007-WFH3 Total Pool CMLTI 2007-WFH4
Group I CMLTI 2007-WFH4 Group II CMLTI 2008-2 Group I CMLTI 2008-2
Group II

Deutsche Bank National Trust Company, as Trustee CMLTI 2005-OPT1
Total Pool CMLTI 2005-OPT3 Total Pool

HSBC Bank USA, National Association as Trustee CMLTI 2005-HE2
Total Pool CMLTI 2005-SHL1 Total Pool CMLTI 2007-SHL1 Total Pool

Law Debenture Trust Company of New York, as Separate Trustee
CMLTI 2005-OPT4 Group I CMLTI 2005-OPT4 Group II CMLTI 2006-SHL1
Total Pool

(1)Die auf der von den RMBS Treuhändern betriebenen Website
angegebenen CUSIP Nummern unter
http://www.citigrouprmbssettlement.com
[http://www.citigrouprmbssettlement.com/] ("RMBS Treuhänder-Website")
unter der Registerkarte "List of RMBS Trusts" (verfügbar unter http:/
/www.citigrouprmbssettlement.com/pdflib/CGU%20Citigroup%20RMBS%20Trus
ts_6.13.14%20302pm.pdf [http://www.citigrouprmbssettlement.com/pdflib
/CGU%20Citigroup%20RMBS%20Trusts_6.13.14%20302pm.pdf]) wurden
ausschließlich zur komfortablen Nutzung durch die Zertifikatsinhaber
eingestellt und gehören zu den Treuhandgesellschaften wie auch den
empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten. Die RMBS
Treuhänder übernehmen keine Verantwortung für die Auswahl oder
Nutzung dieser CUSIP Nummern und geben keine Zusicherung hinsichtlich
ihrer Richtigkeit ab.



Pressekontakt:
KONTAKT: Lael Dowd, GCG, 703-447-4920


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