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ZDF-Magazin "Frontal 21": Politische Rücksichtnahme im Fall Edathy / Strafrechtsexperte kritisiert Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover

Geschrieben am 24-02-2015

Mainz (ots) - In der Affäre um Sebastian Edathy gibt es Hinweise,
dass die Staatsanwaltschaft Hannover im November 2013 aus Rücksicht
auf die laufende Regierungsbildung der CDU-SPD-Koalition in Berlin
auf zeitnahe Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen
SPD-Bundestagsabgeordneten verzichtet hat. Das haben Recherchen von
"Frontal 21" ergeben, wie das ZDF-Magazin am Dienstag, 24. Februar
2015, 21.00 Uhr, berichtet.

Dem ZDF-Magazin liegt der Text eines Hannoveraner Staatsanwaltes
vor, der sich gegen Vorwürfe wehrt, die Staatsanwaltschaft habe ihre
Ermittlungen zu spät eingeleitet. Darin heißt es unter anderem:
"Stellen Sie sich nur das Szenario vor, wenn wir - künstlich dumm
gehalten - schon Anfang November [2013, Anm. der Redaktion]
zugeschlagen hätten, in einer Phase der Regierungsbildung, mit
katastrophalem Imageverlust für einen potentiellen
Koalitionspartner." Der Text wurde am 23. Februar 2014 verfasst und
justizintern weitergeleitet.

Für den Strafrechtsexperten Professor Peter-Alexis Albrecht ist
diese Aussage ein deutliches Zeichen dafür, dass die
Staatsanwaltschaft Hannover nicht unabhängig agiert hat. Wenn ein
Staatsanwalt gegen einen Politiker einer Regierungspartei ermittle,
wisse er, dass er keine Fehler machen dürfe, so Albrecht, ansonsten
sei seine Karriere in Gefahr. "Ein Sachverhalt, der in der
Öffentlichkeit wenig bekannt ist, aber wo alle Spezialisten, die mit
dem Kriminalsystem zu tun haben, seit langem fordern, den
Staatsanwälten Unabhängigkeit zu geben, dass sie nicht von den
Politikern ausgehalten werden, die sie zu kontrollieren haben."

Der niedersächsische CDU Landtagsabgeordnete Jens Nacke bezeichnet
eine solche Rücksichtnahme der Hannoveraner Justiz als "absolut nicht
hinnehmbar". Nacke gegenüber "Frontal 21": "Man muss ohne Ansehen der
Person ermitteln und hier ging es ausschließlich um Herrn Edathy und
sein Fehlverhalten, und ein Imageschaden der SPD darf für die
Staatsanwaltschaft keine Rolle spielen." Auch der Obmann der Linken
im Edathy-Untersuchungsausschuss des Bundestages, Frank Tempel,
kritisiert politische Erwägungen der Staatsanwaltschaft Hannover:
"Sie haben einen ganz klaren Auftrag, nämlich strafrechtlich
relevantes Verhalten aufzuklären, zu belasten, zu entlasten und das
entsprechend vor Gericht auch zu vertreten. Die politische
Außenwirkung eines solchen Verfahrens ist nicht im Aufgabenfeld der
Staatsanwaltschaft."

Nach Ansicht von Professor Albrecht muss sich die
Staatsanwaltschaft auch fachliche Fehler vorwerfen lassen. Spätestens
nachdem sie Ende November 2013 wusste, dass Edathy von den
Ermittlungen gegen ihn Kenntnis hatte, hätte sie Hausdurchsuchungen
zur Beweissicherung durchführen müssen. Tatsächlich durchsuchte die
Staatsanwaltschaft Hannover Edathys Wohnung erst am 10. Februar 2014.
Albrecht: "Sie hätte sofort handeln müssen, sie hätte, wenn bekannt
wird, dass jemand weiß, dass gegen ihn ermittelt wird, sofort alle
prozessualen Zwangsmittel durchsetzen müssen, die die
Strafprozessordnung gibt. Und das ist versäumt worden. In einem
solchen Versäumnis liegt natürlich ein schwerer Schlag für die
Ermittler. [...] Es droht der absolute Beweisverlust, jeder
Beschuldigte, der gesagt bekommt, dass gegen ihn ermittelt wird, wird
bemüht sein, alle Beweismittel, die es gibt, wegzuschaffen. [...] Und
damit kann man eigentlich die Ermittlungen vergessen." Auf Anfrage
von "Frontal 21" wollte sich die Staatsanwaltschaft Hannover nicht zu
den Vorwürfen äußern.

Hinweis für Redaktionen:

Nachfragen bitte unter: Telefon: 030 - 2099-1251 (Steffen
Judzikowski)

http://frontal21.zdf.de/

http://twitter.com/Frontal21



Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121


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