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REWE und PENNY gewinnen Rechtsstreit gegen ÖKO-TEST vor OLG München

Geschrieben am 20-02-2015

Köln (ots) - In dem Rechtsstreit zwischen der REWE-Group (hier der
REWE Markt GmbH und der PENNY Markt GmbH) und dem Verbrauchermagazin
ÖKO-TEST (ÖKO-TEST Verlag GmbH) um einen in ÖKO-TEST, Ausgabe 3/2013
auf S. 32 ff., veröffentlichten Test des aus konventionellem Anbau
stammenden Salatangebotes der zehn größten deutschen Supermarktketten
hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 18. Februar 2015
entschieden, dass das im Rahmen dieses Tests in Bezug auf REWE und
PENNY jeweils ausgesprochene "Gesamturteil Ladenkette ungenügend"
unzulässig ist und von ÖKO-TEST zukünftig nicht mehr veröffentlicht
und verbreitet werden darf (Az. 18 U 2340/14). Das Landgericht
München I (Az.: 9 O 28005//13) hatte die gemeinsame
Unterlassungsklage von REWE und PENNY erstinstanzlich abgewiesen.
Diese Entscheidung des LG München I wurde nun in der Berufung
aufgehoben. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

REWE und PENNY hatten in ihrer Klage insbesondere die
Testgrundlagen und die Bewertungsmaßstäbe beanstandet. Getestet wurde
lediglich nach Testkäufen in bloß einem REWE und einem PENNY
Supermarkt an einem Tag und dort in Bezug auf lediglich drei
Salatsorten. Es kam hinzu, dass in den getesteten Supermarktketten
jeweils unterschiedliche Kombinationen aus drei verschiedenen
Salatsorten eingekauft wurden, weshalb nach Ansicht von REWE und
PENNY keine Vergleichbarkeit bestand. Obwohl gesetzliche Grenzwerte
in Bezug auf Rucolasalat sowohl bei REWE als auch bei PENNY
eingehalten wurden, bewerte ÖKO-TEST diese Produkte als "ungenügend",
weil die Zeitschrift einen niedrigeren Nitrathöchstwert festgelegt
hatte, der überschritten wurde. Diese Überschreitung führte im Test
zu einer Abwertung um vier Noten und letztlich zu einem Testergebnis
"ungenügend". Besser standen sich nach Ansicht von REWE und PENNY
dagegen die getesteten Supermarktketten, bei denen Rucolasalat
entweder nicht eingekauft bzw. an dem Testtag nicht angeboten wurde.
Dies führte nach Ansicht von REWE und PENNY zu einer deutlichen
Ungleichgewichtung des Tests, zumal ein Testergebnis "ungenügend" in
Bezug auf "Inhaltsstoffe" (hier u.a. Nitrat) bei nur einem der drei
getesteten Salatsorten nach den von ÖKO-TEST für den Test
ausgegebenen Bewertungsmaßstäben automatisch zu einer Note
"ungenügend" für die gesamte Ladenkette führte, und zwar unabhängig
davon, ob die übrigen getesteten Salatsorte zum Teil mit "gut" oder
"sehr gut" getestet wurden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und - mit Abwendungsbefugnis
durch Sicherheitsleistung für ÖKO-TEST - bis dahin vorläufig
vollstreckbar. Die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) hat das OLG
München allerdings nicht zugelassen. ÖKO-TEST kann daher binnen eines
Monats ab Zustellung des begründeten Urteils lediglich
Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH erheben.

Die genossenschaftliche REWE Group ist einer der führenden
Handels- und Touristikkonzerne in Deutschland und Europa. Im Jahr
2013 erzielte das Unternehmen einen Gesamtaußenumsatz von rund 51
Milliarden Euro. Die 1927 gegründete REWE Group ist mit ihren 330.000
Beschäftigten und 15.000 Märkten in 12 europäischen Ländern präsent.
In Deutschland erwirtschafteten im Jahr 2013 rund 226.000 Mitarbeiter
in rund 10.000 Märkten einen Umsatz von 36 Milliarden Euro. Zu den
Vertriebslinien zählen Super- und Verbrauchermärkte der Marken REWE,
REWE CENTER, REWE CITY und BILLA, der Discounter PENNY sowie die
Baumärkte von toom Baumarkt und B1 Discount Baumarkt. Zur Touristik
gehören unter dem Dach der DER Touristik die Veranstalter ITS, Jahn
Reisen und Travelix sowie Dertour, Meier's Weltreisen und ADAC Reisen
sowie die Geschäftsreisesparte FCm Travel Solutions und über 2.100
Reisebüros (u.a. DER Reisebüro, DERPART), die Hotelketten lti hotels,
Club Calimera und PrimaSol Hotels und der Direktveranstalter
clevertours.com.



Für Rückfragen:

REWE Group-Unternehmenskommunikation,
Tel.: 0221-149-1050; Fax: 0221-138898, E-Mail: presse@rewe-group.com


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