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Immer auf dem neuesten Rechtsstand im Franchising - mit der DFV-Rechtsdatenbank

Geschrieben am 12-02-2015

Berlin (ots) - Nutzer der Rechtsdatenbank des Deutschen
Franchise-Verbandes e.V. können in dieser u.a. gezielt nach Urteilen
suchen, Stichworte recherchieren und der aktuellen Rechtsprechung
sowie Diskussionen auf dem Gebiet des Franchiserechts folgen.

In der Regel erleichtert ein Blick in das Gesetz die
Rechtsfindung. Im Franchiserecht gestaltet sich dies aber etwas
schwieriger. Eine gesetzliche Regelung des Franchisevertrages ist in
Deutschland nicht gegeben, so dass bei der Vertragsgestaltung eine
Fülle von Urteilen und zahlreiche Einzelgesetze zu berücksichtigen
sind.

Es sind also Experten im Franchiserecht gefordert, um
Rechtsprechung und einzelgesetzliche Regelungen zusammen zu führen.
Genau hier setzt die DFV-Rechtsdatenbank an: von einer schnellen
Recherche, verständlichen Erläuterungen und einer umfassende
Übersicht profitieren die Mitglieder des Deutschen
Franchise-Verbandes e.V. (DFV).

In der DFV-Rechtsdatenbank sind alle wesentlichen Urteile im
Bereich des Franchiserechts mit ihren Kernaussagen zusammengestellt.
Nutzer können gezielt nach Urteilen und Stichwörtern suchen.
Verlinkungen der Paragraphen auf die entsprechenden Gesetze
erleichtern den Umgang mit der jeweiligen Fragestellung und
aufwendige zusätzliche Internet- oder Rechtsdatenbankrecherchen
bleiben den Nutzern erspart.

Die DFV-Rechtsdatenbank wird regelmäßig aktualisiert und enthält
die neuesten Fachartikel und Informationen über den Stand der
Franchiserechtsprechung sowie Diskussionen zum Franchiserecht. Im
Rechtswiki-Portal, der Kommunikationsplattform, können sich
Interessierte zudem über rechtliche Problemstellungen austauschen.
Für eine vertiefende Rechtsberatung stehen den Nutzern die
Kontaktdaten von Franchiseexperten zur Verfügung.

Damit möchte der DFV allen, die sich in ihrem beruflichen Alltag
mit Rechtsfragen im Bereich Franchising - auch als juristische Laien
- beschäftigen (müssen), den Zugang zu diesem Spezialgebiet
erleichtern.

Die Datenbank kann gegen eine Gebühr auch von
DFV-Nicht-Mitgliedern genutzt werden. Nähere Informationen sind unter
www.franchiseverband.com/dfv-services, http://goo.gl/x60i6X sowie in
der DFV-Geschäftsstelle bei Herrn Jan Schmelzle unter
schmelzle@franchiseverband.com erhältlich.

Der Deutsche Franchise-Verband e.V. vertritt die Interessen der
deutschen Franchisewirtschaft im nationalen und internationalen
wirtschaftspolitischen Umfeld. 2013 erwirtschafteten rund 1.000
Franchisegeber gemeinsam mit mehr als 76.500 Franchisenehmern und
circa 525.300 Mitarbeitern etwa 62,8 Milliarden Euro Umsatz.



Pressekontakt:
Deutscher Franchise-Verband e.V.
Isabel von Vegesack
Tel. 030/ 278 902-12
E-Mail: von.vegesack@franchiseverband.com


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