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Deutsche AIDS-Hilfe zu Gerichtsurteil: HIV lässt sich nicht wegsperren

Geschrieben am 16-10-2014

Berlin (ots) - Oldenburger Landgericht verhängt Haftstrafe und
Sicherungsverwahrung gegen HIV-positive Frau - ein fatales Signal für
die HIV-Prävention.

Das Landgericht Oldenburg hat eine 30-jährige HIV-positive Frau
aus Wilhelmshaven zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt und
eine fünfjährige Sicherungsverwahrung im Anschluss angeordnet, weil
die Sexarbeiterin ungeschützten Sex mit mehreren Kunden hatte. Zu
einer HIV-Übertragung war es dabei nicht gekommen.

Dazu erklärt Manuel Izdebski vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe
(DAH): "Dieses Urteil ist ein völlig falsches Signal und schadet der
HIV-Prävention. Die Verantwortung für den Schutz per Strafrecht
allein HIV-Positiven aufzuerlegen, ist und bleibt ein Skandal.
Haftstrafen und Sicherungsverwahrung erzeugen eine gefährliche
Scheinsicherheit. Jeder muss wissen, dass er bei ungeschütztem Sex
das Risiko einer HIV-Infektion eingeht, und selbst für seinen Schutz
sorgen. HIV lässt sich nicht wegsperren!"

Erstmals Sicherungsverwahrung angeordnet

Nach Kenntnis der Deutschen AIDS-Hilfe ist dies bundesweit der
erste Fall dieser Art, in dem eine Sicherungsverwahrung angeordnet
wurde. Die angeklagte Frau war bereits mehrfach wegen ähnlicher
"Delikte" verurteilt worden. Eine tatsächliche HIV-Übertragung wurde
nach unserem Kenntnisstand in keinem Fall bekannt.

Im aktuellen Fall teilte das Gericht auf Anfrage mit, die Frau
habe ihre HIV-Therapie zur Zeit der zur Verhandlung stehenden "Taten"
unterbrochen gehabt, eine Übertragung sei somit möglich gewesen.

Jeder Mensch muss selbst Verantwortung übernehmen

In einem früheren Urteil hat das Landgericht Oldenburg der Frau
eine "Persönlichkeitsstörung" und "mehrjährigen Alkoholmissbrauch"
attestiert. Auch vor den sexuellen Begegnungen soll sie in
erheblichem Maße Alkohol konsumiert haben.

"Das macht umso deutlicher, dass man selbst für den Schutz vor HIV
sorgen muss und sich nicht auf den anderen verlassen darf", sagt
DAH-Vorstand Manuel Izdebski. "Vielleicht ist er gerade gar nicht in
der Lage, diese Verantwortung zu übernehmen."

Strafbarkeit der HIV-Übertragung ist schädlich

Die Kriminalisierung der (potenziellen) HIV-Übertragung ist nach
Auffassung der Deutschen AIDS-Hilfe in jeder Hinsicht kontraproduktiv
(siehe http://ots.de/95D9P). Sie geht zudem von falschen
Voraussetzungen aus. Dazu Manuel Izdebski:

"Das Täter-Opfer-Schema des Strafrechts ist für einvernehmlichen
Sex ohne Kondom völlig unpassend, schließlich gehören immer zwei
dazu. Die Voraussetzung, dass einer den anderen schädigen möchte,
trifft hier in aller Regel nicht zu. Die Gründe für den Verzicht auf
Schutz sind viel komplexer: Zum Beispiel kann es unsagbar schwer
sein, die eigene HIV-Infektion zu thematisieren, weil sie mit einem
großen Stigma und der Angst vor Zurückweisung verbunden ist."



Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe
Wilhelmstraße 138
10963 Berlin
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. 030 69 00 87 16
holger.wicht@dah.aidshilfe.de

www.aidshilfe.de


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