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Häusliche Pflege: So bleibt der Rücken stark / Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken": Bewusste Auszeiten für pflegende Angehörige helfen bei der Regeneration

Geschrieben am 07-10-2014

Berlin (ots) - Verspannungen und Rückenschmerzen gehören für viele
pflegende Angehörige zum Alltag. Sie entstehen durch die hohen
körperlichen, aber auch psychischen Belastungen während der Pflege.
Die Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" gibt Tipps, wie
pflegende Angehörige Rückenbeschwerden aktiv entgegenwirken können.
"Häusliche Pflege bedeutet oft Einsatz rund um die Uhr - tagein,
tagaus, an Feiertagen und am Wochenende", weiß Martin Schieron von
der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW). Dabei werde auch der
Rücken der Pflegenden in Mitleidenschaft gezogen: "Die körperlichen
Belastungen entstehen vor allem, wenn die Pflegebedürftigen in ihrer
Bewegung unterstützt werden, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl
und umgekehrt. Hinzu kommt eine Reihe von psychischen Belastungen,
die etwa durch finanzielle Sorgen, zeitliche Gebundenheit oder
soziale Isolierung hervorgerufen werden können. Solche dauerhaften
Stresssituationen können ebenfalls zu Rückenschmerzen führen."

Pflegekurse vermitteln rückengerechtes Arbeiten

Rückenschmerzen sind ein Alarmsignal, dem pflegende Angehörige
entgegenwirken müssen. Denn aus den Beschwerden können leicht
chronische Krankheiten werden. Regelmäßige Bewegung sowie bewusste
Auszeiten vom Pflegealltag helfen, die Belastungen für den Rücken
deutlich zu vermindern. "Natürlich haben pflegende Angehörige nicht
die Zeit für ein umfangreiches Fitnessprogramm", so Schieron. "Aber
kleine, gezielte Entspannungsübungen lassen sich problemlos in den
Tagesablauf integrieren. Sie eignen sich auch für Menschen, die
bislang noch keinen regelmäßigen Sport getrieben haben." Oftmals
werden solche Übungen inzwischen schon in Pflegekurse für pflegende
Angehörige integriert. Auch rückengerechtes Arbeiten sowie die
wichtigsten Handgriffe in der häuslichen Pflege werden hier
vermittelt. Die Kosten trägt in der Regel die Pflegekasse.

Viele pflegende Angehörige wissen zudem nicht, dass sie auch
Urlaub nehmen können. So hat die pflegebedürftige Person Anspruch auf
Ersatzpflege, wenn die pflegenden Angehörigen, zum Beispiel durch
Urlaub, verhindert sind. Diese werden dann vertretungsweise entweder
durch einen ambulanten Dienst zu Hause betreut oder für kurze Zeit
vollstationär in einem Alten- oder Pflegeheim aufgenommen." Oft plagt
die pflegenden Angehörigen ein schlechtes Gewissen. Sie glauben, die
Pflegebedürftigen im Stich zu lassen, wenn sie einen Kurs besuchen,
etwas für sich machen oder gar in Urlaub fahren", sagt Martin
Schieron. "Doch solche Auszeiten sind enorm wichtig, um körperlich
und seelisch wieder Kraft zu tanken - und auch der Pflegesituation
gerecht zu werden. Denn nur wer sich ausreichend um sich selbst
kümmert, kann sich auch um andere kümmern."

Hintergrund "Denk an mich. Dein Rücken"

In der Präventionskampagne "Denk an mich. Dein Rücken" arbeiten
die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.
Weitere Informationen unter www.deinruecken.de



Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de


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