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PIP Brustimplantate: Landgericht Paris weist Klage gegen TÜV Rheinland ab / Keine Pflichtverletzung durch TÜV Rheinland

Geschrieben am 30-09-2014

Paris (ots) - Das Landgericht Paris (Tribunal de Grande Instance
de Paris) hat heute eine Klage gegen die benannte Stelle TÜV
Rheinland LGA Products GmbH ("TÜV Rheinland") im Zusammenhang mit
Brustimplantaten von Poly Implant Prothèse ("PIP") abgewiesen.

Das Landgericht Paris hat entschieden, dass eine Haftung von TÜV
Rheinland im Fall der Silikongel Brustimplantate von PIP ausscheidet,
und hat die gegen TÜV Rheinland erhobene Schadensersatzklage
abgewiesen.

Dieses Urteil ist die erste Entscheidung zu vorgebrachten
Schadensersatzansprüchen gegen TÜV Rheinland im Rahmen des PIP Falls
die in Frankreich von Berufsrichtern getroffen wurde. Mit dieser
Entscheidung bestätigt das Landgericht Paris, dass TÜV Rheinland
seine Aufgabe als benannte Stelle verantwortungsvoll und im Einklang
mit allen geltenden Gesetzen und Normen wahrgenommen hat.

"TÜV Rheinland begrüßt diese Entscheidung, die mit den
Entscheidungen der Staatsanwaltschaften Marseille und Toulon, des
Strafgerichts Marseille, sowie mit allen Entscheidungen deutscher
Gerichte im Einklang steht", sagte Maître Cécile Derycke, von der
Kanzlei Hogan Lovells LLP, die Prozessbevollmächtigte von TÜV
Rheinland in diesen Verfahren.

Im Jahr 2013 und anschließend im Jahr 2014 haben mehrere deutsche
Gerichte in dieser Angelegenheit entschieden, und alle gegen TÜV
Rheinland erhobenen Klagen abgewiesen. Ende Januar 2014 bestätigte
insbesondere das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in zweiter
Instanz, dass TÜV Rheinland seine Pflichten als benannte Stelle
verantwortungsvoll und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und
Normen wahrgenommen hat.

Das Landgericht Marseille hatte im Rahmen eines ersten
Strafverfahrens in Frankreich zudem bereits am 10. Dezember 2013 die
Verantwortlichen von PIP wegen Betruges zulasten der betroffenen
Frauen und zulasten des TÜV Rheinlands zu teilweise mehrjährigen
Haftstrafen verurteilt.

Zum Hintergrund: PIP hat vorsätzlich Silikon-Brustimplantate unter
- zumindest zeitweiser - Verwendung einer nicht-deklarierten
Silikonfüllung hergestellt. PIP hat TÜV Rheinland getäuscht und stets
vorgegeben, ausschließlich Silikon von NuSil als Rohmaterial
verwendet zu haben. PIP hat den Prüfern des TÜV Rheinland
vollständige Unterlagen (z.B. das Design Dossier,
Chargendokumentation, Produktionsanweisungen) über die angebliche
Verwendung des Silikons von NuSil zur Verfügung gestellt. Zum
Zeitpunkt der Audits durch TÜV Rheinland hat PIP das Silikon von
NuSil am Standort vorgehalten. Sämtliche Hinweise auf die Verwendung
abweichender Rohmaterialien hat PIP systematisch verschleiert.

Mittels eines groß angelegten und komplexen Betruges hat PIP alle
beteiligten Kreise getäuscht - an erster Stelle die Patientinnen,
aber auch die Gesundheitsbehörden und TÜV Rheinland. Nach
Bekanntwerden des Betruges von PIP Ende März 2010 hat TÜV Rheinland
die Zertifikate für PIP ausgesetzt.

TÜV Rheinland hat größtes Verständnis für die Sorge von
Patientinnen mit PIP-Implantaten und teilt das Interesse der Frauen
an einer umfassenden Aufklärung der kriminellen Handlungen von PIP.
Deshalb hatte TÜV Rheinland auch Strafanzeige gegen PIP und die dort
handelnden Personen gestellt.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Hartmut Müller-Gerbes, Presse, Tel.: +49 221/8 06-4355
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presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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