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Zweite einstweilige Verfügung gegen Uberpop-Fahrer - Fahrer riskieren Führerschein

Geschrieben am 24-09-2014

Frankfurt (ots) - Selbst wenn Uber privaten Fahrern Ordnungsgelder
erstatten sollte, tragen diese ein hohes Risiko: Je Uberpop-Fahrt
droht ein Punkt in Flensburg, bei acht Punkten wird der Führerschein
entzogen. Die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt (Wettbewerbskammer) hat
am 11.09.2014 die zweite einstweilige Verfügung gegen einen
Uberpop-Fahrer erlassen, die jetzt zugestellt wurde. Damit wird einem
zweiten Fahrer untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über
Uberpop anzunehmen und einen Fahrpreis für die Beförderung
anzunehmen, wenn er keine Genehmigung nach dem PBefG hat (P-Schein).

"Uber betreibt sein Geschäftsmodell ausschließlich auf dem Rücken
der Fahrer, die nach dem Vertrag mit Uber keinen Anspruch auf
Bezahlung der Fahrten haben und für alle Risiken selbst haften", so
Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland, die auch die App
Taxi Deutschland betreibt.

Riskant ist das Fahren für Uberpop wegen des möglichen
Führerscheinentzugs, hohen Ordnungs- und Bußgeldern: Bußgeldbescheide
über 200 Euro werden im Gewerbezentralregister erfasst. Will man sich
später einmal selbständig machen, drohen Probleme.

Das Landgericht Frankfurt (LG) hatte am 16.9.2014 die einstweilige
Verfügung gegen das Geschäftsmodell von Uberpop wegen mangelnder
Dringlichkeit aufgehoben, in der Sache jedoch klar zum Ausdruck
gebracht, dass Uber private Fahrer zu einer rechtswidrigen Tat
anstifte.

Uber ignoriert offen die deutsche Rechtslage ("uber on") und
vermittelt weiter Uberpop-Fahrten auch an Fahrer ohne Genehmigung.
"Diese Strategie lässt sich nur mit Profitgier erklären", so
Schlenker, "den Schaden haben die Autofahrer allein. Wer ohne
P-Schein Fahrgäste in nicht genehmigten Fahrzeugen befördert, erhält
einen Punkt in Flensburg, riskiert Bußgelder bis 20.000 Euro,
Versicherungsprobleme, Wettbewerbsverfahren mit Taxifahrern, und
schon nach acht Fahrten ist der Führerschein weg."

Aus Sicht des Unternehmens Uber sind Rechtsbrüche in Deutschland
ein rein finanzielles Problem. Die Unternehmensspitze in Holland ist
von deutschen Ordnungsbehörden schwer zu greifen.

Taxi Deutschland kündigte an: "Zukünftig werden wir in allen
Städten, in denen Uberpop tätig wird, sofort Testfahrten machen und
das rechtswidrige Geschäftsmodell des Unternehmens umgehend vor
Gericht bringen."

Laut einer am 17.9. in der ZEIT veröffentlichten TNS-Emnid-Umfrage
lehnen 73 Prozent der Bevölkerung es ab, Firmen wie Uber zu
legalisieren. Hamburger Behörden wollen jede rechtswidrige Fahrt mit
2.500 Euro ahnden. Stiftung Warentest rät von Fahrten für Uberpop ab.

Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist
ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen. Sie
betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits rund 2.600 Städte
und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile
Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen
Taxizentrale verbindet. Zweck der Genossenschaft ist das Fördern der
Taxizentralen. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker als
Vorsitzender, Vorstandsvorsitzender der Taxi Frankfurt eG; Günther
Möller, Geschäftsführender Gesellschafter der Taxi Hamburg 6x6 GmbH &
Co. KG sowie Fred Buchholz, Vorsitzender des "Taxi-Ruf Bremen e.V.".



Pressekontakt:
Agenturkontakt:
Anja Floetenmeyer
Aufgesang Public Relations GmbH
Tel.: +49 (0)511 923 999-25
floetenmeyer@aufgesang.de

Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
www.taxi-deutschland.net
www.22456taxi.de


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