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GCG gibt Erklärung zum vorgeschlagenen Vergleich mit RMBS heraus

Geschrieben am 09-09-2014

Lake Success, New York (ots/PRNewswire) - Die folgende Erklärung
wird von GCG hinsichtlich des vorgeschlagenen Vergleichs mit RMBS
herausgegeben.

BENACHRICHTIGUNG ÜBER EIN GERICHTLICHES VERFAHREN IM ZUSAMMENHANG
MIT DER ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS
MIT JP MORGAN

HIERMIT WERDEN ALLE INHABER VON ZERTIFIKATEN, SCHULDSCHEINEN ODER
ANDERWEITIGEN WERTPAPIEREN ("ZERTIFIKATSINHABER") DER IN ANLAGE A
AUFGEFÜHRTEN HYPOTHEKENGESICHERTEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTE (DIE "EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTE") SOWIE ANDERE PERSONEN, DIE EIN POTENZIELLES
INTERESSE AN DEN EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTEN HABEN, BENACHRICHTIGT. DIE ZERTIFIKATSINHABER SOWIE
ANDERE EMPFÄNGER DER BENACHRICHTIGUNG SOLLTEN DIESE BENACHRICHTIGUNG
UND DIE DARIN GENANNTEN MATERIALIEN SORGFÄLTIG IN ABSPRACHE MIT IHREN
JURISTISCHEN UND FINANZIELLEN BERATERN LESEN. DIE ANNAHME DES
ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS KÖNNTE SICH
MASSGEBLICH AUF DIE INTERESSEN DER ZERTIFIKATSINHABER AUSWIRKEN.

DIE BENACHRICHTIGUNG ERGEHT HIERMIT DURCH:

THE BANK OF NEW YORK MELLON THE BANK OF NEW YORK MELLON TRUST
COMPANY, N.A. DEUTSCHE BANK NATIONAL TRUST COMPANY HSBC BANK USA,
NATIONAL ASSOCIATION LAW DEBENTURE TRUST COMPANY OF NEW YORK U.S.
BANK NATIONAL ASSOCIATION WELLS FARGO BANK, NATIONAL ASSOCIATION
WILMINGTON TRUST, NATIONAL ASSOCIATION

VON DENEN JEDE IN IHRER EIGENSCHAFT ALS TREUHÄNDER, FÜR
WERTPAPIERE BESTELLTER TREUHÄNDER, SEPARATER TREUHÄNDER UND/ODER
NACHFOLGETREUHÄNDER DER EMPFANGENDEN TREUHANDGESELLSCHAFTEN UND
KREDITINSTITUTE (ZUSAMMENFASSEND DIE "EMPFANGENDEN TREUHÄNDER" UND
JEDE EINZELNE EIN "EMPFANGENDER TREUHÄNDER") DIE ZERTIFIKATSINHABER
BENACHRICHTIGT.

DIESE BENACHRICHTIGUNG ENTHÄLT WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR
ZERTIFIKATSINHABER. ALLE WERTPAPIERVERWAHRUNGSSTELLEN, DEPOTSTELLEN
UND ANDERE MITTLER, FALLS ZUTREFFEND, DIE DIESE BENACHRICHTIGUNG
ERHALTEN, WERDEN AUFGEFORDERT, DIE RÜCKÜBERTRAGUNG DIESER
BENACHRICHTIGUNG AN DIE ZERTIFIKATSINHABER RECHTZEITIG ZU FORCIEREN.

Datum: 20. August 2014

Diese Benachrichtigung (die "Benachrichtigung") ergeht an Sie von
den empfangenden Treuhändern im Rahmen gewisser geltender Pooling-
und Dienstleistungsvereinbarungen, Vertragsurkunden,
Dienstleistungsvereinbarungen, Hypothekendarlehens-Kaufverträge,
Abtretungs- und Übernahmeverträge und/oder anderer Verträge, die für
die empfangenden Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute (die
"geltenden Verträge") gelten.

ANNAHME DES ABGEÄNDERTEN VORSCHLAGS DES VERGLEICHSVERTRAGS Diese
Benachrichtigung bezieht sich auf das durch eine Gruppe von 21
(einundzwanzig) institutionellen Anlegern (die "institutionellen
Anleger") und JPMorgan Chase & Co. und ihrer unmittelbaren und
mittelbaren Tochtergesellschaften ("JPMorgan") am 15. November 2013
geschlossene und am 29. Juli 2014 abgeänderte RMBS Trust Settlement
Agreement (RMBS Treuhand-Vergleichsvertrag) (das "Modified Proposed
Settlement Agreement" (abgeänderter Vorschlag des Vergleichsvertrags)
oder den "Vergleich"). Eine Ausfertigung des abgeänderten Vorschlags
des Vergleichsvertrags kann hier aufgerufen werden: http://www.rmbstr
usteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlement_Agreement.pdf [
http://www.rmbstrusteesettlement.com/docs/Modified_Proposed_Settlemen
t_Agreement.pdf]. In der englischen Fassung dieser Benachrichtigung
groß geschriebene und nicht anderweitig definierte Begriffe haben die
ihnen im abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags zugeschriebene
Bedeutung.

In einer vorausgegangenen Benachrichtigung an die
Zertifikatsinhaber vom 1. August 2014 informierten die empfangenden
Treuhänder die Zertifikatsinhaber, dass sie am 1. August 2014 nach
einem Auswertungsverfahren unter Berücksichtigung von Gutachten
JPMorgan benachrichtigten, dass beide im Namen der empfangenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstitute, für die sie als
Treuhänder, für Wertpapiere bestellter Treuhänder, separater
Treuhänder und/oder Nachfolgetreuhänder handeln, den abgeänderten
Vorschlag des Vergleichsvertrags vorbehaltlich der endgültigen
gerichtlichen Genehmigung angenommen hätten.

RECHTSKRÄFTIGE GERICHTLICHE GENEHMIGUNG - BENACHRICHTIGUNG ÜBER
EIN GERICHTLICHES VERFAHREN Die empfangenden Treuhänder haben gemäß
CPLR § 7701 In the matter of the application of U.S. Bank National
Association, et al., (Index No. 652382/2014) (das "Verfahren gemäß
Artikel 77") beim Supreme Court of the State of New York, County of
New York (das "Gericht") einen Antrag (der "Antrag") eingereicht und
ein gerichtliches Verfahren angestrengt. Im Verfahren gemäß Artikel
77 beantragen die Treuhänder ein Gerichtsurteil, dass die Annahme des
abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags durch die empfangenden
Treuhänder im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute im Rahmen der geltenden Verträge rechtmäßig ist und
dass die Zertifikatsinhaber in Bezug auf die Auswertung durch die
empfangenden Treuhänder und deren Annahme des abgeänderten Vorschlags
des Vergleichsvertrags und der Implementierung desselben keine
Ansprüche gegen die empfangenden Treuhänder geltend machen können.
Der Erlass eines solchen Urteils würde - nachdem es rechtsgültig und
unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die
Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) -
die "endgültige gerichtliche Genehmigung" darstellen, wie sie im
abgeänderten Vorschlag des Vergleichsvertrags definiert ist.

Am 15. August 2014 erließ das Gericht eine Verfügung (die
"Verfügung vom 15. August") über die Bekanntmachung bezüglich des
Verfahrens gemäß Artikel 77 und ordnete u. a. Folgendes an:


-- Jeder mit einer Beteiligung an den empfangenden Treuhandgesellschaften
und Kreditinstituten hat im Gerichtsgebäude, 60 Centre Street, New
York, New York am 16. Dezember 2014 ("Datum der Anhörung") um 10:00
Uhr, oder sobald eine Anhörung möglich ist, zu IAS Part 60
Einwendungen vorzubringen, warum kein Urteil gemäß CPLR § 7701
zugunsten der empfangenden Treuhänder als Treuhänder, für Wertpapiere
bestellte Treuhänder, separate Treuhänder und/oder
Nachfolgetreuhänder für die empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute ergehen soll.
-- Das Gericht behält sich das Recht vor, das Anhörungsdatum oder eine
Vertagung ohne vorherige Benachrichtigung und lediglich durch eine
mündliche Ankündigung am Anhörungs- oder Vertagungstag oder durch
eine elektronisch ergangene Verfügung zu verlegen; das Gericht behält
sich ferner das Recht vor, die Teilnahme der empfangenden Treuhänder am
Vergleich (einschließlich der Abänderungen, denen die Beteiligten
gemäß den Vertragsbedingungen zugestimmt haben) zu genehmigen, ohne
dass eine weitere Benachrichtigung als die in der Verfügung vom 15.
August ergeht.
-- Jede potenziell betroffene Person, die eine Stellungnahme für oder
gegen den Vergleich und/oder Antrag abgeben möchte, kann dies
persönlich oder durch einen Anwalt am Anhörungstag tun und kann auf
weitere Veranlassung durch das Gericht angemessene und relevante Beweise
oder Argumente vorbringen, jedoch unter der Voraussetzung und nur mit
Ausnahme triftiger Gründe, dass das Erscheinen und die Einwände gegen
den Vergleich dem Gericht gegenüber schriftlich begründet und
diesbezügliche Unterlagen dem Gericht und dem Anwalt der empfangenden
Treuhänder bis zum 3. November 2014 vorgelegt werden.
-- Für jede potenziell betroffene Person, die ihren Einspruch nicht
gemäß der Verfügung vom 15. August erhebt, gilt dies als Verzicht auf
das Einspruchsrecht (einschließlich etwaiger Berufungsrechte) und
hieraus entsteht ein endgültiger Ausschluss der Erhebung solcher
Einsprüche laut Verfahren gemäß Artikel 77 oder bei anderen
Gerichtsverfahren, sofern das Gericht nichts anderes anordnet.
-- Bis zum 3. Dezember 2014 sind sämtliche Unterlagen in Beantwortung
etwaiger Einwände oder Vorträge zugunsten des Vergleichs bei Gericht
einzureichen und (i) allen Personen zuzustellen, die Einwände erhoben
haben und (ii) allen Personen zuzustellen, denen die Erlaubnis erteilt
wurde, dem Prozess beizutreten und die offiziell beim Verfahren gemäß
Artikel 77 laut CPLR § 320 erschienen sind.
-- Außer im Fall von triftigen Gründen darf nur der Anwalt der
empfangenden Treuhänder am Anhörungstag gehört werden, es sei denn,
es wurden gemäß der Verfügung vom 15. August Einwände erhoben oder
Vorträge zugunsten des Vergleichs eingereicht.
-- Das Gericht behält die ausschließliche Zuständigkeit über die
empfangenden Treuhänder, die empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute sowie alle Treuhand-Nutznießer (vergangene,
gegenwärtige oder zukünftige) in allen Angelegenheiten des Vergleichs
und des Verfahrens gemäß Artikel 77.
-- Während der Anhängigkeit des Verfahrens gemäß Artikel 77 können die
empfangenden Treuhänder um Anweisung des Gerichts ersuchen, bevor sie
auf Geltendmachungen, Behauptungen, Benachrichtigungen oder Anweisungen
von Treuhand-Nutznießern bezüglich der Angelegenheit des Verfahrens
gemäß Artikel 77 reagieren oder Maßnahmen ergreifen.
-- Alle erforderlichen Unterlagen oder solche, die von empfangenden
Treuhändern eingereicht werden dürfen, oder von Parteien, denen die
Erlaubnis erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind über das
e-filing-System des Gerichts ("NYSCEF") zuzustellen, es sei denn, eine
Partei oder ein Empfänger ist davon ausgenommen, sowie per Express oder
persönliche Zustellung.
-- Alle Unterlagen, die von einem Gegner oder einer anderen, potenziell
beteiligten Person zugestellt werden, der keine offizielle Erlaubnis
erteilt wurde, dem Prozess beizutreten, sind durch Einreichen über
NYSCEF zuzustellen, es sei denn, eine Partei oder ein Empfänger ist
davon ausgenommen, sowie per Express oder persönliche Zustellung an die
empfangenden Treuhänder.
-- Zwei Ausdrucke aller zugestellten Unterlagen sind ebenfalls mit
Zustellungsbestätigung beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten bis
zum erforderlichen Einreichungstermin einzureichen. (Absatz 6 der
Verfügung vom 15. August erfordert z. B., dass eine schriftliche
Ankündigung des Erscheinens bis zum 3. November 2014 zugestellt und
eingereicht werden muss. Ausdrucke sind ebenfalls beim für Part 60
zuständigen Justizbeamten bis zu diesem Datum einzureichen). Für alle
Unterlagen, für die diese Aufforderung zur Klagebegründung kein
Zustellungs- oder Einreichungsdatum festlegt, sind die zwei Ausdrucke
beim für Part 60 zuständigen Justizbeamten vor dem Rücksendedatum
einzureichen und - falls möglich - mindestens sieben Tage vor dem
Rücksendedatum. Außer im Fall von triftigen Gründen wird ein Antrag
auf Anhörung nur dann gewährt, wenn die Ausdrucke gemäß diesem
Absatz eingereicht wurden.
-- Für eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens mit Begründung der
Einwände sowie andere schriftliche Anträge und Unterlagen, die für
Zwecke im Rahmen des Verfahrens gemäß Artikel 77 erforderlich sind
oder eingereicht werden können, gelten die nachfolgenden Anforderungen.
Die Unterlagen müssen zweizeilig sein und dürfen mit Ausnahme der
urkundlichen Beweise nicht mehr als 15 Seiten umfassen, es sei denn, das
Gericht gewährt vor dem Einreichen der Unterlagen eine Erweiterung der
Seitenbegrenzung. (Eine schriftliche Mitteilung des Erscheinens, eine
Begründung der Einwände und ein unterstützendes Rechtsgutachten
dürfen z. B. zusammen nicht mehr als 15 Seiten umfassen) und
-- ein Antrag für die Erlaubnis, dem Prozess offiziell beizutreten (im
Gegensatz zum Einreichen einer schriftlichen Mitteilung des Erscheinens)
hat durch eine Aufforderung zur Klagebegründung und nicht durch einen
separaten Antrag zu erfolgen. Bis zum 15. August 2014 zugestellte und
eingereichte Anträge werden vom Gericht akzeptiert.


Die Verfügung vom 15. August kann hier aufgerufen werden: http://w
ww.rmbstrusteesettlement.com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20
on%20Order%20to%20Show%20Cause.pdf [http://www.rmbstrusteesettlement.
com/docs/Interim%20Decision%20and%20Order%20on%20Order%20to%20Show%20
Cause.pdf].

Im Anschluss an die Anhörung gemäß Artikel 77 bestimmt das Gericht
u. a., ob die angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt werden
soll und berücksichtigt andere wichtige Angelegenheiten des
abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags. Falls die
angeforderte gerichtliche Entscheidung gewährt wird und rechtskräftig
und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs einer Frist für die
Beantragung einer im Ermessen des Gerichts liegenden Überprüfung) und
die anderen Bedingungen für das Inkrafttreten des abgeänderten
Vorschlags des Vergleichsvertrags erfüllt sind, tritt der abgeänderte
Vorschlag des Vergleichsvertrags in Kraft mit Wirkung auf die Rechte
und Interessen aller Zertifikatsinhaber und deren Rechtsnachfolger
oder Abtretungsempfänger an den empfangenden Treuhandgesellschaften
und Kreditinstituten, einschließlich des Verzichts auf Ansprüche
gegen JPMorgan im Namen der empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute in Bezug auf Zusicherungs-, Gewährleistungs- und
Dienstleistungsansprüche. Eine vollständige Beschreibung der hierin
vorgesehenen Freistellungen befindet sich im abgeänderten Vorschlag
des Vergleichsvertrags.

Falls das Gericht die angeforderte Entscheidung gewährt und das
Urteil rechtskräftig und unanfechtbar ist (einschließlich des Ablaufs
einer Frist für die Beantragung einer im Ermessen des Gerichts
liegenden Überprüfung) und die anderen Bedingungen für das
Inkrafttreten des abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags
erfüllt sind, sind alle Zertifikatsinhaber an den abgeänderten
Vorschlag des Vergleichsvertrags gebunden, selbst wenn sie in der
Sache erschienen sind oder Einwände gegen den abgeänderten Vorschlag
des Vergleichsvertrags erhoben haben. Der Antrag, sämtliche zu dessen
Unterstützung eingereichte Unterlagen, sämtliche durch das Gericht
erlassenen Verfügungen sowie andere relevante Informationen bezüglich
des Verfahrens gemäß Artikel 77 können online unter
http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php
[http://www.rmbstrusteesettlement.com/index.php] (die "JPM Proposed
Settlement Website") aufgerufen werden. Die Website wird
aktualisiert, sobald neue Unterlagen eingereicht werden oder
zusätzliche Anordnungen in dem Verfahren gemäß Artikel 77 erlassen
werden. Außerdem sollten Sie alle beim Gericht eingereichten
Dokumente auf der Website des Gerichts erhalten:
http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/
[http://iapps.courts.state.ny.us/iscroll/]. Fragen werden unter Tel.
(855) 382-6461 (innerhalb der USA) oder (513) 785-0998 (außerhalb der
USA) oder per E-Mail entgegengenommen:
questions@rmbstrusteesettlement.com.

Zertifikatsinhaber dürfen Anfragen NICHT an das Gericht oder
Justizangestellte richten.

SONSTIGES Diese Benachrichtigung ist eine Zusammenfassung des
abgeänderten Vorschlags des Vergleichsvertrags und des Verfahrens
gemäß Artikel 77 und stellt keine vollständige Beschreibung davon
dar. Sie ist auch keine Zusammenfassung oder Beschreibung der
einschlägigen Gesetze oder juristischen Verfahren.
Zertifikatsinhabern und anderen potenziell beteiligten Personen wird
nahegelegt, die Auswirkungen des abgeänderten Vorschlags des
Vergleichsvertrags sorgfältig abzuwägen, einschließlich der
Freistellung von den Zusicherungs-, Gewährleistungs- und
Dienstleistungsansprüchen, und ihre eigenen juristischen und
finanziellen Berater zu konsultieren.

Zertifikatsinhaber und andere an den empfangenden
Treuhandgesellschaften und Kreditinstituten interessierte Personen
sollten sich nicht auf die empfangenden Treuhänder, deren Anwalt,
Experten oder sonstige Berater des empfangenden Treuhänders als
einzige Informationsquelle verlassen.

Bitte beachten Sie, dass diese Benachrichtigung nicht als Anlage-,
Rechnungslegungs-, Finanz-, Rechts-, Steuer- oder anderweitige
Beratung durch die empfangenden Treuhänder oder deren Direktoren,
leitenden Angestellten, Teilhaber, Vertreter, Anwälte oder
Mitarbeiter gedacht ist oder als solche auszulegen ist. Jede
natürliche oder juristische Person, die diese Benachrichtigung
erhält, sollte bezüglich der hier beschriebenen Angelegenheiten den
Rat ihrer eigenen Berater einholen.

ANLAGE A Liste der empfangenden Treuhandgesellschaften und
Kreditinstitute Akzeptiert unter der Voraussetzung eines
rechtsgültigen Gerichtsbeschlusses nach einem gerichtlichen Verfahren
gemäß Abschnitt 2.03(c) des abgeänderten Vorschlags des
Vergleichsvertrags. Falls nicht anderweitig angegeben, gilt die
Annahme in Bezug auf alle Kreditinstitute oder ggf.
Unterdarlehens-Gruppen eines bestimmten Trusts.


The Bank of New York U.S. Bank National CHASE 2006-S1 Wells Fargo Bank,
Mellon, as Trustee Association, as Trustee National Association,
EMCM 2005-A as Trustee
BALTA 2005-1 BALTA 2006-3 Law Debenture Trust
EMCM 2005-B Company of New York,
BALTA 2005-10 BSABS 2005-2 as Separate Trustee
EMCM 2006-A
BALTA 2005-2 BSABS 2005-3 BSABS 2005-1
JPALT 2005-A2
BALTA 2005-3 BSABS 2005-4 BSABS 2007-AC2
JPALT 2005-S1
BALTA 2005-4 BSABS 2005-AC1 BSABS 2007-AC3
JPALT 2006-A1
BALTA 2005-5 BSABS 2005-AC2 BSABS 2007-AC4
JPALT 2006-A2
BALTA 2005-7 BSABS 2005-AC3 BSABS 2007-AC5
JPALT 2006-A3
BALTA 2005-8 BSABS 2005-AC4 BSABS 2007-AC6
JPALT 2006-A4
BALTA 2005-9 BSABS 2005-AC5 BSARM 2007-3
JPALT 2006-A6
BALTA 2006-1 BSABS 2005-AC6 BSARM 2007-5
JPALT 2006-S1
BALTA 2006-2 BSABS 2005-AC7 BSMF 2006-AR1
JPALT 2006-S2
BSABS 2005-SD1 BSABS 2005-AC8 BSMF 2006-AR2
JPALT 2006-S3
BSABS 2005-SD2 BSABS 2005-AC9 BSMF 2006-AR3
JPALT 2006-S4
BSABS 2005-SD3 BSABS 2005-AQ1 BSMF 2006-AR4
JPALT 2007-A2
BSABS 2005-SD4 BSABS 2005-AQ2 BSMF 2006-AR5
JPALT 2007-S1
BSABS 2006-2 BSABS 2005-EC1 BSMF 2007-AR1,
JPMAC 2005-FLD1 Loan Group I only
BSABS 2006-3 BSABS 2005-FR1
JPMAC 2005-FRE1 BSMF 2007-AR2
BSABS 2006-4 BSABS 2005-HE1
JPMAC 2005-OPT1 BSMF 2007-AR3
BSABS 2006-SD1 BSABS 2005-HE10
JPMAC 2005-OPT2 BSMF 2007-AR4
BSABS 2006-SD2 BSABS 2005-HE11
JPMAC 2005-WMC1 BSMF 2007-AR5
BSABS 2006-SD3 BSABS 2005-HE12
JPMAC 2006-ACC1 GPMF 2005-AR2
BSABS 2006-SD4 BSABS 2005-HE2
JPMAC 2006-CH1 GPMF 2005-AR3
BSABS 2007-1 BSABS 2005-HE3
JPMAC 2006-CH2 GPMF 2005-AR4
CHASE 2006-S2 BSABS 2005-HE4
JPMAC 2006-CW1 GPMF 2005-AR5
GPMF 2005-AR1 BSABS 2005-HE5
JPMAC 2006-CW2 GPMF 2006-AR1
PRIME 2005-1 BSABS 2005-HE6
JPMAC 2006-FRE1 GPMF 2006-AR2
SAMI 2005-AR1 BSABS 2005-HE7
JPMAC 2006-FRE2 GPMF 2006-AR3
SAMI 2005-AR2 BSABS 2005-HE8
JPMAC 2006-HE1 SACO 2005-1
SAMI 2005-AR3 BSABS 2005-HE9
JPMAC 2006-HE2 SACO 2005-2
SAMI 2005-AR4 BSABS 2005-TC1
JPMAC 2006-HE3, SACO 2005-3
SAMI 2005-AR6 BSABS 2005-TC2 Group 1 only
SACO 2007-VA1
SAMI 2005-AR7 BSABS 2006-1 JPMAC 2006-NC1
SAMI 2007-AR4
SAMI 2005-AR8 BSABS 2006-AC1 JPMAC 2006-NC2

SAMI 2006-AR1 BSABS 2006-AC2 JPMAC 2006-RM1
Wilmington Trust,
SAMI 2006-AR2 BSABS 2006-AC3 JPMAC 2006-WMC1 National Association,
as Trustee
SAMI 2006-AR3 BSABS 2006-AC4 JPMAC 2006-WMC2,
Group 1 only BALTA 2006-4
SAMI 2006-AR4 BSABS 2006-AC5
JPMAC 2006-WMC3, BALTA 2006-5,
SAMI 2006-AR5 BSABS 2006-AQ1 Group 1 only
Loan Group II loans only
SAMI 2006-AR6 BSABS 2006-EC1 JPMAC 2006-WMC4,
Group 1 only BALTA 2006-6
SAMI 2006-AR7 BSABS 2006-EC2
JPMMT 2005-A1 BALTA 2006-7
SAMI 2006-AR8 BSABS 2006-HE1
JPMMT 2005-A2 BALTA 2006-8,
BSABS 2006-HE10
JPMMT 2005-A3 Loan Group III loans only
The Bank of New York BSABS 2006-HE2
Mellon Trust Company, JPMMT 2005-A4 BALTA 2007-1,
as Trustee BSABS 2006-HE5
JPMMT 2005-A5 Loan Group II loans only
CFLX 2007-1 BSABS 2006-HE6
JPMMT 2005-A6 BALTA 2007-2
CFLX 2007-2 BSABS 2006-HE7
JPMMT 2005-A7 BALTA 2007-3
CFLX 2007-3 BSABS 2006-HE8
JPMMT 2005-A8 BSAAT 2007-1, Sub-
CFLX 2007-M1 BSABS 2006-HE9 Group III loans only
JPMMT 2005-ALT1
CHASE 2006-S3 BSABS 2006-IM1 BSABS 2005-CL1
JPMMT 2005-S1
CHASE 2006-S4 BSABS 2006-PC1 BSABS 2006-HE3
JPMMT 2005-S2
CHASE 2007-A1 BSABS 2007-AC1 BSABS 2006-HE4
JPMMT 2005-S3
CHASE 2007-A2 BSABS 2007-AQ1 BSABS 2007-2
JPMMT 2006-A1
CHASE 2007-A3 BSABS 2007-FS1 BSABS 2007-SD1
JPMMT 2006-A2
CHASE 2007-S1 BSABS 2007-HE1 BSABS 2007-SD2
JPMMT 2006-A3
CHASE 2007-S2 BSABS 2007-HE2 BSABS 2007-SD3
JPMMT 2006-A4
CHASE 2007-S3 BSABS 2007-HE3 BSARM 2006-4
JPMMT 2006-A6
CHASE 2007-S4 BSABS 2007-HE4, BSARM 2007-1
Loan Group II only JPMMT 2006-A7
CHASE 2007-S5 BSARM 2007-2
BSABS 2007-HE5 JPMMT 2006-S1
CHASE 2007-S6 BSARM 2007-4
BSABS 2007-HE6 JPMMT 2006-S2
BSSLT 2007-SV1
BSABS 2007-HE7 JPMMT 2006-S3
Deutsche Bank GPMF 2007-HE1
National Trust BSARM 2005-1 JPMMT 2006-S4
Company PRIME 2006-DR1
BSARM 2005-10 JPMMT 2007-A3
JPMAC 2007-CH1 SACO 2005-4
BSARM 2005-11 JPMMT 2007-A4
JPMAC 2007-CH2 SACO 2005-5
BSARM 2005-12 JPMMT 2007-S1
JPMAC 2007-CH3 SACO 2005-7
BSARM 2005-2 JPMMT 2007-S2
JPMAC 2007-CH4 SACO 2005-8
BSARM 2005-3 JPMMT 2007-S3
JPMAC 2007-CH5 SACO 2005-10,
BSARM 2005-4 LUM 2005-1
JPMAC 2007-HE1 Loan Group II loans only
BSARM 2005-5 PRIME 2005-2
MSST 2007-1 SACO 2005-GP1
BSARM 2005-6 PRIME 2005-3
SACO 2006-1
BSARM 2005-7 PRIME 2005-4
HSBC Bank USA, SACO 2006-12, Loan
National Association BSARM 2005-9 PRIME 2005-5 Group II loans only

BSMF 2006-AC1 BSARM 2006-1 PRIME 2006-1 SACO 2007-1,

JPALT 2006-A5 BSARM 2006-2 PRIME 2006-2 Loan Group II loans only

JPALT 2006-A7 BSMF 2006-SL5 PRIME 2006-CL1 SAMI 2007-AR1

JPALT 2007-A1 BUMT 2005-1 PRIME 2007-1 SAMI 2007-AR2

JPMMT 2006-A5 CFLX 2005-1 PRIME 2007-2 SAMI 2007-AR3

JPMMT 2007-A1 CFLX 2005-2 PRIME 2007-3 SAMI 2007-AR5

JPMMT 2007-A2 CFLX 2006-1 SACO 2005-6 SAMI 2007-AR6

JPMMT 2007-A5 CFLX 2006-2 SACO 2005-9 SAMI 2007-AR7, Sub-

JPMMT 2007-A6 CHASE 2005-A1 SACO 2005-WM1 Loan Group III loans only

LUM 2006-3 CHASE 2005-A2 SACO 2005-WM2

CHASE 2005-S1 SACO 2005-WM3

CHASE 2005-S2 SACO 2006-4

CHASE 2005-S3 SAMI 2005-AR5

CHASE 2006-A1
--- -------------


Web site: http://www.rmbstrusteesettlement.com/



Pressekontakt:
KONTAKT: Lael Dowd, GCG, +1-703-447-4920


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