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Hahn Rechtsanwälte: Beteiligungsgesellschaft MS "Santa P-Schiffe" mbH & Co. KG stellt Insolvenzantrag

Geschrieben am 21-08-2014

Hamburg (ots) - Am 08. August 2014 hat die
Beteiligungsgesellschaft MS "Santa P-Schiffe" mbH & Co. KG wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit beim Amtsgericht Hamburg Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Ein vorläufiger
Insolvenzverwalter ist bestellt worden. Diese berichtet die TVP
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH in ihrem
Schreiben vom 18. August 2014. Zwei der sechs
Ein-Schiffsgesellschaften hatten bereits im November 2013 und im
Januar 2014 Insolvenzantrag stellen müssen.

Die finanzierenden Banken, die Commerzbank AG, die HSH Nordbank AG
und die DnB NOR ASA hatten keine Verwertungschancen mehr für die
verbliebenen vier Schiffe gesehen, die zu einer Tilgung der
bestehenden Verbindlichkeiten führen könnten. Aufgrund jahrelang sehr
niedriger Charterraten, einem gegenüber dem US-Dollar deutlich
aufgewerteten Japanischen Yen, niedrigen Kaufpreisen für kleine
Containerschiffe und letztlich auch der mangelnden Geduld der
finanzierenden Banken führte daher laut Fondsgeschäftsführung kein
Weg mehr an einem Insolvenzantrag vorbei.

Für die investierten Anleger bedeutet diese laut Mitteilung der
Reederei Offen vom 13.08.2014 Folgendes: Kapitalrückflüsse haben die
Anleger nicht mehr zu erwarten. Die Beteiligungen enden im
Totalverlust. Selbst die Anleger, die sich im Jahr 2011 am ersten
Sanierungskonzept beteiligt haben, erhalten keine Rückflüsse mehr.
Auch das gesamte Neukapital ist somit vollständig verloren. Die
Anleger, die sich am ersten Sanierungskonzept nicht beteiligt haben
oder aber weniger als die erhaltenen Ausschüttungen als Neukapital
eingezahlt haben, müssen sich darauf einstellen, durch den
Insolvenzverwalter auf Rückzahlung sämtlicher noch verbliebener
Ausschüttungen in Anspruch genommen zu werden. Insoweit kommt es zu
einem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung. Im schlimmsten Fall
müssen die Anleger also 18,5 Prozent ihrer Nominalbeteiligungssumme
zurückzahlen. Ob die Insolvenz des Fonds auch noch negative
steuerliche Folgen für diejenigen Anleger haben wird, die in den
Jahren 2003 und 2004 gezeichnet haben, ist derzeit noch nicht
abzusehen.

"Noch ist das eingesetzte Kapital nicht zwingend verloren",
ermutigt der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte
die investierten Anleger des Fonds. Diese sollten in jedem Fall
prüfen lassen, inwieweit sich Ansprüche wegen fehlerhafter
Anlageberatung gegenüber beratenden Banken, Sparkassen und freien
Anlageberatern durchsetzen lassen. "Auch diejenigen, die eine
Beteiligung an den Santa P-Schiffen geerbt haben, können im
Einzelfall noch Ansprüche durchsetzen und müssen ihr Erbe nicht
zwingend verloren geben", erläutert Anwalt Hahn weiter.

Selbst dann, wenn Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung
nicht in Betracht kommen, sieht Hahn noch Chancen für die Anleger,
ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten. So führt die Kanzlei
derzeit vor dem Landgericht Hamburg für zahlreiche Anleger ein
Sammelklageverfahren gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds. Die
Pilotklage hat Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinn zum
Gegenstand. "Der Prospekt weist unserer Auffassung nach verschiedene
Fehler etwa in den Bereichen Darlehensbesicherung,
Prognoseberechnung, Kostendarstellung und Rolle des Vertragsreeders
auf, die die Möglichkeit zur Rückabwicklung der Beteiligung
eröffnen", erläutert Hahn den Hintergrund des Klageverfahrens.
Zugleich weist er aber eindringlich darauf hin: "Wer noch Ansprüche
durchsetzen möchte, muss sich beeilen. "Für Beteiligungen, die im
Jahr 2004 gezeichnet wurden, droht die Verjährung. Die
kenntnisunabhängige Verjährungsfrist endet taggenau zehn Jahre nach
Zeichnung der Beteiligung. Insofern müssten dringend Maßnahmen zur
Verjährungshemmung ergriffen werden", so Hahn abschließend.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als "häufig empfohlene
Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Valentinskamp 70
20355 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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