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Schwimmlernhilfen für Kleinkinder: Auf Prüfzeichen achten / TÜV Rheinland: Handel bietet breite Palette an Produkten / Beim Kauf auf Prüfzeichen achten / Kinder nicht unbeaufsichtigt lassen

Geschrieben am 01-08-2014

Köln (ots) - Laut einer Emnid-Studie kann rund ein Drittel der
Kinder und Jugendlichen in Deutschland gar nicht oder nur schlecht
schwimmen. Dabei lassen sich die richtigen Bewegungen im frühen
Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kleinen vor dem Untergehen
zu schützen, bietet der Handel eine breite Palette an
Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen
Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten,
Gürtel und vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt
ihren Zweck.

Gekennzeichnete Produkte

"Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern
unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138-1 achten", sagt Christiane
Reckter von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die
Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden
müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71, handelt es sich
lediglich um ein Wasserspielzeug, das keinen Schutz vor dem Ertrinken
bietet. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen
wie zum Beispiel Gummibötchen oder -autos. Diese können für ungeübte
Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen. Das GS-Zeichen von TÜV
Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer
sicheren Schwimmlernhilfe geht. Das Prüfzeichen für geprüfte
Sicherheit zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die
gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. "Außerdem besitzen
geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie
versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen", fügt Christiane
Reckter hinzu. "Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind
trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten". Die Ventile verhindern,
dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil
geöffnet sein.

Aufsichtspflicht der Eltern

Auch, wenn es sich bei den von TÜV Rheinland getesteten
Schwimmlernhilfen um Produkte handelt, die allen gültigen Vorgaben
entsprechen, sollten Eltern ihre Kinder niemals unbeaufsichtigt
planschen lassen. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und
sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich
verzichten.



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