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EANS-Hauptversammlung: Kapsch TrafficCom AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 01-08-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kapsch TrafficCom AG

Wien, FN 223805 a
ISIN AT000KAPSCH9

Einberufung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Kapsch TrafficCom AG

am Montag, dem 1. September 2014, um 10.00 Uhr,
Konferenzzentrum im Hause der Kapsch TrafficCom AG,
1120 Wien, Am Europlatz 2.

T a g e s o r d n u n g :

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat
erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013/2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013/2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013/2014

5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014/2015

6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat

7. Beschlussfassung über die Vergütung für ein Mitglied des
Aufsichtsrats

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 11. August
2014auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich und werden auch
in der Hauptversammlung aufliegen:

· Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate Governance-Bericht, ·
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, · Vorschlag für die
Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2013/2014; · Beschlussvorschläge des Vorstands und des
Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, · Erklärung eines
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs.
2 AktG, · Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für
den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser
Einberufung.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11. August 2014 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1120
Wien, Am Europlatz 2, Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus
Handl, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 21. August 2014 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)50811 1709 oder an 1120 Wien, Am Europlatz 2,
Abteilung Investor Relations, Mag. Marcus Handl, oder per E-Mail
ir.kapschtraffic@kapsch.net, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an Herrn Mag. Marcus Handl übermittelt werden. Die Fragen
können an die Gesellschaft per E-Mail an ir.kapschtraffic@kapsch.net,
oder per Telefax an +43 (0) 50811 1709, übermittelt wer­den.

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für
Wahlvorschläge in den Aufsichtsrat (TOP 6): Vorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern samt Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG müssen
für jede vorgeschlagene Person spätestens am 25. August 2014 auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung
einbezogen werden darf. Dies gilt auch für Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 110 AktG, welche der Gesellschaft in Textform
spätestens am 21. August 2014 zugehen müssen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 22. August 2014 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
27. August 2014 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen
ist

Per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598; unbedingt bei Aktien ISIN AT000KAPSCH9
im Text angeben.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über
die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT000KAPSCH9, ·
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt, auf den sich
die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 22. August 2014 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 29. August 2014,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder Kapsch TrafficCom AG
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Marcus Handl
Am Europlatz 2
1120 Wien

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 68

Per E-Mail anmeldung.kapsch@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht

in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Danach ist die Vollmacht oder Widerruf der Vollmacht persönlich am
Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung
vorzulegen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hiefür ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.kapsch.net/de/ktc/investor_relations ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43-1- 8763343-0, Fax +43-1-8763343-49 oder E-mail
michael.knap@iva.or.at.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00 eingeteilt in
13.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar
eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 13.000.000
Stück. _ Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Wien, im August 2014

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Marcus Handl
Investor Relations Officer
Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50.811 1120
E-Mail: {ir.kapschtraffic@kapsch.net}
[HYPERLINK: mailto:ir.kapschtraffic@kapsch.net]
Pressekontakt:
Mag. Alf Netek
Chief Marketing Officer
Kapsch AG
Am Europlatz 2, 1120 Wien, Österreich
Tel.: +43 50811 1700
E-Mail: alf.netek@kapsch.net

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Kapsch TrafficCom AG
Am Europlatz 2
A-1121 Wien
Telefon: +43 1 50811 1122
FAX: +43 1 50811 99 1122
Email: ir.kapschtraffic@kapsch.net
WWW: www.kapschtraffic.com
Branche: Technologie
ISIN: AT000KAPSCH9
Indizes: Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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