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Berufsverband deutscher Honorarberater: "Offenlegung von Provisionen nicht ausreichend, nur Verbot schützt Anleger umfassend"

Geschrieben am 17-07-2014

Berlin (ots) -

- Bundesgerichtshof verpflichtet Banken ab 1. August 2014 zur
vollständigen Offenlegung von Innenprovisionen im Finanzvertrieb
- BVDH: Offenlegung genügt nicht - um Anleger umfassend zu
schützen, müssen Provisionen komplett verboten werden

Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH e.V.) begrüßt das
Urteil des Bundesgerichtshofes, Banken künftig zu verpflichten, auch
Innenprovisionen im Finanzvertrieb gegenüber dem Kunden offenzulegen.
Der Verband betont aber auch, dass dieses Urteil zwar wichtig, aber
nicht ausreichend ist, sondern nur ein vollständiges Provisionsverbot
Anleger umfassend schützen kann.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 147/12) besagt,
dass ab dem 1. August 2014 sämtliche Provisionen - und damit auch
Innenprovisionen - unabhängig von ihrer Höhe den Kunden gegenüber
offengelegt werden müssen. Halten sich Banken und Finanzdienstleister
nicht an diese Offenlegungspflicht, ist es für Kunden fortan deutlich
einfacher, Entschädigungen einzufordern.

Der Vorstandsvorsitzende des BVDH, Karl Matthäus Schmidt, bewertet
dieses Urteil wie folgt: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Jedoch
genügt die damit geschaffene Transparenz nicht. Um Anleger umfassend
vor Falschberatungen, ausgelöst durch Fehlanreize des
Provisionsvertriebs, schützen zu können, müssen Provisionen komplett
verboten werden." Bereits seit 2007 sind Banken nach dem
Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Kunden über Provisionen
aufzuklären, die sie von Produktanbietern erhalten. "Die gelebte
Praxis sieht vielerorts jedoch ganz anders aus - das belegen die
zahlreichen anhängigen Klagen von Kunden gegen ihre Banken. Es liegt
nahe, dass auch die nun verordnete Offenlegung der Innenprovisionen
in der Praxis nicht die gewünschten Erfolge mit sich bringen wird.
Die Lösung ist einzig und allein ein komplettes Provisionsverbot, wie
es der BVDH schon lange fordert", ist Schmidt sich sicher.

Begrüßenswert ist zudem der Rückenwind vonseiten der Europäischen
Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association)
- diese strebt strenge Regeln bei Provisionen an: Sie will
Provisionen nur noch erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der
Kunden dienen. Damit scheint die europäische Gesetzgebung zum Thema
Verbraucherschutz deutlich stärker voranzuschreiten als die auf
nationaler Ebene.

Mit Inkrafttreten des Honoraranlageberatungsgesetzes zum 1. August
2014 wird nicht nur erstmals das Berufsbild des Honorarberaters
gesetzlich verankert und gefestigt, es besteht fortan auch
zivilrechtlich die Verpflichtung, über den Empfang von
Innenprovisionen, unabhängig von ihrer Höhe, aufzuklären. "Zwei
wichtige Schritte auf dem Weg zu mehr Verbraucherschutz - die im
Sinne des Kunden beste Lösung wäre jedoch nach wie vor ein
endgültiges Provisionsverbot", so Schmidt.

Über den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und der VDH
GmbH Verbund Deutscher Honorarberater gegründet. Er vertritt die
Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die
insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern
betreuen. Ziel des Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als
neutrale Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren.
Zur Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Ansprechpartnerin für die Medien:
Kathrin Kleinjung
Gründungsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119
10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung@deutsche-honorarberater.de


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