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BSB dokumentiert "Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen" / Erhebliche Rechtsunsicherheit für Verbraucher / BSB-Pressemitteilung

Geschrieben am 17-07-2014

Berlin (ots) - Unausgewogene Bauverträge mit
verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln benachteiligen Verbraucher,
verursachen wirtschaftliche Risiken und führen zu Rechtsunsicherheit
am Bau.

Der Bauherren-Schutzbund e.V übt zur Stärkung der
Verbraucherrechte sein Recht auf Abmahnungen und Unterlassungsklagen
bei verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln aktiv aus.

350 verbraucherfeindliche Vertragsklauseln wurden bisher
erfolgreich abgemahnt, 12 einstweilige Verfügungen erwirkt und 24
Hausanbietern durch Gerichtsurteil die weitere Verwendung von
Vertragsklauseln untersagt.

Die aktuelle Dokumentation fasst typische verbraucherfeindliche
Klauseln geordnet nach den Schritten eines Hausbaus zusammen - von
Vertragsabschluss über Bauphase bis hin zu Abnahme und
Gewährleistung. Es wird eine ausführliche rechtliche Bewertung von
typischen Vertragsklauseln und ihre Auswirkungen auf private
Bauherren vorgenommen.

Am risikoreichsten - so werten die Vertrauensanwälte des BSB -
sind Klauseln, die sich einseitige Änderungen auszuführender
Leistungen vorbehalten, die Unternehmen die Abnahme erleichtern
sollen und die unausgewogene Zahlungspläne festschreiben wollen.

Das Spektrum verbraucherfeindlicher Klauseln tangiert außerdem
Leistungsvereinbarung und Leistungsausschlüsse,
Fertigstellungsfristen, Preisgestaltung, Abschlagszahlungen,
Sicherheitsleistungen, die Einschränkung des Rechtes zum Betreten der
eigenen Baustelle, Regelungen zur Schlussabnahme und die Verkürzung
von Gewährleistungsfristen.

In der aktuellen Marktsituation gelingt es selbst dem informierten
Verbraucher oft nicht "einen guten Vertrag" abzuschließen, folgert
die Studie. Eine hohe Anzahl von Klauseln in Bauverträgen in den
unterschiedlichsten Formulierungen mache es sehr schwer, ihre
Unwirksamkeit festzustellen.

Doch sollten auch die Bauunternehmen bedenken, dass ihnen mit
Verträgen mit unwirksamen oder nichtigen Klauseln nicht gedient sei,
appellieren die Verfasser der Dokumentation. "Diese Verträge bergen
erhebliches Konfliktpotenzial, Rechtsunsicherheit und das hohe Risiko
von wirtschaftlichen Schäden für alle Beteiligten."

Um dieses Konfliktpotenzial zu minimieren, zielt die Tätigkeit des
BSB darauf, Verbraucherinformation zu vermitteln, bundesweit
baurechtliche Beratung zu leisten und sich konsequent mit Unternehmen
auseinanderzusetzen, die mit Verträgen mit verbraucherfeindlichen
Klauseln am Markt agieren und Verbraucher benachteiligen. Die Studie
"Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen" steht kostenlos auf
unserer Homepage unter www.bsb-ev.de/analysen_und_studien/ als
Download zur Verfügung.

Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 17.07.2014



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: office@bsb-ev.de


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