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Vergütungsoptimierung durch Entgeltbausteine: Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (FOTO)

Geschrieben am 17-07-2014

Wemding (ots) -

Bei der Vergütungsoptimierung durch Entgeltbausteine können
Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam beschließen, einen geringen
Teil des Bruttolohns exakt 1:1 gegen steuer- und
sozialversicherungsbegünstigte Sach- und Barzuschüsse auszutauschen.
Das können Tankgutscheine, Warengutscheine, Mobilfunkkostenübernahme
oder auch Einkaufs- bzw. Verzehrgutscheine sein. Dadurch steigen beim
Arbeitnehmer die Nettoeinkünfte, und beim Arbeitgeber fallen weniger
Lohnnebenkosten an. Der Gesamtlohnanspruch des Mitarbeiters besteht
in voller Höhe weiter, es sinkt nur der zu versteuernde und zu
verbeitragende Teil des Lohns.

Diese Win-Win Situation optimiert die DGEO - Deutsche Gesellschaft
für Entgeltoptimierung durch eine betriebliche Altersvorsorge (bAV),
die wiederum die Lohnnebenkosten reduziert. Mit diesem in der Praxis
bewährten und juristisch abgesicherten Weg leistet die DGEO für
Mitarbeiter einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung des
Ruhestandes.

Das Beispiel, das die DGEO in Unternehmen präsentiert, ermöglicht
einem 30-jährigen Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge mit
einem Garantiekapital von rund 80.000 Euro bzw. zirka 230 Euro
garantierter monatlicher Betriebsrente - ohne eigenen finanziellen
Aufwand. Der Arbeitgeber profitiert durch Ersparnisse im
Lohnnebenkostenbereich bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr pro
Mitarbeiter. Somit kann der Arbeitgeber ohne finanziellen Mehraufwand
einen bAV-Zuschuss leisten und erhält ein starkes Instrument zur
Mitarbeitermotivation.

Die Rechtskonformität für jedes Unternehmen wird vor der
Einrichtung durch Fachanwälte und Wirtschaftsprüfer garantiert und in
individuellen Gutachten ausgearbeitet. Die Entgeltoptimierung muss
immer aktuell mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt
abgestimmt werden.

"Kalte Progression" aushebeln

Ein Mitarbeiter mit 2.800 Euro Bruttogehalt (Steuerklasse 1) soll
eine Gehaltserhöhung von 2,5 % erhalten. Für den Arbeitnehmer
bedeuten 2,5 % ein Gehaltsplus von 70 Euro brutto. Ohne Optimierung
kommen auf dem Gehaltskonto 35 Euro an - gerade die Hälfte der
Gehaltserhöhung. Für den Arbeitgeber bedeutet das Gehaltsplus
Mehrkosten von 84,75 Euro. Wird die Gehaltserhöhung über zwei
praxisnahe Entgeltbausteine gewährt, wird die "kalte Progression"
komplett ausgehebelt: Der Mitarbeiter erhält Warengutscheine für 44
Euro (per monatlicher Aufbuchung auf eine spezielle Mastercard) und
die Übernahme der Handykosten in Höhe von 26 Euro. So bleibt die
vorgesehene Gehaltserhöhung von 70 Euro (2,5 %) als Netto erhalten.
Auch der Arbeitgeber spart: Ihn kostet die Gehaltsanhebung 78 Euro
und damit 10 % weniger als bei einer normaler Gehaltserhöhung.

Entgeltoptimierung in der Wandlung

Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter mehr Netto zukommen lassen,
aber zusätzliche Gehaltskosten vermeiden möchte, lassen sich
Entgeltbausteine ins bestehende Gehalt "reinwandeln" mit freier Wahl
der Bausteine, wobei der Bruttolohnanspruch des Mitarbeiters gleich
bleibt.

Dazu können folgende Bausteine eingesetzt werden:
Einkaufsgutscheine (pro Tag 6,10, konservativ auf 13 Arbeitstage pro
Monat gerechnet) 79,30 Euro, Warengutscheine 44 Euro,
Handykostenübernahme 20 Euro. Diese 143,30 Euro umgewandelt bedeuten
70 Euro mehr Netto für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber spart an den
Lohnnebenkosten 2,5 %, die er zu einer bAV beisteuern kann.

Einbußen, die durch die Gehaltsreduzierung im Bereich Rente,
Krankentagegeld und Arbeitslosengeld entstehen könnten, fängt die
DGEO über günstige Gruppenversicherungen umfänglich ab.

Zwei Wege zu mehr Netto

Vergütungsoptimierung kann also als "Add-ons" oder in Form von
Entgeltverzicht bei gleichbleibendem Bruttolohnanspruch gestaltet
werden. Die Maßnahmen sind bekannt und zigfach gerichtlich überprüft:
Statt Lohnsteigerungen setzen informierte Unternehmer
Entgeltbausteine als Gehaltextras ein, um ihren
Belegschaftsmitgliedern steuerfrei Werte zukommen zu lassen, die
jeder brauchen kann. Häufig genutzt werden Restaurantschecks,
Warengutscheine, Handykostenpauschale, Erholungspauschalen etc. Mit
diesen Leistungen - teils bar, teils als Gutscheine - kann eine
Gehaltserhöhung gewährt werden, die beim Arbeitnehmer weder Steuern
noch Sozialversicherungsbeiträge auslöst.

Immer sind steuerliche, tarifliche, arbeitsrechtliche sowie
Belange der Sozialgesetzgebung zu beachten. Mit Argusaugen verfolgen
die Betriebsstättenfinanzämter und die Sozialversicherungen die
Handhabung. Wenn nicht bei Implementierung Spezialisten wie die DGEO
eingeschaltet sind, die alle Einzelmaßnahmen sauber durchführen,
birgt die auszahlungsoptimierte Entgeltgestaltung bei
Betriebsprüfungen das Risiko hoher Nachzahlungen.

Wirtschaftsprüfer und Steuerkanzleien können den Anstoß zur
Vergütungsoptimierung geben, verweisen zur Durchführung aber dann auf
die Manpower von Unternehmen wie die DGEO - Deutsche Gesellschaft für
Entgeltoptimierung. Als Teil der DG-Gruppe mit Fachleuten in allen
Landesteilen kann die DGEO in kurzer Zeit komplette
Unternehmensbelegschaften in Einzelberatungen über die individuell
richtigen Optimierungsmaßnahmen informieren. Zentral werden für
tausende von Arbeitnehmern Essensgutscheine/Restaurantschecks
ausgefertigt und verschickt, Mastercards mit dem monatlichen
Höchstwert für Warengutscheine (früher: Tankgutscheine) geladen und
die weiteren Optimierungen verwaltet. Damit reduzieren sich das
Haftungsrisiko der Unternehmen und vor allem der Aufwand. Selbst
Steuerfachleute fühlen sich mit der Regelung über die DGEO wohl. "Wer
Unternehmerherzen gewinnen will, sollte Lohnkosten sparen können".
Mit diesem markanten Satz beschreibt Thomas Sagasser den Grund für
die Zusammenarbeit mit der DGEO - Deutsche Gesellschaft für
Entgeltoptimierung. Steuerberater Sagasser ist Partner bei der
international tätigen Kanzlei Rüter und Partner
Steuerberatungsgesellschaft in München. Consulting und Steuerberatung
wird bei Rüter und Partner als miteinander verzahnte Aufgabe
angesehen. Die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG in Stuttgart will
für ihre rund 200 Mitarbeiter in allen Niederlassungen
Gehaltsoptimierung über die DGEO implementieren. Auch andere große
Beratungsgesellschaften und Kanzleien wie z.B. Steinpichler
Rechtsanwälte-Steuerberater in München beziehen die Fachleute der
DGEO in ihre Firmenberatungen ein.

Über die DG-Gruppe:

Unter dem Dach der DG-Gruppe AG sind Spezialisten der
Aufgabenbereiche betriebliche Altersversorgung (bAV) und
Vergütungsoptimierung vereint. Seit zehn Jahren bundesweit tätig ist
die DGbAV - Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung.
Unternehmen beauftragen sie mit der Einrichtung, Durchführung und
Sanierung von betrieblichen Versorgungssystemen. Als
deutschlandweites unabhängiges Kompetenzzentrum für alle Fragen zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterstützt die DGbAV alle an
den betrieblichen Versorgungssystemen Beteiligten mit fundierten
Informationen.



Pressekontakt:
Pressebüro Matthias von Debschitz
Tel. 06196-9502288, Fax 06196-9502289
Joseph-Haydn-Str. 14 - 65812 Bad Soden/Taunus
eMail presse@debschitz.de -- www.debschitz.de

DG-Gruppe AG, Monheimer Straße 2, 86650 Wemding,
Tel. 09092 / 965066-0,
info@dg-gruppe.eu,
www.dg-gruppe.eu


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