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Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz deckt diverse Rechtsverstöße auf

Geschrieben am 16-07-2014

Itzehoe/Hamburg (ots) -

- Voraussichtlich wird noch in 2014 Schadensersatzklage wegen
pflichtwidriger Handlungen gegen Carsten Rodbertus erhoben
- Prüfung ergibt, dass der Jahresabschluss 2012 voraussichtlich
nichtig und der für 2013 nicht testierbar ist
- Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hat
Ermittlungsverfahren gegen den Gründer von PROKON eingeleitet

Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON")
durch einen Insolvenzplan steht für den Insolvenzverwalter und sein
Team derzeit im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Es wird intensiv an
diesem Insolvenzplan gearbeitet, der den Genussrechtsinhabern auch
die Möglichkeit eröffnen soll, sich künftig als Gesellschafter von
PROKON unternehmerisch zu beteiligen. Parallel wird mit Nachdruck die
Aufklärung der Geschehnisse verfolgt, die zur Insolvenz von PROKON
geführt haben.

"Die Aufarbeitung der wirtschaftlichen und finanziellen
Verhältnisse von PROKON macht weitere Fortschritte. Die Ermittlungen
haben eine Vielzahl an Anhaltspunkten für pflichtwidriges Verhalten
von Carsten Rodbertus ergeben, insbesondere aus der ungeprüften
Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe" kommentiert
Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin den Stand der Prüfungen seines
Teams. Er geht davon aus, dass noch im Jahre 2014 eine umfangreiche
Schadensersatzklage gegen Herrn Rodbertus erhoben wird.

Nach Einschätzung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die mit der
Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 beauftragt
ist, verstößt bereits der Jahresabschluss in 2012 gegen die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung; er ist daher voraussichtlich
sogar nichtig. Erhebliche Teile des Anlagevermögens von PROKON sind
in diesem Abschluss falsch ausgewiesen. Der vormalige Abschlussprüfer
hatte diesem Abschluss bereits das Testat versagt. Aufgrund der
bestehenden Mängel und der rückwirkend nicht mehr rekonstruierbaren
Buchführung wird nun auch der Abschluss für das Geschäftsjahr 2013
nicht testierbar sein.

Darüber hinaus verdichten sich die Anhaltspunkte, dass Herr
Rodbertus bereits in 2013 von der bevorstehenden Insolvenz von PROKON
Kenntnis hatte. "Nach den von uns recherchierten Unterlagen gibt es
belastbare Nachweise, dass Herr Rodbertus durch aufmerksame
Mitarbeiter bereits weit vor Insolvenzantragstellung vor
schwerwiegenden Zahlungsproblemen gewarnt worden ist", stellt der
Insolvenzverwalter klar. Zur weiteren Aufarbeitung hat er eine auf
forensische Ermittlungen spezialisierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzugezogen.

Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in
Lübeck hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Rodbertus
eingeleitet. Im Vordergrund der Ermittlungen stehen dabei nicht nur
die Bankrottstraftaten wegen Buchführungs- und Bilanzierungsvergehen
sowie die Insolvenzverschleppung. Auf Nachfrage hat die
Staatsanwaltschaft bestätigt, dass auch wegen Betrugs in besonders
schwerem Fall ermittelt wird. Dabei geht es zum einen um die
grundlegende Finanzierungsstruktur von PROKON ("Schneeballsystem"),
zum anderen um die Ausgabe von Genussrechten in zeitlicher Nähe zum
Insolvenzverfahren. Zudem konzentrieren sich die Staatsanwälte im
Zusammenhang mit der Vergabe unbesicherter Kredite in Millionenhöhe
auch auf den Tatbestand der Untreue in besonders schwerem Fall.

Fehlendes Rechtsverständnis demonstriert Herr Rodbertus
gegenwärtig auch durch sein Verhalten während des
Insolvenzverfahrens: Er versucht seit längerem, zunächst unter
Verwendung des "PROKON"-Namens, mit wiederholten und aggressiven
Falschdarstellungen Vollmachten für die Gläubigerversammlung am
22.07.2014 bei Genussrechtsinhabern zu erwirken. Es bedurfte
insgesamt drei Einstweiliger Verfügungen der Landgerichte Hamburg und
Kiel, um jedenfalls diese Verletzung der Rechte von PROKON zu
unterbinden.

"Bei dieser Sachlage müssen sich alle Genussrechtsinhaber
ernsthaft fragen, auf welcher Basis sie sich Herrn Rodbertus bzw.
seinem Mittelsmann Alfons Sattler weiter anvertrauen wollen. Auch die
Behauptungen von Herrn Rodbertus zur Ertragsfähigkeit von PROKON sind
reine Phantasiezahlen ohne Bezug zur Realität", sagt der
Insolvenzverwalter, den täglich zahlreiche Widerrufe der von Herrn
Rodbertus zunächst erwirkten Vollmachten erreichen.

Penzlin weiter: "Herr Rodbertus stilisiert die anstehende
Gläubigerversammlung zu einem Kampf. Darum geht es hier aber
überhaupt nicht. Es geht um die Gläubiger, das Unternehmen PROKON und
die Arbeitsplätze. Das Insolvenzverwaltungsteam, die beauftragten
Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften sowie
technische Sachverständige haben unter meiner Leitung ein
Sanierungskonzept entwickelt, das sich an realistischen Maßstäben
orientiert. Herr Rodbertus ist demgegenüber bisher nur mit
inhaltslosen Aussagen im Gewand der Frage "Sind Sie für die Sanierung
oder für die Zerschlagung?" auf Stimmenfang gegangen. Ich empfehle
allen Gläubigern, auf diese Vereinfachungen nicht hineinzufallen. Sie
gefährden damit ihr Vermögen."

Während Herr Rodbertus damit wirbt, PROKON könne einen Cash-Flow
von EUR 158,3 Mio. erwirtschaften und sei eigentlich ein kerngesundes
Unternehmen, haben die Prüfungen der vom Insolvenzverwalter
beauftragten Unternehmensberatungsgesellschaft bestätigt, dass PROKON
in 2015 allenfalls liquide Mittel von EUR 67,1 Mio. erwirtschaften
kann. Herr Rodbertus verspricht zudem nach einem - nicht näher
dargelegten - "Konzept" eine Auszahlung von 90-100% der
Genussrechtsforderungen in den nächsten 3-5 Jahren, und dies bei
einer Verzinsung von 2-3%. Penzlin kommentiert: "Diese Rechnung kann
niemals aufgehen. Das Versprechen hat die gleiche Qualität wie die
Zusicherung, die er bei Zeichnung der Genussrechte gegeben hatte. Er
hatte 6-8% Zinsen versprochen. Das Ergebnis ist bekannt. PROKON ist
jetzt insolvent".

Umfangreiche Informationen zum Insolvenzverfahren - einschließlich
der vorstehenden Sachverhalte - hat der Insolvenzverwalter allen
Gläubigern online zur Verfügung gestellt: Mit seinem Bericht vom
13.07.2014 hat er sein vorheriges Sachverständigengutachten um
aktuelle Erkenntnisse der letzten drei Monate ergänzt. In diesen
Bericht können die Gläubiger mit einer PIN Einsicht nehmen, die ihnen
der Insolvenzverwalter in diesen Tagen zugesandt hat.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Beschluss über die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischenzeitlich rechtskräftig
geworden ist. Das Landgericht Itzehoe hat die drei eingelegten
Beschwerden als unzulässig und im Übrigen auch unbegründet
zurückgewiesen. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde
nicht zugelassen. Damit ist die Grundlage geschaffen, um alle
Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gleich zu behandeln.



Pressekontakt:
Tina Mentner
Telefon: 0211/430 79-217
Mobil: 0172/253 88 42
E-Mail: tmentner@heringschuppener.com


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