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Bei zu viel Promille kann das Auto zwangsversteigert werden / ADAC Info: Besondere Verkehrsregeln in den Urlaubsländern

Geschrieben am 26-06-2014

München (ots) - Die Regeln im Straßenverkehr unterscheiden sich im
europäischen Ausland zum Teil gravierend von denen in Deutschland.
Damit Urlauber wissen, auf was sie achten müssen, fasst der ADAC die
wichtigsten Informationen zusammen:

Italien: In den Sommermonaten (15. Mai bis 15. Oktober) darf nur
dann mit Winter- oder Ganzjahresreifen gefahren werden, wenn diese
einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der
Zulassungsbescheinigung festgesetzten Wert entspricht. Wer in Italien
mit über 1,5 Promille hinterm Steuer erwischt wird, muss neben einer
hohen Geldbuße auch mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines
Fahrzeugs rechnen, sofern er auch dessen Halter ist.

In die Innenstädte dürfen aufgrund verkehrsbeschränkter Zonen (ZTL
/ Zona a Traffico Limitato) oft nur Anlieger fahren. Hier müssen
Autofahrer genau auf die Beschilderung achten, sonst drohen hohe
Bußgelder. Außerdem haben Linienbusse im Straßenverkehr in Italien
immer Vorfahrt.

Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert
und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Hier
liegt die Grenze bei 2,0 Promille.

Frankreich: An den Ampeln in Frankreich gibt es einige
Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite
der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser rot hat. Bei
eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt.
Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die
Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch
untereinander hätten austauschen können, muss eine "Blaulichtsteuer"
(Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.

Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere
Tempolimitüberschreitungen, werden mit drastischen Strafen geahndet.
Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem
zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft.

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen.
Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des
Fahrzeugs oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig
in diesem Zusammenhang: Bereits bei einer gelben Ampel besteht
Haltepflicht.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden.
Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind dürfen nur mit einer
polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (Elektronische Vignette)
werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt
es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber
die Belege genau kontrollieren, bevor sie sie unterschreiben.
Nachträgliche Reklamationen sind teuer und bei falsch registrierten
Kennzeichne drohen hohe Nachforderungen und Bußgelder.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter www.twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Diana Sprung
Tel.: +49(0)89 7676-2410
E-Mail: diana.sprung@adac.de


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