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Achtung: Kaminverbote! / Was tun, wenn Verbrennungsverbote, Anschluss- und Benutzungszwänge drohen? / Freie Wärme gibt Tipps, auf was betroffene Bürger besonders achten sollten

Geschrieben am 04-06-2014

Frankfurt (ots) - Immer öfter kommt es für Hausbesitzer und Mieter
zu Anschluss- und Benutzungszwängen, ggf. verbunden mit
Verbrennungsverboten, wenn Städte und Gemeinden bei der Strom- und
Wärmeversorgung auf Nah- oder Fernwärme setzen. Die Investitionen für
die zentrale Technik, Wärmeversorgungsleitungen und Hausanschlüsse
plus die Kosten für den dabei eingesetzten Energieträger sowie den
laufenden Betrieb müssen dann auf die angeschlossenen Wärmekunden
verteilt werden. Trotz Subventionen entstehen für die Wärmelieferung
nicht selten Vertragslaufzeiten von zehn bis 20 Jahren. Schließlich
müssen die Projekte für die Betreiber wie z.B. Energieversorger,
Stadtwerke oder Energiegenossenschaften auch rentabel sein.
Individuelle, energieeffiziente Lösungen wie z.B. der gemütliche
Kaminofen oder moderne, auf Öl, Gas oder Holz basierende
Heizungstechniken mit Solarthermie auf dem Dach werden laut Satzung
verboten, weil die Wärmeabnahme im Wärmenetz dadurch nicht mehr
wirtschaftlich ist und die Wärmeabnahmekosten entsprechend höher
kalkuliert werden müssten. Den Bürgern wird geraten, schnell zu
reagieren. Denn oft bleibt nur ein kurzes Zeitfenster, sich gegen
Zwangsvorgaben zu wehren.

Auf diese Anzeichen sollten Sie ganz besonders achten

"Wenn am Wohnort zum Beispiel neue Bauplanverfahren,
Brennstoffverordnungen oder Fernwärmesatzungen diskutiert werden oder
Unternehmen zur Erzeugung und zum Vertrieb von Energie entstehen,
gilt es als Bürger aktiv zu werden und genau zu beobachten, was da im
Detail passiert", empfiehlt Johannes Kaindlstorfer, Sprecher der
Allianz Freie Wärme. So wird beispielsweise in Bebauungsplänen
festgelegt, dass in bestimmten Gebieten nicht mehr mit festen oder
flüssigen Brennstoffen, z.B. Holzpellets oder Heizöl, geheizt werden
darf. Gleichzeitig zwingen viele Kommunen Hausbesitzer mit
entsprechenden Satzungen, ihre Gebäude an das öffentliche Nah- bzw.
Fernwärmenetz anzuschließen. "Nah- oder Fernwärme sind trotz hoher
Subventionen in der Regel keine billigen Lösungen. Sie bringen für
Immobilienbesitzer und Mieter über Jahre hinweg oft höhere Kosten mit
sich. So entstehen beispielsweise hohe Energieverluste in Zeiten
geringer Wärmeabnahme, da die Wärme ganzjährig über das Netz bereit
gestellt wird. Heizöl, Holzpellets oder Gas sind im Vergleich meist
kostengünstiger", sagt Dr. Jörg Lenk, Geschäftsführer beim Verband
Energiehandel e.V. und UNITI-Umweltbeauftragter. Insbesondere dann,
wenn Gebäude mit einem immer geringer werdenden Energieverbrauch wie
z.B. Niedrigenergiehäuser in Neubau- oder Sanierungsgebieten mit ins
Spiel kommen.

Nützliche Tipps, wie man sich gemeinsam helfen und wehren kann

Falls es am Wohnort zu sehr einseitigen Planungen und
Veränderungen bei der kommunalen Energieversorgung kommt, bleibt den
betroffenen Bürgern oft nur ein kurzes Zeitfenster, um zu handeln.
"Am besten ist, man tauscht sich zeitnah mit den Nachbarn und
örtlichen Fachleuten aus dem Bau- und Heizungsbereich z.B. im Rahmen
einer Bürgerinitiative aus, um den Sachverhalt zu analysieren und
über mögliche Schritte zu diskutieren", rät Jörg Lenk. Vielerorts
gibt es neben verabschiedeten Mustersatzungen, erste
Umfrageergebnisse, Machbarkeitsstudien und Umsetzungskonzepte, deren
genaue Überprüfung sich in vielen Fällen lohnt. Es empfiehlt sich,
mit den Planern und Betreibern in einen offenen Informationsaustausch
zu treten. Zur Not auch mit juristischer Unterstützung. Denn je nach
Energiekonzept kann es zu Fehlplanungen kommen, die gegen bestehendes
Recht verstoßen oder sich negativ auf die ökonomische und ökologische
Situation der Kommune auswirken. Häufige Problemfelder sind
beispielsweise: Fehlende Wirtschaftlichkeit, Fehleinschätzungen bei
der langfristigen Verfügbarkeit und Kosten des geplanten
Energieträgers, negative Auswirkungen auf die Infrastruktur und
Ökologie des Wohngebiets durch Herstellung sowie Anlieferung des
(Bio-)Energieträgers (Monokulturen, Überdüngung, Lärm-/
Geruchsbelästigung), Energieverluste durch lange Wärmelieferstrecken,
geringe Wärmenetz-Auslastung durch Gebäude mit immer weniger
Energieverbrauch in Neubau- und Sanierungsgebieten, sowie die
richtige Einschätzung der Zahlung von Subventionen und Fördermitteln.

Für weitere Informationen: www.freie-waerme.de



Pressekontakt:
Pressestelle "Freie Wärme"
Jürgen Bähr
Telefon: +49 2247 9001811
presse@freie-waerme.de


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