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Westfalenpost: Radikale in der CDU: Die Leitplanken des Grundgesetzes

Geschrieben am 30-05-2014

Hagen (ots) - Spontan muss man lächeln: Radikale in der CDU? Das
wäre ja mal ein Lebenszeichen! Auf den zweiten und dritten Blick hat
es das Problem aber in sich, dass Neumitglieder bei politischen
Partein - das betrifft beileibe nicht nur die Union - möglicherweise
allerlei Gesinnungstreibgut in den Köpfen haben, das sich für eine
demokratische Partei nicht gehört.

Merkwürdig ist nur, dass dies nun ausgerechnet an Mitgliedern aus
Einwandererfamilien durchdiskutiert wird. In der Geschichte der
Christlich-Demokratischen Union hat es vor wenigen Jahren einen
Partei- und Fraktionsausschluss im Deutschen Bundestag gegeben. Und
der betraf einen urdeutschen Bundestagsabgeordneten, der sich in
einer Rede zum Tag der Deutschen Einheit ziemlich schlimm in der
deutschen Geschichte verheddert hatte und damit am Pranger des
Antisemitismus stand. Angela Merkel, damals noch Fraktionschefin,
setze den Mann konsequent an die frische Luft.

Benötigen wir also einen Gesinnungs-TÜV? Einen Grundgesetz-Check,
der ab und an auch bei langjährigen Mitgliedern aufgefrischt gehört?

Es ist alles viel einfacher. Parteimitglieder entscheiden darüber,
wen sie als Kandidaten aufstellen. Wenn die Parteien ihre Arbeit
gewissenhaft machen, dann kennen sie auch die Einstellung des
entsprechenden Kandidaten. Fällt er dennoch anschließend durch
radikale Positionen auf, ist es Sache der Partei oder
schlimmstenfalls der Behörden, den Radikalen aus dem Verkehr zu
ziehen. Wer sich an Stammtischen umhört, kann gelegentlich ins
Zweifeln geraten, ob es ausgerechnet Einwanderer sind, die außerhalb
der Leitplanken des Grundgesetzes argumentieren.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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