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Biokraftstoffe: EU-Mitgliedstaaten befürworten faulen Kompromiss (FOTO)

Geschrieben am 28-05-2014

Berlin (ots) -

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt
mit, dass sich die EU-Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach am 28. Mai
2014 auf einen Kompromissvorschlag der griechischen
Ratspräsidentschaft zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt
haben. Damit wurde aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft eine
unbrauchbare Vorentscheidung für die am 13. Juni geplante Beratung
des EU-Rates für Energie getroffen.

Bereits im Dezember 2013 war ein Kompromissvorschlag zur künftigen
EU-Biokraftstoffpolitik im EU-Ministerrat gescheitert. Wesentliche
Gründe für die Ablehnung waren damals die vorgesehene doppelte
Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den
Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr und die von
der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über Effekte
sogenannter indirekter Landnutzungsänderungen durch die Produktion
von Biokraftstoffen. Der BDBe hatte das Scheitern dieses untauglichen
Kompromissvorschlags begrüßt, denn die Doppeltanrechnung hätte den
Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden Kosten
belastet.

Der BDBe forderte darüber hinaus, dass ein neuer
Kompromissvorschlag eine Chance zur spezifischen Unterstützung
besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie beispielsweise
Bioethanol aus Stroh bieten müsste.

Das Beratungsergebnis vom 28.05.2014 in Brüssel weist jedoch
weiterhin eine ungenügende Förderung der Biokraftstoffe der zweiten
Generation aus: 0,5% Anteil Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen
- optional für die EU-Mitgliedstaaten - und weiterhin eine doppelte
Anrechnung auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im
Verkehr. Der BDBe hält einen Mindestanteil von 1% - verpflichtend für
alle EU-Mitgliedstaaten - für notwendig, um innovative sowie derzeit
noch kostenträchtige Technologien zu fördern und spricht sich
weiterhin gegen einen Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung
aus, der dem Klimaschutz nicht nützt.

Der BDBe bedauert, dass auch in dieser nun bekannt gewordenen
Vorentscheidung eine Berichterstattung über Effekte indirekter
Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht
verhindert wurde, denn es besteht weder für eine Berichterstattung
noch für eine gesetzliche Regelung eine ausreichend abgesicherte
wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 veröffentlichte Studie
"Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungsänderungen" hat
die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung aufgezeigt.
Offenbar verlässt sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr
auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen
Forschungsauftrag für die Modellierung der zu untersuchenden Effekte
erteilt. Mit den ersten Ergebnissen aus diesem "Globiom"-Modell wird
erst im Frühjahr 2015 gerechnet.

Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, erklärt hierzu: "Die
EU-Ministerräte für Energie um Umwelt sollten die sinnlose
Berichterstattung über indirekte Landnutzungsänderungen ablehnen und
die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur
Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen in
Drittstaaten vorzulegen. Bei europäischen Biokraftstoffen aus
heimischen Rohstoffen sind solche Landnutzungsänderungen wie
Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich
verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive für
die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher völlig vernachlässigt wird.
Schließlich ist der Verkehr in der Europäischen Union für 25% der
klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Während in anderen
Bereichen wie beispielsweise Industrie der CO2-Ausstoß gesunken ist,
sind die Emissionen des Verkehrs durch weiter wachsendes Aufkommen
seit 1990 um 19% gestiegen."



Pressekontakt:
Carola Wunderlich
030 - 301 29 53-13
presse@bdbe.de


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