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NABU zur Umsetzung der EU-Agrarreform: Achtungserfolg beim Grünlandschutz, Defizite auf Acker bleiben bestehen

Geschrieben am 22-05-2014

Berlin (ots) - Der NABU begrüßt, dass die Bundesregierung künftig
Wiesen und Weiden besser schützen will, sieht aber bei den
Umweltvorgaben für Ackerflächen weiter gravierende Defizite.

"Mit dem Beschluss findet das von der EU vorgesehene 'Greening'
der Agrarpolitik zwar auf dem Grünland, nicht aber auf dem Ackerland
statt", bewertete NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Gesetz zur
nationalen Umsetzung der Agrarreform, das heute im Bundestag
beschlossen werden soll. So sei erstmalig der konsequente Schutz von
Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht
vereinbart worden. Dies entspreche der langjährigen Forderung des
NABU und sei angesichts des dramatischen Verlusts an Wiesen und
Weiden mehr als überfällig. Im Gegenzug habe die Agrarlobby
allerdings durchgesetzt, dass die Vorgaben zur Schaffung von
ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert worden
seien. So dürften Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur
Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle
oder Herbizide ausbringen.

"Mit den schwachen Regelungen zu den ökologischen Vorrangflächen
ist auf den Ackerflächen kein Mehrwert für Natur und Umwelt zu
erwarten. Die Vorrangflächen könnten in vielen Regionen sogar zu
reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen", so Tschimpke.

Mit der Verabschiedung des so genannten
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes geht eine mehr als dreijährige
Debatte über eine stärkere Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik zu
Ende. Ab dem kommenden Jahr müssen sich die Landwirte an ökologische
Mindestvorgaben beim Grünlandschutz, bei der Fruchtfolge sowie bei
der Schaffung von Vorrangflächen halten. Zugleich sollen 4,5 Prozent
der Zahlungen in die ländliche Entwicklung zur Förderung von
Umweltmaßnahmen umgeschichtet werden. Im Rahmen der Verhandlungen
wurden allerdings zahlreiche Auflagen schrittweise erheblich
verwässert oder ganz gestrichen. Nach Überzeugung des NABU wurde die
vorgesehene Abkehr vom bisherigen "Gießkannenprinzip" der
Agrarsubventionen damit ein weiteres Mal aufgeschoben.

Auf Druck des NABU und einiger Umweltpolitiker der
Regierungskoalition sei in letzter Sekunde noch ein besserer
Grünlandschutz durchgesetzt worden. "Bund und Länder sind nun
gefordert, die verbliebenen Handlungsspielräume für mehr Natur- und
Umweltschutz in den anstehenden Rechtsverordnungen konsequent zu
nutzen", sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne.

Im Internet zu finden unter www.nabu.de/themen/landwirtschaft/

Originaltext vom NABU



Pressekontakt:
Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel. 030-284984-1615, mobil
0172-5966097

NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de


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