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Allgemeine Zeitung Mainz: Klares Urteil / Kommentar zu Sonderzahlungen bei Opel

Geschrieben am 21-05-2014

Mainz (ots) - Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder einen Ausgleich
für einen Lohnverzicht erhalten, den die gesamte Belegschaft
erbringt? Der Streit zwischen IG Metall und anderen
Arbeitnehmervertretungen bei Opel hat eine lange Historie. Und am
Anfang sah es nicht nach dem nun klaren Urteil des BAG aus: Das
Arbeitsgericht in Darmstadt gab den Rüsselsheimer Klägern, die gegen
die Beihilfen vor Gericht gezogen waren, seinerzeit recht. Nun aber
hat das BAG keinerlei Raum für Zweifel gelassen: Gewerkschaften
dürfen im Rahmen von Sanierungspaketen mit dem Arbeitgeber
Vereinbarungen treffen, die ihre Mitglieder besser stellen als den
Rest der Belegschaft. Die Beschäftigten eben nicht alle gleich zu
behandeln, ist also völlig legal - aber ist das auch legitim und vor
allem klug? Die Gewerkschaften betonen zu Recht, dass die Mitglieder
mit ihren Beiträgen den Einsatz der Arbeitnehmervertreter erst
möglich machen, und dass zunächst nur die IG-Metall-Klientel Anspruch
auf die ausgehandelten Bezahlungen hat. Viele Unternehmen übertragen
aber auch die Vereinbarungen auf die nicht organisierten
Beschäftigten. Aber rackern sich nicht auch diese Mitarbeiter für das
Unternehmen ab, und haben nicht auch sie auf Lohn verzichtet? Alle
sind gleich, manche sind gleicher - diesem Eindruck in der
Belegschaft Vorschub zu leisten, kann auch nicht im Interesse einer
Gewerkschaft sein. Deshalb wären die Arbeitnehmervertreter gut
beraten, das Grundsatzurteil des BAG jetzt nicht zum Anlass zu
nehmen, solche Sonderbehandlungen von Gewerkschaftsmitgliedern in
Tarifvereinbarungen nun zur Regel zu machen. Wenn sich ein Graben
durch die Belegschaft zieht, schadet das nicht nur den Arbeitnehmern,
sondern auch dem Unternehmen.



Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Sina Schreiner
Newsmanagerin
Telefon: 06131/485980
online@vrm.de


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