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Rheinische Post: Kommentar / Auch Google muss sich den Regeln unterwerfen = Von Reinhard Kowalewsky

Geschrieben am 13-05-2014

Düsseldorf (ots) - Das neue Urteil zu Google schafft gleich in
zwei Punkten Klarheit: Auch die globale Suchmaschine muss sich den
Datenschutzregeln Europas fügen. Gerade der einfache Bürger kann sich
davor schützen, dass ihm über das Internet frühere Verfehlungen auf
Lebenszeit vorgehalten werden. Es gibt selbst gegenüber Google ein
"Recht auf Vergessen". Dabei stellt der Europäische Gerichtshof fest,
dass Google sich den Taschenspielertrick sparen kann, zwischen
lokaler Tochterfirma und der in den USA laufenden Suchmaschine zu
unterscheiden. Weil die hiesigen Ableger für die Zentrale Geld
einsammeln, ist Google ein einheitlicher Konzern. Somit haften
hiesige Ableger für die weltweiten Aktivitäten. Das ist gut so. Jetzt
brauchen wir noch eine EU-Datenschutzverordnung auf höchstem
Standard. Gleichzeitig darf das "freie Internet" nicht gefährdet
werden. Es ist richtig, dass Google und andere Firmen Informationen
über Privatpersonen tilgen müssen, wenn diese mittlerweile irrelevant
sind und Persönlichkeitsrechte missachten. Wichtige Informationen
über die Politik, Firmen, bekannte Persönlichkeiten oder
gesellschaftliche Probleme müssen aber weiter publik bleiben - wir
wollen keine Zensur.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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