(Registrieren)

WAZ: Das Dilemma bei der Rente mit 63 - Kommentar von Stefan Schulte

Geschrieben am 13-05-2014

Essen (ots) - Die Rente mit 63 kommt. Aber wie? Eigentlich wollte
die SPD früher in Rente schicken, wer 45 Jahre geschuftet hat. Dann
aber beharrte sie darauf, dass auch Jahre der Arbeitslosigkeit
gelten. Das muss man nicht verstehen, vor allem aber droht dadurch
eine neue Frühverrentungswelle nach altem Muster - mit 61 und schöner
Abfindung in die Arbeitslosigkeit, zwei Jahre später in Rente. Ein
Stichtag soll das nun verhindern, doch Zweifel bleiben angebracht.

Erkennt man Arbeitslosenzeiten nach dem 61. Geburtstag nicht mehr
an, wäre das Problem gelöst. Und eine neue Ungerechtigkeit
geschaffen: Es soll 61-Jährige geben, die unverschuldet arbeitslos
werden - sie wären dann doppelt bestraft. Weil das so offensichtlich
ist, bastelt die SPD an Ausnahmen, etwa bei Insolvenzen. Gut gemeint,
aber noch lange nicht wirklich gerecht. Soll etwa jemand, der von
einer Pleite betroffen ist, früher in Rente gehen dürfen als jemand,
dessen Firma einfach in einer Krise steckte, als sie ihn entließ?
Auch ungerecht.

Also bräuchte es weitere Ausnahmen, mit dem dummen Nebeneffekt,
dass der Stichtag wertlos und das Tor zum Missbrauch doch geöffnet
wird. Dieser Bredouille kann die Koalition nicht entkommen, egal, was
sie ins Gesetz schreibt.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

527325

weitere Artikel:
  • Rheinische Post: Kommentar / Auch Google muss sich den Regeln unterwerfen = Von Reinhard Kowalewsky Düsseldorf (ots) - Das neue Urteil zu Google schafft gleich in zwei Punkten Klarheit: Auch die globale Suchmaschine muss sich den Datenschutzregeln Europas fügen. Gerade der einfache Bürger kann sich davor schützen, dass ihm über das Internet frühere Verfehlungen auf Lebenszeit vorgehalten werden. Es gibt selbst gegenüber Google ein "Recht auf Vergessen". Dabei stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass Google sich den Taschenspielertrick sparen kann, zwischen lokaler Tochterfirma und der in den USA laufenden Suchmaschine zu unterscheiden. mehr...

  • Mitteldeutsche Zeitung: zu VW Halle (ots) - VW-Chef Martin Winterkorn wird von Gewerkschaftern und Politikern zurecht dafür gelobt, dass sein Konzern in den vergangenen Jahren viele tausend Arbeitsplätze geschaffen hat. Dank eines Wachstumskurses. Dieser geht aber mit steigenden Risiken einher. Die Kehrseite des Jobwunders ist, dass VW es mit höheren Personalkosten als die Konkurrenz zu tun hat. Dies will man mit einer größeren Effizienz in der Fertigung ausgleichen. Der Konzern bastelt an Baukastensystemen für Antriebsstränge und andere Baugruppen, die enorm mehr...

  • Mitteldeutsche Zeitung: zum Internet Halle (ots) - Auch die Richter haben bisher lediglich einige unscharfe Kriterien für die notwendige Grenzziehung geliefert: Es gibt die beiden unbestrittenen Grundrechte auf Privatsphäre und Schutz der eigenen Informationen. Aber es gibt eben auch ein Recht der Öffentlichkeit darauf, dass ihr nicht nur schöngefärbte und ansprechend gestylte Angaben geliefert werden. Wenn diese Gratwanderung nicht gelingt, bleibt eines dieser Rechte auf der Strecke. Dabei gehören sie zusammen. Das Ende des Internet als politisch nicht angreifbares mehr...

  • Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Internetrechte Bielefeld (ots) - Ja, es gibt ein Recht aufs Vergessen. Der Europäische Gerichtshof hat einen Grundwert bestätigt, der zum gedeihlichen Zusammenleben einer Gemeinschaft gehört. Das gilt für die ganze Welt, die im Netz nur ein Dorf ist. Suchmaschinen sollen künftig die Privatsphäre achten. Auf Verlangen des Betroffenen dürfen sie nicht länger Verweise auf Webseiten mit sensiblen Daten auflisten. Dabei geht es nicht ums finale Löschen bestimmter Informationen, das ist technisch fast unmöglich. Es geht lediglich um eine Einschränkung mehr...

  • Lausitzer Rundschau: Google und Flensburg Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Internetnutzer Cottbus (ots) - Da könnte in den nächsten Monaten jede Menge Arbeit auf die großen Internetkonzerne zukommen. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist ein Sieg für jene Menschen, die nicht hinnehmen wollen, dass irrelevante, persönliche und womöglich heikle Daten auf ewig im Internet über Suchmaschinen abrufbar sind. Betroffen davon dürften Abertausende Nutzer sein. Sie werden jetzt hoffentlich ihr neues Recht einfordern. Europa wehrt sich einmal mehr gegen die Macht der Internetgiganten. Und zwar zum Wohle der Bürger. Was mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht