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BGH-Urteil zu Kreditgebühren: So holen sich Verbraucher ihr Geld zurück / Finanztip.de bietet kostenloses Musterschreiben

Geschrieben am 13-05-2014

München (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag
entschieden, dass Gebühren für die Bearbeitung von privaten Krediten
unzulässig sind. Grund: Banken müssen alle Kosten für die Bearbeitung
und Auszahlung der Darlehen durch den Zins decken. Klauseln über ein
zusätzliches laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt benachteiligen
den Verbraucher und sind unwirksam. Die Verbraucher-Webseite
Finanztip ruft Betroffene auf, bezahlte Gebühren jetzt
zurückzufordern und bietet ein Musterschreiben dafür an.

Ob für ein Auto, schicke Möbel oder eine neue Waschmaschine: Knapp
18 Millionen bestehende Ratenkredite gab es hierzulande bis Ende
letzten Jahres. Im Schnitt rund 8.000 Euro haben sich die Deutschen
bei neu aufgenommenen Krediten von der Bank geliehen - laut Schufa
Kreditkompass 2014. Bisher hatten viele Banken pauschal ein bis vier
Prozent der Kreditsumme für Organisatorisches, Beratung und die
Bonitätsprüfung veranschlagt. Die Vertragsklauseln, die das
ermöglichten, erklärten die Richter des BGH nun für unwirksam. "Es
wurden Kosten auf den Kunden abgewälzt für Leistungen, die überhaupt
keine Dienstleistung für den Schuldner sind, sondern allein im
Interesse der Bank liegen", sagt Juristin Britta Schön von Finanztip.
"Dafür eine Gebühr zu verlangen, ist einfach nicht in Ordnung. Das
Urteil schafft langersehnte Klarheit und Banken können sich nun nicht
mehr herausreden." Das Urteil gilt für alle Kreditformen: von Raten-
oder Autokredit bis hin zu Immobilienfinanzierung.

Mit Musterschreiben Geld zurückfordern

"Wer einen Kredit bei einer Bank hat, sollte jetzt den Vertrag aus
dem Ordner holen und schauen, ob Bearbeitungsgebühren in Rechnung
gestellt wurden", empfiehlt Rechtsanwältin Schön. Wer ein solches
Entgelt bezahlt habe, solle es mit Hinweis auf die Rechtsprechung des
BGH zurückverlangen. Zusätzlich hätten Verbraucher Anspruch auf vier
Prozent Zinsen pro Jahr auf die zu Unrecht gezahlte Gebühr. Die
Verbraucher-Webseite Finanztip stellt unter
http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/ ein
kostenloses Musterschreiben zur Verfügung. Wenn die Bank dennoch die
Rückzahlung verweigert, können Verbraucher über einen Ombudsmann
gebührenfrei ein Schlichtungsverfahren einleiten. "Stellt sich die
Bank weiterhin stur, kann ein Anwalt helfen. Spätestens wenn der mit
einer Klage droht, knicken die Banken oft ein", erklärt
Finanztip-Expertin Britta Schön.

Bislang gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren

Aber Achtung: Der Anspruch auf eine Rückzahlung der Gebühren gilt
grundsätzlich nur für Verträge, die im Jahr 2011 oder später
abgeschlossen wurden. Frühere Verträge könnten Verjährungsfristen
unterliegen. "Da die Rechtslage allerdings unklar ist, sollten auch
Verbraucher mit älteren Verträgen auf jeden Fall versuchen, die
Gebühren zurückzubekommen - notfalls mit Hilfe eines Anwalts", sagt
Britta Schön.

Weitere Hintergründe zum BGH-Urteil und das Musterschreiben zu finden
unter:
http://www.finanztip.de/bearbeitungsgebuehr-kredit-unzulaessig/

Tipps zu Ratenkrediten:
http://www.finanztip.de/ratenkredit/

Anmeldung zum Finanztip-Presseverteiler:
http://www.finanztip.de/presse/presseverteiler/

Über Finanztip
Finanztip ist eine Verbraucher-Webseite mit 1,4 Millionen Besuchern
pro Monat. Dahinter steht ein Redaktionsteam mit dem Auftrag, seinen
Lesern täglich Geld zu sparen. Die Finanztip-Experten beleuchten alle
Themen, die für Verbraucher wichtig sind: von Versicherungen,
Geldanlage und Kredit über Energie, Medien und Auto bis hin zu Reise,
Recht und Steuern. Die Redaktion recherchiert unabhängig und zeigt
den Weg zur besten Entscheidung. Dazu gibt es auf der Webseite
umfangreiche Ratgeber, schnelle Tipps sowie Onlinerechner und
Beratungstools.



Pressekontakt:
Frederike Roser
Tel: 089 / 8099 129 55
presse@finanztip.de
http://www.finanztip.de/presse/

Finanztip GmbH
Pienzenauerstraße 2
81679 München
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