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Weiß: Wahlrecht bei Ghettorente hilft den Betroffenen

Geschrieben am 09-05-2014

Berlin (ots) - Gesetz soll Gerechtigkeit für Nazi-Opfer schaffen

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag in einen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG)
in Erster Lesung beraten. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

"Wer unter der Nazi-Diktatur in einem Ghetto leben und arbeiten
musste, für den wollen wir mit der Neuregelung des
Ghettorentengesetzes in angemessener Weise Gerechtigkeit schaffen.
Die bisherige Praxis bei der Gewährung einer Ghettorente wurde von
vielen Betroffenen als großes Unrecht empfunden. Deshalb ist die
geplante Korrektur notwendig und richtig.

Durch die Auslegungspraxis der Sozialgerichte waren zunächst mehr
als 90 Prozent der Anträge auf eine Rente aus Arbeit in einem Ghetto
abgelehnt worden. Man konnte sich nicht vorstellen, dass eine solche
Arbeit freiwillig oder entgeltlich hätte erfolgen können. Erst 2009
haben die Gerichte diese Praxis aufgegeben und anerkannt, dass es
sich bei der Arbeit im Ghetto nicht um Zwangsarbeit handelte und dass
auch durch Beitragsleistungen Rentenansprüche erworben worden sind.

Bei einigen Antragstellern wurde eine Rentenzahlung ab 1997
bewilligt, bei vielen Rentnerinnen und Rentnern konnte aber aufgrund
der gesetzlich vorgeschriebenen Rückwirkungsfrist von vier Jahren,
eine Rente nur ab 2005 ausbezahlt werden. Allerdings sind diese
Renten aufgrund von Zuschlägen bis zu 45 Prozent im Monat deutlich
höher als die monatlichen Zahlungen ab 1997. Dies liegt an den
Zuschlägen von jährlich sechs Prozent, die die Betroffenen für die
Zeiten der Nichtinanspruchnahme ihrer Rente nach dem 65. Lebensjahr
erhalten.

Mit der Gesetzesänderung wird vor allem den Wünschen der
Betroffenen entsprochen, die sich mehrheitlich dafür ausgesprochen
haben, eine rückwirkende Sozialversicherungsleistung zu erhalten -
anstelle von höheren monatlichen Rentenzahlungen oder einer
pauschalen Entschädigungsleistung.

Mit dem Änderungsgesetz entsteht nun ein Wahlrecht zwischen der
höheren monatlichen Rente mit Zuschlägen über den Zeitraum ab 2005
und der niedrigeren monatlichen Rente ohne Zuschläge, die dann über
den längeren Zeitraum ausbezahlt wird.

Es ist gut, dass wir jetzt dieses von den Betroffenen gewünschte
Wahlrecht einführen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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