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Deutsche Bauwirtschaft zum Zahlungsverzug: Gesetzentwurf zügig verabschieden!

Geschrieben am 09-05-2014

Berlin (ots) - "Der vom deutschen Bundestag heute in erster Lesung
beratene Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im
Geschäftsverkehr stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen
Legislaturperiode eine deutliche Verbesserung dar und wird dem
Anliegen der rund 70.000 Bauunternehmen in Deutschland gerecht, zügig
ihre Rechnungen bezahlt zu bekommen." Diese Auffassung vertreten die
Präsidenten der beiden Bauspitzenverbände, Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas
Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Denn nach wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen
Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen.
Insofern setzt der vorgelegte Gesetzentwurf die richtigen Akzente:
Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und
Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam.

"Wir haben den Eindruck, dass die Große Koalition die Lage der
Branche verstanden hat: Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf
ihr Geld, obwohl sie vorleistungspflichtig sind und ihre
Beschäftigten und Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie Geld vom
Auftraggeber sehen. Diese Situation kann sich wesentlich verbessern,
wenn der vorgelegte Gesetzentwurf zügig vom Parlament verabschiedet
wird." So die beiden Präsidenten Bauer und Loewenstein.

Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der
Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und
deshalb nicht kumuliert werden können. Die Abnahmefrist geht hiernach
stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der
Auftraggeber 15 Tage bis zur Durchführung der Abnahme ausbedungen,
stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage bis
zur Zahlung zur Verfügung. Die maximal 30-tägige Zahlungsfrist
beginnt eben nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

"90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der
wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine
Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B,
wonach diese 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden." So
ZDB-Präsident Loewenstein weiter.

"Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den
Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie positiv um.
Die Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des
Gesetzes durch den deutschen Bundestag." Erklärte HDB-Präsident Bauer
abschließend.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann / Dr. Ilona Klein
Tel: 030 - 21286 140 / 030 - 20314-408
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de / presse@zdb.de


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