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Rheinische Post: Kommentar / Gurlitts Vermächtnis = Von Bertram Müller

Geschrieben am 07-05-2014

Düsseldorf (ots) - Die Wunden, die der Nationalsozialismus in
Deutschland und jenseits der Grenzen geschlagen hat, schienen schon
fast vernarbt zu sein, da riss der Fall Gurlitt sie unerwartet wieder
auf. Kunst, welche die Nazis jüdischen Besitzern geraubt oder unter
Wert abgekauft hatten, warf erneut die Frage auf, wie wir uns
angesichts des in deutschem Namen begangenen Unrechts gegenüber den
Opfern oder ihren Erben verhalten sollen. Und ob man nicht nur Kunst
zurückgeben müsste, sondern auch Grundstücke und Immobilien, die die
Nazis ebenfalls zu Unrecht an sich gerissen hatten. Doch die Finger
richteten sich auf den Falschen: den mit seinem ererbten Kunstbesitz
überforderten Cornelius Gurlitt. Man konnte ihm allenfalls vorwerfen,
dass er nicht schon früher auf die Idee gekommen war, seine
Kollektion prüfen zu lassen unter dem Aspekt, ob sich darin Raubkunst
aus der Nazi-Zeit befindet. Immerhin zeigte er sich aber am Ende
seines Lebens gegenüber den Behörden kooperativ. Sein Erbe sollte uns
Verpflichtung sein, jeden einzelnen Anspruch auf Rückgabe
gewissenhaft zu prüfen.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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