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EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 02-05-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C.A.T. oil AG
FN 69011 m
ISIN: AT0000A00Y78

Einladung zur
9. ordentlichen Hauptversammlung

der C.A.T. oil AG, am Freitag, den 13.06.2014, 11 Uhr, in den
Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010
Wien.

Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2013 endende
Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am
31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht, des Corporate
Governance-Berichtes, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des
Aufsichtsratsberichtes für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2013 endende
Geschäftsjahr;

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;

5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am
31.12.2014 endende Geschäftsjahr;

6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am
31.12.2013 endende Geschäftsjahr;

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Bereinigung und Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen, in §
5 Punkt 5.2 (Entfall des Wortes "Euro" im ersten Satz), Punkt 5.4
(Berichtigung des Wortes "lautend" in "lauten") und Punkt 5.6 (Entfall des
Wortes "Zwischenscheine", Änderung des zweiten und Entfall des dritten
Satzes) sowie in § 16 Punkt 16.3 (gänzlicher Entfall; Punkt 16.4 wird zu
16.3).

Unterlagen: Folgende Unterlagen sind spätestens am 23. Mai 2014 auf
der Internetseite der C.A.T. oil AG unter www.catoilag.com unter
Investor Relations abrufbar:

- Einladung und Tagesordnung (Einberufung);
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes;
- Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2.-7.;
- Jahresabschluss für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht;
- Konzernabschluss für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr samt
Konzernlagebericht;
- Aufsichtsratsbericht für das am 31.12.2013 endende Geschäftsjahr;
- Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht;
- Neue Satzung in Mark-up Version.

Diese Informationen sind bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich.

Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:

Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen ihren
Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat
des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines
weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung)
spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spätestens am 23. Mai 2014, per Post oder Boten an ihre
Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder via SWIFT
GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im
Text angeben) zugehen.

Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(daher durch Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere
zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise
mit Nennung der Person des Erklärenden und Erkennbarmachung
des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der
Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich (bekannt) gemacht werden.
Bei einem Beschlussvorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
hat an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG zu treten. In dieser Erklärung
hat die vorgeschlagene Person ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen
könnten.

Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt
obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am
siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit
spätestens am 3. Juni 2014, per Post oder Boten an ihrer
Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über
Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter
der Nummer +43(0)1890050062, als eingescannter Anhang in TIF oder
PDF Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at
oder via SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben) zugehen.

Antragsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen (Ausnahme: Vorschlag von Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat;

diesbezüglich siehe auch die Ausführungen zu § 110 AktG oben).
Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß
als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss
gefasst werden. Zur Beschlussfassung

über den in der Versammlung gestellten Antrag auf Einberufung einer
Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung bedarf es keiner
Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag von Aktionären, der gemäß § 110
AktG bekannt gemacht wurde, (siehe oben) ist nur dann abzustimmen, wenn er in
der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Auskunftsrecht (§ 118 AktG)

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über

Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
- sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder
- ihre Erteilung strafbar wäre.

Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 3. Juni 2014,
24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär
ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie
muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
- Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code;
- Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN:
AT0000A00Y78;
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und
- den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 3. Juni 2014, 24 Uhr MESZ (Ortszeit Wien),
beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 4. Juni 2014 ausgestellt
werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf der
Schriftform (Unterschrift, firmenmäßige Zeichnung) und muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 10. Juni 2014, an die
Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien
(Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder
Boten, per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062, als
eingescannter Anhang in TIF oder PDF Format per E-Mail unter
anmeldung.catoil@hauptversammlung.at oder via SWIFT GIBAATWGGMS
(Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000A00Y78 im Text angeben)
zugehen.

Bestellung eines Vertreters

Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche
oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter
nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und
hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und
der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift
Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12,
Stiege 5, A-1010 Wien), per Telefax unter der Nummer
+43(0)1890050062 oder als eingescannter Anhang in TIF oder PDF
Format per E-Mail unter anmeldung.catoil@hauptversammlung.at
übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß §
114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an
die vorgenannte Anschrift, Telefax- Nummer oder als eingescannter
Anhang in TIF oder PDF Format an die vorgenannte E-Mail Adresse
vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der
Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei
depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des
Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die
Depotnummer anzugeben. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die
Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 12. Juni 2014 zuzugehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt
in 48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte.

Wien, im Mai 2014
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Thomas Krammer Tel: +49(0)69-92037-183 Email: thomas.krammer@fticonsulting.com
Steffi Fahjen Tel: +49(0)69-92037-115 Email: steffi.fahjen@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: C.A.T. oil AG
Kärntner Ring 11-13
A-1010 Wien
Telefon: +43(0) 1 535 23 20 - 0
FAX: +43(0) 1 535 23 20 - 20
Email: ir@catoilag.com
WWW: http://www.catoilag.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000A00Y78
Indizes: SDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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