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EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-04-2014

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN 40643 w ISIN
AT0000728209 E i n b e r u f u n g d e r H a u p t v e r s amml u n g
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 99.
ordentlichen Hauptversammlungder Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft amMittwoch, dem 28. Mai 2014, um 9.00 Uhr, im
Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. 1. Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2013 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2013 4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 6. Wahlen in den
Aufsichtsrat UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende
Unterlagen sind spätestens am7. Mai 2014auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.manner.com zugänglich: ·Jahresabschluss mit
Lagebericht, ·Corporate-Governance-Bericht, ·Vorschlag für die
Gewinnverwendung, ·Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2013, ·Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
·Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 99. ordentliche
Hauptversammlung Einberufung 2014-04-092 ·Formular für die Erteilung
einer Vollmacht, ·Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER
AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der
Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen5 % des
Grundkapitalserreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dasszusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am7. Mai 2014der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6,
Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen1 % des Grundkapitalserreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in TextformVorschläge zur
Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform
spätestens am19. Mai 2014der Gesellschaft entweder per Telefax an : +
43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor
Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per EMail
b.neckhaim@manner.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats- Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
99. ordentliche Hauptversammlung Einberufung 2014-04-093 Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Mai 2014 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Informationen auf der
Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.manner.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz amEnde des 18. Mai 2014 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am23. Mai
2014ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen
muss, nachzuweisen. Per Post oder Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft Boten z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd.
Herrn Mag. Bernhard Neckhaim 99. ordentliche Hauptversammlung
Einberufung 2014-04-094 Per SWIFT BKAUATWW3AGM (Message Type MT599,
unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben) Depotbestätigung gemäß §
10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums
oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat
folgende Angaben zu enthalten: ·Angaben über den Aussteller:
Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), ·Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, ·Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000728209, ·Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag18. Mai 2014beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen: Per Post oder Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Boten
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per
Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Per
E-Mail: b.neckhaim@manner.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein
Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.manner.com abrufbar. 99. ordentliche
Hauptversammlung Einberufung 2014-04-095 Sofern die Vollmacht nicht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am27. Mai 2014 bis 14.00
Uhrbei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf
der Vollmacht. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
10 Stückaktien sind gem § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos
erklärt. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.889.990
Stück. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der
Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ab 08:30 Uhr. Wien, im April 2014 Der Vorstand Dr. Hans
Peter Andres Mag. Albin Hahn Dr. Alfred Schrott Einkauf,
Materialwirtschaft & Logistik Finanzen & Personal Marketing & Verkauf

Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Gabriele Liebl
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: g.liebl@manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim@manner.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 1 488 22 - 3290
FAX: +43 1 486 21 55
Email: g.steinwender@manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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