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Deutsche Bauwirtschaft zum Zahlungsverzug: Gesetzentwurf zügig verabschieden

Geschrieben am 01-04-2014

Berlin (ots) - "Der vom Bundesministerium für Justiz und
Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie, der morgen im Kabinett verabschiedet
werden soll, stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen
Legislaturperiode eine deutliche Verbesserung dar und wird dem
Anliegen der rund 70.000 Bauunternehmen in Deutschland gerecht, zügig
ihre Rechnungen bezahlt zu bekommen." Diese Auffassung vertreten die
Präsidenten der beiden Bauspitzenverbände, Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie und Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Prof. Thomas
Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein.

Denn nach wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen
Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen.
Insofern setzt der vorgelegte Gesetzentwurf die richtigen Akzente:
Grundsätzlich sind Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und
Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. "Wir haben den
Eindruck, dass die Große Koalition die Lage der Branche verstanden
hat: Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf ihr Geld, obwohl
sie vorleistungspflichtig sind und ihre Beschäftigten und Lieferanten
bezahlen müssen, bevor sie Geld vom Auftraggeber sehen. Diese
Situation kann sich wesentlich verbessern, wenn der vorgelegte
Gesetzentwurf zügig vom Parlament verabschiedet wird." So die beiden
Präsidenten Bauer und Loewenstein.

Wichtig ist auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der
Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt beginnen und
deshalb nicht kumuliert werden können. Die Abnahmefrist geht hiernach
stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Hat sich der
Auftraggeber 15 Tage bis zur Durchführung der Abnahme ausbedungen,
stehen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage bis
zur Zahlung zur Verfügung. Die maximal 30-tägige Zahlungsfrist
beginnt eben nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

"90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der
wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine
Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B,
wonach diese 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden." So
ZDB-Präsident Loewenstein weiter.

Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft
getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in
nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Gesetzentwurf zur
Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom
Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der
Diskontinuität unterfallen. Die Europäische Kommission hatte
daraufhin im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen
die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

"Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den
Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie positiv um.
Die Bauwirtschaft erwartet nach dem morgigen Kabinettsbeschluss nun
eine zügige Verabschiedung des Gesetzes." Erklärte HDB-Präsident
Bauer abschließend.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de


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