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VKU-Stellungnahme zum Entwurf der Novelle des Elektrogesetzes / VKU will kommunale Sammlung von Elektroaltgeräten ausbauen - Rahmenvereinbarung mit Baumärkten abgeschlossen

Geschrieben am 31-03-2014

Berlin (ots) -

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat seine Stellungnahme
zum Referentenentwurf der Novelle des Elektrogesetzes, den das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
am 18. Februar 2014 veröffentlicht hat, vorgelegt. Insbesondere
begrüßt der VKU, dass zukünftig die Sammelziele für Elektro- und
Elektronikaltgeräte in abgestufter Form ab 2016 und 2019 erhöht
werden sollen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck dazu: "Mit
dem novellierten Elektrogesetz werden ambitionierte Sammelziele für
Elektroaltgeräte festgeschrieben, die die Kreislaufwirtschaft fördern
und durch Wiederverwendung und Recycling zur Ressourcenschonung
beitragen. Die kommunalen Unternehmen werden die erforderlichen
Schritte unternehmen, um die neuen Sammelziele zu erreichen."

Die Novelle hat vielfältige Auswirkungen auf die kommunalen
Sammelstrukturen für Elektroaltgeräte, so wird die Erfassung von
Elektroaltgeräten in Sammelgruppen durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger neu geregelt, was der VKU im Grundsatz begrüßt. An
einigen Stellen sollte jedoch über praktikablere Zuordnungen
nachgedacht werden.

Die geplante Rücknahmeverpflichtung, nach der Händler kleinere
Elektrogeräte zurücknehmen müssen, beurteilt der VKU hingegen
kritisch. Der Verband plädiert dafür, die einheitliche kommunale
Sammlung von Elektroaltgeräten beizubehalten. Reck: "Die Kommunen
haben deutschlandweit verlässliche Strukturen für die getrennte
Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten geschaffen und die
Bürger erfolgreich zur Getrenntsammlung motiviert. Ein zusätzlicher
Entsorgungsweg über den Handel für kleine Elektroaltgeräte würde ein
komplexes Parallelsystem aufbauen, das weder ökonomisch noch
ökologisch gerechtfertigt ist." Für vorzugswürdig erachtet der VKU
freiwillige Kooperationsmodelle mit dem Einzelhandel, die
verbraucherfreundliche Abgabemöglichkeiten für Altgeräte schaffen.
Der VKU verweist in diesem Zusammenhang auf die kürzlich gemeinsam
mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossene Rahmenvereinbarung
mit dem Verband der Baumärkte (BHB). Danach können die Bürger
Altgeräte künftig auch bei Baumärkten abgeben, um die weitere
Entsorgung kümmert sich dann der kommunale Entsorger.

Nicht akzeptabel ist für den VKU die Einführung eines zusätzlichen
Gebührentatbestandes zugunsten der Stiftung Elektro-Altgeräte
Register (ear) und zu Lasten der Kommunen im Rahmen der kommunalen
Eigenvermarktung der Elektroaltgeräte (Optierung). Im Fall der
Optierung sind allein die Kommunen für die weitere Verwertung der
Altgeräte verantwortlich, während ear hierbei keine Rolle spielt.

Der VKU wird sich intensiv in die weiteren Debatten zum
Elektrogesetz einbringen.

Die Stellungnahme steht unter
http://www.vku.de/presse/pressemitteilungen.html zum Download bereit.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 250.000 Beschäftigten
wurden 2011 Umsatzerlöse von rund 107 Milliarden Euro erwirtschaftet
und fast 10 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 45,9 Prozent in der
Strom-, 62,2 Prozent in der Erdgas-, 80,4 Prozent in der
Trinkwasser-, 63,1 Prozent in der Wärmeversorgung und 24,4 Prozent in
der Abwasserentsorgung.



Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
Fax: +49 30 58580-107
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
Fax: +49 30 58580-107
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
Fax: +49 30 58580-107
mader@vku.de

Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Invalidenstraße 91
10115 Berlin
www.vku.de


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