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BG BAU warnt vor Unfallrisiken - Mehr Arbeitsschutz für Beschäftigte im Straßen- und Brückenbau (FOTO)

Geschrieben am 17-03-2014

Hannover (ots) -

Straßen und Brücken sind Lebensadern für Wirtschaft und
Gesellschaft. Deren Bau und Erhaltung ist eine ständige Aufgabe.
Nicht nur die bautechnische Qualität ist dabei eine Herausforderung,
sondern auch die Arbeitssicherheit der Beschäftigten. Es gibt
spezielle Risiken, etwa bei der Verkehrsführung in
Baustellenbereichen, bei der Gestaltung von Traggerüsten oder bei
Arbeiten im Bereich von Erd- und Straßenbaumaschinen. "Daher ist es
wichtig, dass Straßenbaubehörden, Planer, Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinatoren abgestimmt mit Unternehmern und den
betrieblichen Spezialisten für den Arbeitsschutz handeln". Darauf hat
Frank Werner, stellvertretender Leiter der Abteilung Prävention der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Rahmen der
Fachtagung "Arbeitsschutz bei Straßen- und Brückenbaustellen" am 17.
März 2014 in Hannover hingewiesen.

Allein um Straßen und Brücken in gutem Zustand zu erhalten, sind
künftig viele Baustellen zu erwarten. Wie wichtig es ist, mögliche
Gefährdungssituationen vorausschauend zu beurteilen und die
Vorschriften zum Arbeitsschutz einzuhalten, zeigt schon ein Blick auf
die Zahlen: Rund 15.000 Arbeitsunfälle von Beschäftigten im
Straßenbau registrierte die BG BAU jeweils in den Jahren 2012 und
2013. "Die Folgen sind Leid für die Betroffenen und hohe Kosten für
die Gemeinschaft der versicherten Unternehmen", betonte Werner. Nach
einem schweren Arbeitsunfall entstehen regelmäßig erhebliche
Aufwendungen für Heilbehandlung und medizinische sowie berufliche
Rehabilitation. Die Kosten können im sechsstelligen Bereich liegen.

Oft müssen Beschäftigte auf Straßenbaustellen unmittelbar neben
dem fließenden Verkehr arbeiten. Dort werden sie durch zu hohe
Geschwindigkeiten, zu enge Fahrstreifen oder unbeabsichtigte
Lenkbewegungen der Autofahrer stark gefährdet. Dieses führt immer
wieder zu schweren und tödlichen Unfällen. "Dabei haben auch die
Beschäftigten im Straßenbau ein Anrecht auf sichere Arbeitsplätze.
Für qualitativ hochwertige Arbeit benötigen sie genügend Platz und
einen zusätzlichen Sicherheitsabstand zum vorbeirauschenden Verkehr",
sagte Horst Leisering, Leiter des Sachgebiets Tiefbau der BG BAU.

Eine im Dezember 2013 vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)
beschlossene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A5.2)
"Straßenbaustellen - Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege
auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" setzt nun
Standards fest. Die Veröffentlichung der Technischen Regel wird für
die erste Jahreshälfte 2014 erwartet. Die ASR enthält beispielsweise
die erforderlichen Maßangaben zum seitlichen Abstand zwischen
Arbeitsplätzen und vorbeifließendem Verkehr sowie Mindestbreiten von
Arbeitsplätzen und Verkehrswegen - in Abhängigkeit von der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit und den eingesetzten Arbeitsmitteln und
-verfahren. "Mit der neuen Regel", so Leisering, "wird den am
Straßenbau beteiligten Unternehmen, Planern und Behörden ein
Hilfsmittel an die Hand gegeben, um Straßenbaustellen künftig
sicherer planen und auszuführen zu können."

Auch beim Einsatz von Erd- und Straßenbaumaschinen können
Unfallrisiken entschärft werden. Beispielsweise können die
Auftraggeber durch Vorgaben in der Leistungsbeschreibung festlegen,
dass nur Baumaschinen und Lkw zum Einsatz kommen, deren
Sichtverhältnisse zuvor im Hinblick auf tote Winkel geprüft wurden.
"Fahrzeuge, die diesen Test nicht bestehen, sollten die einschränkte
Sicht durch Kamera-Monitorsysteme ausgleichen", sagte Leisering.
Zusätzlich müssen die Beschäftigten bei unterschiedlichen
Lichtverhältnissen sowie in der Dunkelheit gesehen werden können.
Saubere Warnkleidung mit großen Reflex-Streifen gewährleistet die
bestmögliche Erkennbarkeit.

Zudem ergibt sich durch den Einsatz von Lasertechnik auf
Baustellen eine Vielzahl von Gefährdungen, die häufig unterschätzt
werden. Auf Baustellen werden Lasergeräte vor allem zur Vermessung
eingesetzt, beispielsweise beim Einmessen von Schalungen,
Planierarbeiten oder im Tunnelbau. Inzwischen verwenden Unternehmen
auch starke Laserdioden. Werden diese nicht fachgerecht eingesetzt,
können sie die Augen von Beschäftigen schädigen oder sie blenden.
Mögliche Folgen sind Verkehrsunfälle oder Abstürze. Daher müssen die
Unternehmer den Einsatz strahlungsintensiver Laser (Klassen 3 und 4)
bei der BG BAU anzeigen und einen fachkundigen
Laserschutzbeauftragten bestellen.

"Mit häufig schweren Verletzungen der Beschäftigten oder sogar
tödlichem Ausgang sind außerdem einstürzende Traggerüste, umfallende
Konstruktionen und kollabierende Tragsysteme verbunden. Speziell im
Straßen- und Brückenbau ist aufgrund exponierter Höhen-Arbeitsplätze
die Gefahr eines Absturzes von Mensch und Material
überdurchschnittlich hoch". Darauf hat Dr. Marco Einhaus, Leiter des
Sachgebiets Hochbau der BG BAU, hingewiesen. So werden
Betonierarbeiten an Schalungen mit anschließender Betonverdichtung in
der Baupraxis immer noch von unsicheren Standplätzen ausgeführt. Bei
solchen Tätigkeiten sind sicherheitstechnische Aspekte schon von
vornherein in die Planung einzubeziehen und die Unternehmen in der
Pflicht, die sicherheitstechnischen Anforderungen zu beachten.

"Dem präventiven Arbeitsschutz dient auch der Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan), den Bauherren oder von ihm
beauftragte Dritte für Baustellen erstellen müssen, wenn dort
Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden oder besonders
gefährliche Arbeiten anfallen", erklärte Frank Werner. Im SiGe-Plan
werden beispielsweise die räumliche und zeitliche Zuordnung der
Arbeitsabläufe und die Maßnahmen geregelt, mit denen Gefährdungslagen
verringert werden sollen. Dieses wird in der Praxis regelmäßig durch
eine Baustellenordnung ergänzt, die den störungsfreien Bauablauf
unterstützt.

Für den Fall, dass trotz aller Maßnahmen zur Prävention Unfälle
eintreten, muss ein funktionierendes Rettungskonzept bereit stehen.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann zum Beispiel ermittelt werden,
welche Rettungs-Transportmittel und Rettungsgeräte während der
verschiedenen Bauphasen auch an besonders unzugänglichen Orten,
beispielsweise auf Brückenpfeilern oder in tiefen Baugruben bereit zu
halten sind, um bei Unfällen eine schnelle Rettung zu gewährleisten.
Dazu Werner: "Durch die Dynamik von Straßen- und Brückenbaustellen
können sich die Bedingungen ständig verändern. Daher sind die
Konzepte im Rahmen des SiGe¬Plans regelmäßig zu überprüfen und
bedarfsgerecht anzupassen."

Auch die Staubgefahr ernst nehmen

Zudem drohen Gesundheitsrisiken nicht nur durch Unfälle. Wie bei
Untersuchungen des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes
der BG BAU bei knapp 1.500 Arbeitnehmern deutlich wurde, leiden
Straßenbauer häufiger als Beschäftigte der Baubranche insgesamt unter
Erkrankungen des Herz- Kreislaufsystems sowie unter Lärmbelastungen.
Außerdem sind die Beschäftigten auf Straßenbaustellen oft einer
erheblichen Staubbelastung ausgesetzt. Auch hierauf wies der
stellvertretende Präventionsleiter hin. Auf Straßenbaustellen
entstehen Stäube vor allem bei Abbrucharbeiten, zum Beispiel an
Brücken, bei Fräsarbeiten und auf den Baustellen-Fahrstraßen. "Bei
Abbrucharbeiten ist deshalb vor allem darauf zu achten, dass die
Fahrerkabinen geschlossen sind. Auf den Fahrstraßen der Baustellen
wird überwiegend an trockenen Tagen von den Baumaschinen und Lkw viel
Staub aufgewirbelt, der durch Bewässerung mit Zusätzen im Wasser
nachhaltig gebunden werden kann", ergänzte Werner.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: joachim.foerster@bgbau.de


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