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Karneval: Restalkohol wird häufig unterschätzt / TÜV Rheinland: 0,1 Promille werden pro Stunde vom Körper abgebaut / Alkohol hat entwässernde Wirkung / Leistung des Gehirns ist eingeschränkt

Geschrieben am 21-02-2014

Köln (ots) - An Karneval herrscht vielerorts Ausnahmezustand. Es
wird ausgelassen gefeiert und gerne getrunken. Nicht jeder, der es an
den jecken Tagen krachen lässt, hat am darauffolgenden Tag frei, um
sich zu erholen. Häufig befindet sich noch Restalkohol im Blut, wenn
der Wecker klingelt. "Der Körper schafft es im Durchschnitt 0,1
Promille in der Stunde abzubauen", so Dr. Wiete Schramm,
Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland. Für den Alkoholabbau ist zum
größten Teil die Leber verantwortlich. Dieser Vorgang lässt sich
nicht beschleunigen, weder durch eine kalte Dusche noch durch
Bewegung an der frischen Luft, ein herzhaftes Frühstück oder einen
starken Kaffee.

Langsamer Abbau von Alkohol

Die Dauer des Alkoholabbaus hängt von Geschlecht, Alter und
Gewicht ab. Promillerechner geben nur durchschnittliche
Erwartungswerte wieder, ohne individuelle Besonderheiten zu
berücksichtigen. Der tatsächliche Alkoholabbau beginnt erst ungefähr
eine bis zwei Stunden nach dem Alkoholgenuss. Das bedeutet: Trinkt
ein 80 Kilo schwerer Mann bis 22 Uhr drei Flaschen Bier und einen
Schnaps, ist er erst am nächsten Morgen gegen 7:30 Uhr wieder
nüchtern. Trinkt eine 60 Kilo schwere Frau in der gleichen Zeit vier
Gläser Wein, ist ihr Blutalkoholspiegel gegen 8:45 Uhr wieder auf
null. "Es ist clever, zwischen den alkoholischen Getränken immer
wieder alkoholfreie Getränke zu sich zu nehmen", empfiehlt Dr.
Schramm. So wird die entwässernde Wirkung des Alkohols ausgeglichen.
Das verringert auch den Kater am nächsten Tag.

Mit Restalkohol am Arbeitsplatz

Die Wirkung von frisch getrunkenem und Restalkohol ist gleich. Wer
übermüdet, verkatert und womöglich mit Fahne bei der Arbeit
auftaucht, muss damit rechnen, Ärger mit dem Chef zu bekommen -
Abmahnung nicht ausgeschlossen. Unverantwortlich ist es, mit
Restalkohol Maschinen zu bedienen und Fahrzeuge zu führen, denn
Alkohol beeinflusst die Leistungsfähigkeit des Gehirns. Die
verlangsamte Reaktionsfähigkeit kann zu Unfällen führen. Auch der Weg
zum Arbeitsplatz zählt versicherungsrechtlich zum Arbeitsverhältnis.
Wer sich noch leicht benebelt ans Steuer setzt, riskiert eine
strafrechtliche Verfolgung und seinen Versicherungsschutz.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse


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