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Euthanasiegesetz der Provinz Québec verstößt gegen internationale Gesetze. Abhilfemaßnahmen seitens des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gefordert

Geschrieben am 18-02-2014

Montreal (ots/PRNewswire) -

Das geplante Euthanasiegesetz der Provinz Québec sieht vor, dass
sich Erwachsene, die "im letzten Lebensabschnitt" unerträgliche
Qualen erleiden (ein Begriff, der im Gesetzesentwurf nicht näher
definiert wird), eine tödliche Substanz injizieren lassen können.

(Photo: http://photos.prnewswire.com/prnh/20140210/668148 )

Das heutige Gesundheitssystem der Provinz Québec

Das Gesundheitssystem der Provinz Québec fällt in den
Verantwortungsbereich der Regierung der kanadischen Provinz Québec.
Das System ist von zahlreichen Schwächen gekennzeichnet: 25 % der
Bevölkerung haben keinen Zugang zu Hausärzten und es besteht ein
grundsätzlicher Mangel an Kinderärzten, Spezialisten und
spezialisierten Tests, was zu langen Wartezeiten führt. Ferner haben
80 % der Bevölkerung in einigen Regionen keinerlei Zugang zu
Palliativpflege. Daher werden viele Bürger Québecs gezwungen sein,
ihren Leiden mit tödlichen Injektionen ein Ende zu setzen, da sie
aufgrund des bestehenden Mangels an adäquater Gesundheits- und
Palliativpflege andernfalls Gefahr laufen, einen qualvollen Tod zu
sterben. Im Video: http://youtu.be/Z1a2tsk_jZI "Quebecers call out to
the world" sprechen verschiedene Bürger, die einen Querschnitt der
Gesellschaft Québecs repräsentieren, über ihre persönlichen
Erfahrungen und klären über bestehende Gefahren und
Missbrauchsmöglichkeiten auf, die sich durch die Verabschiedung eines
solchen Gesetzes ergeben würden.

Gesetzesentwurf der Provinz Québec verstösst gegen internationale
Gesetze

Der Gesetzesentwurf der Provinz Québec steht im Widerspruch zu
internationalen Konventionen, Studien, Erklärungen und Bräuchen. Dies
ist in folgender Hinsicht der Fall:


1) Kein garantiertes "grundlegendes Menschenrecht" auf Palliativpflege, wie
von der Weltgesundheitsorganisation vorgegeben. Der Gesetzesentwurf sieht zwar
"Sterbebegleitung" in Form von garantierter Sterbehilfe vor, garantiert aber keine
Palliativpflege.
2) Kein garantierter Zugang zu Schmerztherapie, wie in der Resolution des
Weltärztebundes über den Zugang zu adäquater Schmerztherapie (2011) vorgegeben.
3) Kein garantierter umfassender Zugang zu Palliativpflege, wie in einem Bericht
der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 empfohlen wird. Dort heisst es: "einer
Person, die an erheblichen Schmerzen leidet, keinen Zugang zu angemessener Behandlung
zu gewähren, ist als grausamer, unmenschlicher oder herabwürdigender Umgang oder als
Bestrafung zu werten".
4) Kein garantiertes "Recht auf den höchsten erreichbaren Gesundheitsstandard",
wie in verschiedenen Studien und Berichten der UN erklärt wird.
5) Keine garantierte Palliativpflege für "Kinder mit stark einschränkenden
bzw. lebensbedrohlichen Krankheiten und keine Umsetzung der kürzlichen Verfügung zur
Palliativpflege bei Kindern", wie vom UN-Komitee in der Resolution zu den Rechten des
Kindes aus dem Jahr 2011 gefordert wird.


Eine Reihe internationaler Verbände spricht sich kategorisch gegen
die Sterbehilfe aus, da sie kein Bestandteil der Palliativpflege ist
(der internationale Verband für Hospiz- und Palliativpflege), und
warnt Ärzte vor dieser Praxis - selbst in Ländern, die derartige
Verfahren gestatten (der Weltärztebund mit seinen 9 Millionen
Ärzten).

Gesetzesentwurf der Provinz Québec und das belgische Modell:
Kinder als nächster Schritt?

Das geplante Euthanasiegesetz der Provinz Québec orientiert sich
an einem belgischen Gesetz aus dem Jahr 2002. Obwohl die Sterbehilfe
zunächst ausschliesslich für Erwachsene gedacht war, die an einer
unheilbaren Krankheit und damit verbundenen körperlichen Schmerzen
leiden, wurde sie später auch bei Erwachsenen angewendet, die an
Depressionen leiden oder den Tod herbeisehnen. Am 13. Februar 2014
weitete der belgische Gesetzgeber das Gesetz auf Kinder aus, ohne
eine Altersgrenze festzulegen. Folglich verstösst die in Belgien
praktizierte Sterbehilfe bei Kindern gegen die Konvention der
Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, die Kindern
verschiedene Rechte einräumt, darunter ein "Recht auf Leben",
"Überleben und Entwicklung des Kindes", "adäquate medizinische
Versorgung" sowie "Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlungen
aller Art".

Kinder haben ein Recht auf maximale Lebensqualität und eine
adäquate Gesundheitspflege, wozu auch qualitativ hochwertige
Palliativpflege zählt. Am 12. Februar 2014 erklärte der
Internationale Weltkongress zu pädiatrischer Palliativmedizin, dass
"Sterbehilfe kein Bestandteil der palliativen Pflege von Kindern und
auch keine Alternative zu palliativer Pflege ist ... Die Antwort auf
das Leiden eines Kindes besteht in der Verbesserung der palliativen
Versorgung und nicht darin, seinem Leben ein Ende zu setzen."

Die Menschenrechtskommission der Provinz Québec befürwortet eine
Ausweitung der Sterbehilfe auf Kinder. Wird das Gesetz der Provinz
Québec letztlich auch für Kinder gelten?

Weltbürger fordern, dass ...


1) die Palliativpflege als optimales Verfahren der Sterbebegleitung
eingeführt wird.
2) die Sterbehilfe als Mittel der Sterbebegleitung von offizieller Seite
ausgeschlossen und sanktioniert wird.
3) Länder und Regionen, die sich um die Einführung der Sterbehilfe bemühen,
von derartigen Vorhaben Abstand nehmen.
4) Länder, die Sterbehilfe bereits praktizieren und/oder per Gesetz beschlossen
haben, dieser grausamen Vorgehensweise ein Ende setzen.



Für nähere Informationen:

Dr. Paul Saba +1-5148863447 oder +1-5142498541
pauljsaba@gmail.com
Website: coalitionmd.org [http://coalitionmd.org ]
Twitter: @CoalitionMD [http://twitter.com/coalitionmd ]
Youtube CoalitionMD [http://www.youtube.com/channel/UC4di7uSDkRYsHx8UL38LHvA ]




Photo:
http://photos.prnewswire.com/prnh/20140210/668148


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