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Urteil des Amtsgerichts München bestätigt: Mieter hat Recht auf Sonnenschutz

Geschrieben am 10-02-2014

Bonn (ots) - Wirksamer Sonnenschutz gehört zur normalen
Ausstattung von Gebäuden. Das hat jüngst das Amtsgericht München
(Az.: 411 C 4836/13) bestätigt: "Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon
gehört als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohnanspruch
des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines
Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch
auf Anbringen einer Markise besteht", schrieb das Gericht in seinem
Urteil.

Geklagt hatte ein Münchner Mieter, dessen Vermieter ihm das
Anbringen einer Markise zur ausreichenden Beschattung seines Balkons
verwehrte.

Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz e.V. (BVRS) begrüßt
diese richterliche Klarstellung, mit der der Nutzen von geeigneten
Sonnenschutzmaßnahmen für Gebäude einmal mehr bestätigt wird. In der
Urteilsbegründung verweist das Münchner Gericht auf den
größtmöglichen Schutz gegen Sonneneinstrahlung durch Markisen und den
besonderen Wert einer fachgerechten Montage.

"Markisen wie auch andere Brancheprodukte tragen über den Schutz
vor Sonneneinstrahlung hinaus auch positiv zur Energiebilanz von
Gebäuden bei", sagt Georg Nüssgens, Präsident des BVRS. Durch
Markisen, Rollläden und Raffstores, aber auch durch innenliegende
Behänge wie Rollos und Vertikal-Lamellenstores werde ein unangenehmes
Aufheizen von Wohnräumen so weitgehend verhindert, dass der Einsatz
zusätzlicher Klimageräte im Sommer oft nicht mehr erforderlich sei.
Das wird besonders dann erreicht, wenn sie mit Motor und punktgenauer
automatischer Steuerung versehen sind und so auch bei Abwesenheit des
Nutzers in Funktion treten.

Die Innungsbetriebe des Rollladen- und
Sonnenschutztechniker-Handwerks sind die zuverlässigen und
kompetenten Partner für die Beratung und Umsetzung aller
Kundenwünsche rund um den Sonnenschutz.



Pressekontakt:
Informationen zur breiten Produktpalette, zu den verschiedenen
Branchenleistungen und dem Fachbetrieb in der Nähe gibt es auf
www.rs-fachverband.de und beim Informationsbüro Rollladen +
Sonnenschutz unter 0208 - 4696-260.


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