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Wintersturm: Regelmäßig das Dach kontrollieren / TÜV Rheinland: Hausbesitzer sind für Immobilie verantwortlich / Bei Photovoltaikanlagen auf Versicherungsschutz achten

Geschrieben am 31-01-2014

Köln (ots) - Der Orkan "Xaver" hat vor kurzem viele Schäden in
Deutschland angerichtet. Laut deutscher Versicherungswirtschaft
kostete der Sturm die Sachversicherer zwischen 100 und 200 Millionen
Euro. Zwar fegt nicht gleich jeder Wind mit Orkanböen über
Deutschland hinweg, aber auch leichtere Stürme können Schäden
anrichten. Die Folge: Verschobene Dachziegel, Bretter lösen sich aus
dem Giebelfeld, Schindeln sind nicht mehr fest verankert. Damit das
Dach in der Ausführung den Vorschriften entspricht, überwacht ein
Architekt oder ein unabhängiger Sachverständiger wie Stefan Hoffart
von TÜV Rheinland den Bau eines Gebäudes. Danach gilt: "Hausbesitzer
müssen ihre Immobilie so in Ordnung halten, dass niemand bei einem
Sturm zu Schaden kommt", sagt Hoffart.

Wer trägt im Schadensfall die Verantwortung?

Treten nach Fertigstellung des Hauses Schäden auf, hat der
Besitzer unterschiedlich lang Zeit, die Mängel beim Bauunternehmer
geltend zu machen. Meist beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Bei
anderen Vertragsformen kann sie jedoch kürzer sein. Kommt es danach
zu einem Schaden etwa am Dach, gibt es in einem Schadensfall unter
anderem folgende Möglichkeiten: Entweder hat der Besitzer die
Bauunternehmung auf den Mangel hingewiesen, sie aber nichts
unternommen. In solchen Fällen kann die Firma bei Sturmschäden die
Verantwortung tragen. Oder aber der Hausbesitzer hat innerhalb der
Verjährungsfrist keinen Mangel festgestellt. Dann ist er
verantwortlich. "Daher empfiehlt es sich, vor Ablauf der
Gewährleistung das Gebäude von einem unabhängigen Sachverständigen
auf neu entstandene Mängel kontrollieren zu lassen", sagt Stefan
Hoffart. Der Experte rät daneben, das Dach mindestens einmal im Jahr
von einem Dachdecker kontrollieren zu lassen. Der Fachmann überprüft
die Dachziegel, reinigt die Abflüsse und schaut nach, ob Antenne und
Satellitenschüssel richtig befestigt sind.

Zusätzliche Versicherung notwendig

Wer eine Solar- oder Photovoltaikanlage besitzt, sollte besonders
auf den Versicherungsschutz achten. Nicht jede Hausratversicherung
deckt Sturmschäden an solch einer Einrichtung. Oft ist eine
zusätzliche Elementarversicherung notwendig.



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Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
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