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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Filmförderung

Geschrieben am 28-01-2014

Bielefeld (ots) - Ohne Fördergelder gäbe es keinen deutschen Film.
Na gut, vielleicht einen von Klaus Lemke, der die Euros aus der
Staatskasse als Grundübel schmäht, das die Kreativität töte, als
»Massengrab allerbester Absichten«. Der Münchener Regisseur bezahlt
seine Filme aus eigener Tasche - und verkauft sie mit Gewinn. Lemke,
der sogar ein Manifest verfasst hat - »Ich fordere Innovation statt
Subvention!« -, dürfte gestern einer der wenigen Filmschaffenden
gewesen sein, der den richterlichen Spruch aus Karlsruhe beweinte.
Die Branche aber atmete erleichtert auf, als klar wurde, dass die
Filmförderung erhalten bleibt, so wie sie seit 1967 gesetzlich
geregelt ist. Das Bundesverfassungsgericht musste sich allerdings ein
wenig winden, um die Doppelnatur des Films juristisch fassen zu
können: Bekanntlich fungiert der Film als geldwerte Ware, ist mithin
ein Wirtschaftsgut, gleichzeitig aber transportiert er in der
Geschichte, die er erzählt, ein Stück Kultur. Darauf hatten die
Kinobetreiber gesetzt, die in Karlsruhe klagten: Kultur sei
Ländersache, die Filmförderung des Bundes folglich verfassungswidrig.
Das sahen die Richter anders, und das ist gut so. Wer die Wirtschaft
fördere, dürfe damit durchaus kulturelle Ziele verfolgen, befand
Karlsruhe und erteilte damit einer Strategie den Segen, die Früchte
getragen hat, denn wie anders wäre es zu erklären, dass in manchen
Jahren ein Viertel aller Kinofilme deutscher Herkunft war. Zugegeben:
Kassenmagneten sind, wo deutsche Produzenten walten, selten.
»Oscar«-Kandidaten ebenso. Aber Elyas M'Barek füllt den Großkinos
schließlich doch die Hütte, wenn er »Fack ju Göhte« schimpft. Die
Kinos müssen drei Prozent ihres Umsatzes an die Berliner
Filmförderungsanstalt (FFA) abführen. Das schmerzt. Die Argumente der
Kinobetreiber sind dennoch bloß vorgeschoben. Zwar reden sie von
Verfassung, schielen aber dabei in ihr Portemonnaie: Jeder Film, den
sie via FFA mitfinanzieren müssen, soll ihnen im Rücklauf reichlich
Besucher bringen. Kassengift wollen sie nicht mittragen. Hätte sich
ihre Ansicht durchgesetzt, wäre die Vielfalt des deutschen Films
dahin. Als nächstes sterben dann die kleinen Kinos, die ja bereits
wegen der Umstellung auf digitale Technik finanziell bluten, den
Auszehrungstod. Und die übriggebliebenen Großkinos reiben sich die
Hände - lauter die Kassen nie klingeln. So aber beschert Karlsruhe
all diesen Krämerseelen eine Niederlage. Und verhilft dem
Solidarprinzip zum Sieg. Ein Problem allerdings kann auch das höchste
Gericht nicht lösen: das Problem, dass in Deutschland - »Kokowääh«
hin, »Schuh des Manitu« her - kein echter Markt für deutsche Filme
besteht. Das ist der US-amerikanischen Leitkultur geschuldet, so
leid's einem tut. Wenn hier aber der Markt fehlt, warum kann der
subventionierte deutsche Film dann nicht besser werden?



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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