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Olympische Disziplin: Abmahnung

Geschrieben am 27-01-2014

Hamburg (ots) - Verlockend, aber verboten: Werbung mit den
Olympischen Spielen ohne Lizenz. Begriffe wie Olympia, olympisch oder
das Emblem der Olympischen Spiele dürfen ausschließlich vom Deutschen
Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) oder dem Internationalen
Olympischen Komitee (IOC) verwendet oder lizensiert werden. "Wer sich
nicht daran hält, dem droht eine Abmahnung", warnt Moritz Diekmann,
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in der Kanzlei DIEKMANN
Rechtsanwälte.

Bereits eine Werbung mit einem "Olympia-Rabatt" oder "olympischen
Preisen" ist unzulässig und kann abgemahnt werden, hat das
schleswig-holsteinische Oberlandesgericht im Jahr 2013 entschieden
(Az. 6 U 31/12). Auch einem Bäcker, der Brezeln in Form der
Olympischen Ringe anbietet, kann eine solche Werbung untersagt
werden. Derartige Abmahnungen werden vom DOSB vor, während und nach
Olympischen Spielen auch in großer Zahl ausgesprochen.

Grundlage für diese Regelung ist das Olympiaschutzgesetz, das in
Zusammenhang mit der Bewerbung der Stadt Leipzig um die Olympischen
Sommerspiele geschaffen wurde. Juristen wie Moritz Diekmann halten
das Gesetz für verfassungswidrig, weil es allein den DOSB und das IOC
begünstigt und somit zu einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung
führt. Seit dem vergangenen Jahr ist beim Bundesgerichtshof ein
Revisionsverfahren (Az. I ZR 131/13) anhängig, in dem geklärt werden
wird, ob die Werbung mit "Olympia-Rabatt" und "olympischen Preisen"
tatsächlich verboten werden kann. Der Bundesgerichtshof wird sich in
diesem Zusammenhang zudem damit zu befassen haben, ob das
Olympiaschutzgesetz verfassungskonform ist.

Bis es ein endgültiges Urteil gibt, gilt allerdings, Vorsicht bei
Werbung aus dem olympischen Umfeld walten zu lassen. Um einer
Abmahnung zu entgehen, empfiehlt Diekmann, Werbemaßnahmen, die Bezug
auf die Olympischen Spiele nehmen, zuvor von einem spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.



Pressekontakt:
Moritz Diekmann
DIEKMANN Rechtsanwälte
Feldbrunnenstraße 57
20148 Hamburg

Telefon 040/33 44 36 90
Telefax 040/33 44 36 99

E-Mail: moritz.diekmann@diekmann-rechtsanwaelte.de

Über DIEKMANN Rechtsanwälte
DIEKMANN Rechtsanwälte ist eine Hamburger Anwaltskanzlei, die sich
auf den gewerblichen Rechtsschutz sowie das gesamte Gesundheitsrecht
spezialisiert hat.


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