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Prokon vor dem Aus? Hoffen auf ein grünes Wunder

Geschrieben am 13-01-2014

Erfurt (ots) - Der Windenergiekonzern PROKON (Itzehoe) steht
womöglich vor dem Aus. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V.
(DVS) mitteilt, hat die PROKON Unternehmensgruppe am späten Abend des
10. Januar 2014 eine Information an deren Anleger veröffentlicht, in
der nun erneut die Zahlungsschwierigkeiten des größten Anbieters von
grünen Kapitalanlagen thematisiert werden. Insgesamt sollen 75.000
Anleger der PROKON über 1,5 Milliarden Euro über
Genussrechtsbeteiligungen zur Verfügung gestellt haben.

Das Geschäft mit den kurzlaufenden Genussrechten (*), die keine
Mindesthaltedauer und eine 30-tägige Kündigungsfrist aufweisen, die
langfristige Investitionen in Windenergieanlagen finanzieren sollten,
ging - wie von vielen Anlegerschützern vorhergesagt - nicht auf. Die
Liquidität bei PROKON scheint aufgebraucht zu sein. Bis Ende Februar
2014 müssen aber 150 Millionen Euro aufgebracht werden, um die Zinsen
aus den laufenden Genussrechtsverträgen zu zahlen und Kündigungen
abzuwickeln.

Die Geschäftsleitung von PROKON greift deshalb zu drastischen
Mitteln. Sollten bis zum 20. Januar 2014 nicht 95 % der
Genussrechtsinhaber auf eine Kündigung bis Ende Oktober 2014
verzichten, wäre eine Insolvenz von PROKON nicht zu verhindern. Zudem
werden die Anleger, die trotz dieser Warnung kündigen und ihr Geld
zurückverlangen, für die Insolvenz verantwortlich gemacht. Diese wäre
wohl eine der größten im grauen Kapitalmarkt in Deutschland.

In der Vergangenheit stand die PROKON unter Dauerbeschuss von
Anlegerschützern und den Medien. Trotzdem wurden bislang die
Zinsversprechen eingehalten. Woher das Geld genau kam, wurde nicht
veröffentlicht. Im Gegenteil. Die Vorwürfe, es handele sich dabei um
die Einlagen neuer Kapitalgeber oder um eine kreative Bilanzierung,
wurden mit Vehemenz bekämpft und Verschwörungstheorien aufgebaut.

Die Betroffenen einer möglichen Insolvenz wären vor allem
Kleinanleger, denn die Genussrechte konnten bereits für 100 Euro
erworben werden. Die Story rund um die Windenergie passte in eine
Zeit der Energiewende und ein nicht dem üblichen Kapitalmarkt
angepasstes Modell und Verhalten entsprach dem Geschmack der Anleger,
insbesondere nach den bitteren Erfahrungen in der Finanzkrise. Anders
ist es nicht erklärbar, warum trotz anhaltender Warnungen im Jahr
2013 monatlich ca. 30 Millionen Euro in PROKON-Genussrechte
investiert wurden.

An den DVS wenden sich immer wieder Anleger, die beim Abschluss
einer Geldanlage diverse Werbeversprechen falsch verstanden haben.
Deshalb sollte sich jeder, der sein Kapital in Genussrechte
investieren will oder bereits investiert hat, genauestens beraten
lassen. Am besten natürlich von einem auf das Kapitalanlagerecht
spezialisierten Anwalt.

Geschädigte Anleger können sich an den DVS Deutscher
Verbraucherschutzring e.V. wenden

DVS-Arbeitsgemeinschaft

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (Erfurt) hat bereits im
Jahr 2012 für die Genussrechtskapitalanleger eine Arbeitsgemeinschaft
"PROKON" gegründet. Alle Genussrechtsinhaber können sich der
DVS-Arbeitsgemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

* Der Begriff Genussrecht, so der DVS, bezeichnet eine Form der
Unternehmensbeteiligung, bei der dem Käufer eine Vergütung zugesagt
wird, die vom Gewinn der Gesellschaft abhängt. Ein Stimmrecht in der
Gesellschaft erwirbt der Investor allerdings nicht. Bei einer
Insolvenz der Gesellschaft erfolgt die Rückzahlung der Einlage aber
erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger. Der
Anleger steht also auf der Insolvenzliste ganz am Ende und läuft
Gefahr, seine Investition ganz oder zu einem erheblichen Teil zu
verlieren.



Pressekontakt:
All4Press
Erich R. Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt

Telefon: 0361 55 06 710
Fax: 0361 55 06 711
E-Mail: info@all4press.de


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